Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg – ILB) |
| Förderhöhe | bis zu 230.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Auf Grundlage des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (BbgWoFG) gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden der Erwerb leerstehender oder bereits genutzter Bestandsgebäude, der Um- und Ausbau sowie die Erweiterung bestehender Gebäude, der Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Form von Baulückenschließung sowie die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur altersgerechten Anpassung und energetischen Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz. Förderempfänger sind natürliche Personen, die nach Maßnahmeende ihren Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung haben. Die Förderung ist grundsätzlich an innerstädtische Gebietskulissen gebunden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch; sie wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Selbst genutztes Wohneigentum mit Hauptwohnsitz nach Maßnahmeende
Förderempfänger ist natürliche Person
Eigenleistung von mindestens 15 Prozent (Um-/Ausbau 10 Prozent)
Vorhaben grundsätzlich innerhalb der innerstädtischen Gebietskulisse
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grundförderung für selbst genutztes Wohneigentum in Brandenburg?
Welche Zusatzförderungen gibt es?
Wer kann die Wohneigentumförderung beantragen?
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- [01]Wohneigentumförderrichtlinie 2026 – BRAVORS Brandenburgbravors.brandenburg.dePrimärquelleLand Brandenburg, Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
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