BundesBonus
Zuschuss · bis 3,5 Mio. € Land

Sozioökonomische Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte

Das Land Brandenburg fördert die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte über zwei Fördergegenstände: ein kommunales Projektmanagement in Landkreisen und kreisfreien Städten sowie eine landesweite Koordinierungsstelle für Deutschkurse für Geflüchtete. Die Förderung erfolgt als Zuschuss aus Mitteln des ESF+.

Max. Förderung
3,5 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg
Förderhöhe bis zu 3,5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Richtlinie fördert die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte durch gezielte Projekte vor Ort. Diese sollen sowohl eine interkulturelle Öffnung von Unternehmen, Behörden und Einrichtungen ermöglichen als auch Beschäftigung und soziale Teilhabe geflüchteter Menschen unterstützen. Der Fördergegenstand Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte richtet sich an Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte und finanziert ein kommunales Projektmanagement, das die spezifischen kommunalen Bedarfe kontinuierlich analysiert und daran ausgerichtet Unterstützungsmaßnahmen organisiert und koordiniert. Der Fördergegenstand Deutschkurse für Geflüchtete finanziert eine landesweit agierende Koordinierungsstelle, die Deutschkurse organisiert, koordiniert und finanziell umsetzt. Fördergeber sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz sowie das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.

Schnell-Check

Passt Sozioökonomische Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte (Fördergegenstand KIM)

Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder rechtsfähige Personengesellschaften (Fördergegenstand DfG)

Einzureichendes Konzept nach den Anforderungen der Richtlinie

Kofinanzierung von 40 Prozent durch den Zuwendungsempfänger (Fördergegenstand KIM)

Fachliches Votum des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Fördergegenstand KIM)

Was bekommst du konkret?

Die Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte wird als Anteilsfinanzierung gefördert. Zuwendungsfähig sind direkte Personalausgaben für das kommunale Projektmanagement im Umfang von maximal zwei Vollzeitstellen bis Entgeltgruppe E13 TV-L sowie indirekte Ausgaben, die pauschal mit 15 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen werden. Hinzu kommen direkte Sachausgaben für Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere zur Beauftragung Dritter. Die maximale Zuwendung je Kalenderjahr und Landkreis oder kreisfreier Stadt ergibt sich aus Anlage 1 der Richtlinie und soll 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten; die Kofinanzierung soll zu 40 Prozent durch die Zuwendungsempfänger erfolgen. Die Deutschkurse für Geflüchtete werden als Vollfinanzierung gefördert: eine Vollzeitstelle für inhaltliche Aufgaben mindestens in Anlehnung an Entgeltgruppe 10 TV-L sowie eine halbe Vollzeitstelle für verwaltungstechnische Aufgaben mindestens in Anlehnung an Entgeltgruppe 6 TV-L, dazu indirekte Ausgaben von pauschal 13 Prozent der direkten Personalausgaben. Kursmodule werden nach dem Unterrichtsstundensatz der Abrechnungsrichtlinien des BAMF vergütet. Fahrten der Teilnehmenden werden pauschal mit 20 Euro je Teilnehmenden und Monat bei Wohnort in einer kreisfreien Stadt und mit 45 Euro bei Wohnort in einem Landkreis bemessen. Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 3.500.000,00 Euro.

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal der ILB. Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums; beim Fördertatbestand Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte votiert das Ministerium des Innern und für Kommunales. Für diesen Fördertatbestand hatte die ILB einen Einreichungsschluss zum 21. August 2026 gesetzt; ob und wann ein weiterer Einreichungszeitraum geöffnet wird, ist vor einer Antragstellung beim Infotelefon Arbeit der ILB zu erfragen. Die Förderrichtlinie selbst gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028. Technische Unterstützung zum Kundenportal bietet die ILB werktags telefonisch an.

Häufige Fragen

Welche zwei Fördergegenstände umfasst das Programm?
Der erste Fördergegenstand ist die Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte: Gefördert wird ein kommunales Projektmanagement, das die kommunalen Bedarfe analysiert und Unterstützungsmaßnahmen organisiert. Der zweite Fördergegenstand sind Deutschkurse für Geflüchtete: Gefördert wird eine Koordinierungsstelle zur landesweiten Organisation, Koordination und finanziellen Umsetzung von Deutschkursen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Für die Kommunale Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte sind Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte antragsberechtigt. Für die Deutschkurse für Geflüchtete sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften antragsberechtigt.
Wie hoch ist die maximale Zuwendung?
Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 3.500.000,00 Euro. Beim Fördergegenstand Kommunale Integration ergibt sich die maximale Höhe je Kalenderjahr und Landkreis oder kreisfreier Stadt aus Anlage 1 der Richtlinie und soll 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.
Wie werden Fahrtkosten der Kursteilnehmer berücksichtigt?
Ausgaben, die den Teilnehmenden für Fahrten zu den Deutschkursen entstehen, werden pauschal bemessen. Sie betragen 20 Euro je Teilnehmenden und Monat bei einem Wohnort in einer kreisfreien Stadt und 45 Euro je Teilnehmenden und Monat bei einem Wohnort in einem Landkreis.
Wie lange gilt die Förderrichtlinie?
Die Förderrichtlinie ist am 7. August 2025 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

Passenden Kurs für die Förderung finden

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

Kurse in der Weiterbildungssuche finden

Mehr zu Sozioökonomische Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sozioökonomische Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte — Offizielle Programmseite
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  2. [02]
    Richtlinie SIM (PDF, Stand 08/2025)
    ilb.deRechtsgrundlageInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  3. [03]
    Kurzinformation zum Programm (PDF)
    ilb.dePrimärquelleInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken