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Förderkredit · bis 230.000 € Land Aktuell bis 31.12.2028

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Brandenburg (WohneigentumförderR) in Brandenburg

Das Land Brandenburg fördert die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch Erwerb vorhandenen Gebäudebestands, Um- und Ausbau, Erweiterung und Baulückenschließung sowie die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur altersgerechten Anpassung und energetischen Sanierung. Die Grundförderung besteht aus einem Baudarlehen und einem Zuschuss.

Max. Kreditrahmen
230.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Land Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB)
Förderhöhe bis zu 230.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Auf Grundlage des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (BbgWoFG) gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden der Erwerb leerstehender oder bereits genutzter Bestandsgebäude, der Um- und Ausbau sowie die Erweiterung bestehender Gebäude, der Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Form von Baulückenschließung sowie die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur altersgerechten Anpassung und energetischen Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz. Förderempfänger sind natürliche Personen, die nach Maßnahmeende ihren Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung haben. Die Förderung ist grundsätzlich an innerstädtische Gebietskulissen gebunden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch; sie wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Selbst genutztes Wohneigentum mit Hauptwohnsitz nach Maßnahmeende

Förderempfänger ist natürliche Person

Eigenleistung von mindestens 15 Prozent (Um-/Ausbau 10 Prozent)

Vorhaben grundsätzlich innerhalb der innerstädtischen Gebietskulisse

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grundförderung für selbst genutztes Wohneigentum in Brandenburg?
Die Grundförderung besteht aus einem Baudarlehen in Höhe von 230.000 Euro und einem Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro für Vorhaben nach Nummer 2.1 Buchstaben a und c sowie nach Nummer 2.3.
Welche Zusatzförderungen gibt es?
Haushalte mit geringen Einkünften erhalten einen Zuschuss von 10.000 Euro. Bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen sowie bei bodenarchäologischen Maßnahmen wird jeweils ein weiteres Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro gewährt. Je zum Haushalt zählendem Kind erhöht sich die Förderung um 5.000 Euro Baudarlehen und 5.000 Euro Zuschuss. Für Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen kann ein weiteres Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro gewährt werden.
Wer kann die Wohneigentumförderung beantragen?
Förderempfänger sind natürliche Personen, die nach Abschluss der Maßnahme ihren Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung haben. Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen, und die finanzielle Belastung muss auf Dauer tragbar sein. Die Eigenleistung soll mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohneigentumförderrichtlinie 2026 – BRAVORS Brandenburg
    bravors.brandenburg.dePrimärquelleLand Brandenburg, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Diese Seite zeigt Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Brandenburg (WohneigentumförderR) mit Fokus auf Brandenburg. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.