BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Land Aktuell bis 30.06.2027

Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) in Brandenburg

Die Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) fördert berufliche Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Beschäftigte bekommen über den Bildungsscheck 60 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet — ohne Höchstbetrag, ab einem Zuschuss von 500 Euro. Unternehmen und Vereine werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.

Zuständig
Land Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB)
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Land Brandenburg fördert nach der Weiterbildungsrichtlinie 2026 die berufliche Weiterbildung in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027. Ziel sind eine höhere Weiterbildungsbeteiligung, der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die Stabilisierung von Arbeitsplätzen.

Die Fassung von 2026 hat den Bildungsscheck spürbar geöffnet: Bis dahin war der Zuschuss auf 3.000 Euro je Vorhaben gedeckelt und höchstens zweimal im Kalenderjahr zu bekommen. Beide Grenzen sind entfallen. Geblieben ist die Untergrenze — unter 500 Euro Zuschuss wird nicht gefördert.

Die Richtlinie umfasst fünf Fördertatbestände: den Bildungsscheck für Beschäftigte, die Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen, das Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen, den Aufbau wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote an staatlichen Hochschulen sowie die Servicestelle Weiterbildung Brandenburg. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Die Richtlinie ist befristet: Sie trat am 26. Januar 2026 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten ist die alte Weiterbildungsrichtlinie vom 10. November 2022 außer Kraft getreten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Bildungsscheck: Erstwohnsitz in Brandenburg oder Arbeitsvertrag mit einem Brandenburger Unternehmen

Weiterbildung in Unternehmen/Vereinen: Betriebsstätte oder Sitz in Brandenburg

Bildungsscheck: beantragter Zuschuss mindestens 500 Euro

Keine gesetzlich vorgeschriebene oder rein produktbezogene Pflichtschulung

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bildungsscheck in Brandenburg?
Der Bildungsscheck für Beschäftigte fördert 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je Antrag. Einen Höchstbetrag gibt es seit der Fassung 2026 nicht mehr — nur eine Untergrenze: Der Zuschuss muss mindestens 500 Euro betragen. Bis dahin war die Förderung auf 3.000 Euro je Vorhaben gedeckelt.
Wie oft kann ich den Bildungsscheck im Jahr nutzen?
So oft, wie Sie Weiterbildungen machen. Die Richtlinie 2026 stellt ausdrücklich klar, dass eine Förderung jederzeit und auch mehrfach pro Kalenderjahr möglich ist; auch die Anzahl der Weiterbildungen je Antrag und Bewilligung ist nicht begrenzt. Die frühere Grenze von zwei Förderungen pro Kalenderjahr gilt nicht mehr.
Welche Fördertatbestände umfasst die Weiterbildungsrichtlinie?
Fünf: den Bildungsscheck für Beschäftigte, die Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen, das Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen, den Aufbau wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote an staatlichen Hochschulen sowie die Servicestelle Weiterbildung Brandenburg.
Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg sowie Beschäftigte, die einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen oder einer Einrichtung im Land Brandenburg nachweisen können. Ausgeschlossen sind Auszubildende und Studierende sowie Beschäftigte, die zugleich wirtschaftlich tätig sind, etwa Selbstständige — für sie kommt der Fördertatbestand „Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen" in Betracht.
Bis wann gilt die Weiterbildungsrichtlinie?
Die Richtlinie trat am 26. Januar 2026 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Danach fehlt die Rechtsgrundlage für neue Bewilligungen. Ob eine Nachfolgefassung kommt, ist offen — die vorherige Weiterbildungsrichtlinie von 2022 wurde ebenfalls abgelöst statt ersatzlos gestrichen.
Wie stelle ich den Antrag?
Online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), fortlaufend und ohne Stichtag. Nach der elektronischen Eingangsbestätigung dürfen Sie die Weiterbildung förderunschädlich beginnen — ein Anspruch auf die Zuwendung entsteht aber erst mit dem bestandskräftigen Zuwendungsbescheid. Wichtig: Wer sich vorher schon angemeldet oder einen Weiterbildungsvertrag geschlossen hat, ist von der Förderung ausgeschlossen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ILB — Weiterbildungsrichtlinie 2026, Programmseite
    ilb.dePrimärquelleLand Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB)
  2. [02]
    Weiterbildungsrichtlinie WBRL 2026 vom 22.01.2026, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 7 vom 25.02.2026
    ilb.deRechtsgrundlageLand Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB)
  3. [03]
    ILB — Kurzinformation zur Weiterbildungsrichtlinie 2026
    ilb.dePrimärquelleLand Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB)

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