BundesBonus
Zuschuss · bis 3,5 Mio. € Land Aktuell bis 31.12.2028

Sozioökonomische Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte in Brandenburg

Das Land Brandenburg fördert die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte über zwei Fördergegenstände: ein kommunales Projektmanagement in Landkreisen und kreisfreien Städten sowie eine landesweite Koordinierungsstelle für Deutschkurse für Geflüchtete. Die Förderung erfolgt als Zuschuss aus Mitteln des ESF+.

Max. Förderung
3,5 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg
Förderhöhe bis zu 3,5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Richtlinie fördert die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte durch gezielte Projekte vor Ort. Diese sollen sowohl eine interkulturelle Öffnung von Unternehmen, Behörden und Einrichtungen ermöglichen als auch Beschäftigung und soziale Teilhabe geflüchteter Menschen unterstützen. Der Fördergegenstand Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte richtet sich an Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte und finanziert ein kommunales Projektmanagement, das die spezifischen kommunalen Bedarfe kontinuierlich analysiert und daran ausgerichtet Unterstützungsmaßnahmen organisiert und koordiniert. Der Fördergegenstand Deutschkurse für Geflüchtete finanziert eine landesweit agierende Koordinierungsstelle, die Deutschkurse organisiert, koordiniert und finanziell umsetzt. Fördergeber sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz sowie das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte (Fördergegenstand KIM)
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder rechtsfähige Personengesellschaften (Fördergegenstand DfG)
Einzureichendes Konzept nach den Anforderungen der Richtlinie
Kofinanzierung von 40 Prozent durch den Zuwendungsempfänger (Fördergegenstand KIM)
Fachliches Votum des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Fördergegenstand KIM)

Häufige Fragen

Welche zwei Fördergegenstände umfasst das Programm?
Der erste Fördergegenstand ist die Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte: Gefördert wird ein kommunales Projektmanagement, das die kommunalen Bedarfe analysiert und Unterstützungsmaßnahmen organisiert. Der zweite Fördergegenstand sind Deutschkurse für Geflüchtete: Gefördert wird eine Koordinierungsstelle zur landesweiten Organisation, Koordination und finanziellen Umsetzung von Deutschkursen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Für die Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte sind Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte antragsberechtigt. Für die Deutschkurse für Geflüchtete sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften antragsberechtigt.
Wie hoch ist die maximale Zuwendung?
Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 3.500.000,00 Euro. Beim Fördergegenstand Kommunale Integration ergibt sich die maximale Höhe je Kalenderjahr und Landkreis oder kreisfreier Stadt aus Anlage 1 der Richtlinie und soll 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.
Wie werden Fahrtkosten der Kursteilnehmer berücksichtigt?
Ausgaben, die den Teilnehmern für Fahrten zu den Deutschkursen entstehen, werden pauschal bemessen. Sie betragen 20 Euro je Teilnehmer und Monat bei einem Wohnort in einer kreisfreien Stadt und 45 Euro je Teilnehmer und Monat bei einem Wohnort in einem Landkreis.
Wie lange gilt die Förderrichtlinie?
Die Förderrichtlinie ist am 7. August 2025 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sozioökonomische Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  2. [02]
    Richtlinie SIM (PDF, Stand 08/2025)
    ilb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  3. [03]
    Kurzinformation zum Programm (PDF)
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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