Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
| Förderhöhe | bis zu 25 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dem Brandenburg-Kredit Gründung unterstützt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) den Aufbau und die Festigung junger Unternehmen im Land Brandenburg. Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, sofern sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Das Darlehen finanziert sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Refinanzierung erfolgt über Förderkredite der KfW Bankengruppe (ERP-Förderkredit KMU und KfW-Förderkredit großer Mittelstand), die das Land Brandenburg zusätzlich im Zinssatz verbilligt.
Zum 1. April 2025 wurde das Programm neu ausgerichtet; angepasst wurden unter anderem maximaler Kreditbetrag, maximale Laufzeit und Beihilfegrundlage. Das Programm ist weiterhin aktiv und wird im Hausbankverfahren angeboten.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Betriebsstätte oder Investitionsvorhaben im Land Brandenburg
Gründung oder Aufnahme der Geschäftstätigkeit liegt höchstens fünf Jahre zurück
Gewerbliches Unternehmen, Einzelunternehmer oder Freiberufler
Unternehmen befindet sich mehrheitlich in Privatbesitz
Antragstellung über eine Hausbank vor Vorhabenbeginn
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben planen und Finanzierungsbedarf ermitteln
Geschäftsplan oder Investitionskonzept erstellen, Kapitalbedarf für Anlagevermögen, Betriebsmittel und Warenlager kalkulieren und prüfen, ob das Vorhaben in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit liegt.
- 02
Hausbank ansprechen und Vorgespräch führen
Bank oder Sparkasse als Hausbank auswählen und das Vorhaben vorstellen. Die Hausbank prüft Bonität, Sicherheiten und die grundsätzliche Förderfähigkeit über den Brandenburg-Kredit Gründung.
- 03
Kreditantrag vor Vorhabenbeginn einreichen
Antrag über die Hausbank vor Abschluss bindender Lieferungs- oder Leistungsverträge einreichen. Die Hausbank leitet den Antrag an die ILB weiter. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zum Ausschluss.
- 04
Kreditprüfung und Zusage durch die ILB
Die ILB prüft den Antrag, ordnet den Kredit über das risikogerechte Zinssystem einer Preisklasse zu und legt den Zinssatz fest. Bei positiver Entscheidung erteilt die ILB die Zusage gegenüber der Hausbank.
- 05
Kreditvertrag mit der Hausbank abschließen
Nach Zusage schließen Antragsteller und Hausbank den Kreditvertrag mit den vereinbarten Konditionen zu Laufzeit, tilgungsfreien Jahren und Zinssatz. Erst danach darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
- 06
Mittelabruf und Verwendungsnachweis
Die Kreditmittel werden entsprechend dem Vorhabenfortschritt über die Hausbank abgerufen. Die zweckentsprechende Verwendung ist gegenüber der Hausbank nachzuweisen, die wiederum gegenüber der ILB berichtet.
Häufige Fragen
Wer kann den Brandenburg-Kredit Gründung beantragen?
Wie hoch ist das Förderdarlehen?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Jahre sind möglich?
Wie hoch ist die Zinsverbilligung?
Auf welchem Programm basiert der Brandenburg-Kredit Gründung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Brandenburg-Kredit Gründung – Programmseite der ILBilb.dePrimärquelle
- [02]Aktualisierung Brandenburg-Kredit Gründung zum 1. April 2025ilb.dePrimärquelle
- [03]Gründen in Brandenburg – Brandenburg-Kredit Gründunggruenden-in-brandenburg.deRegional
Diese Seite zeigt Brandenburg-Kredit Gründung mit Fokus auf Brandenburg. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.