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Förderungen im Landkreis Havelland

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger im Landkreis Havelland verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

65 Förderungen · Landkreis Landkreis Havelland

Was gilt im Landkreis Havelland konkret?

Regionale Kennzahlen für Landkreis Havelland
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe II niedrige Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 170.834 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 2.535 im Schnitt 230 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mit Mietstufe II liegt das anerkannte Mietniveau im unteren Drittel der Skala. Für die Berechnung ist nicht entscheidend, was tatsächlich überwiesen wird, sondern der für diese Stufe festgelegte Höchstbetrag: Alles darüber bleibt unberücksichtigt. Haushalte mit vergleichsweise hoher Miete stoßen deshalb schneller an die Grenze als in einer teureren Einstufung. Die Stufe gilt einheitlich für das gesamte Gebiet — innerhalb der Region wird nicht nach einzelnen Ortsteilen unterschieden.

Als Landkreis bündelt die Kreisverwaltung die Antragsbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden. Wer hier einen Antrag stellt, wendet sich in der Regel an das Landratsamt beziehungsweise die dort angesiedelte Fachstelle — nicht an die Gemeindeverwaltung vor Ort.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 2.535 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 230 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Landkreis Havelland . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden gehören zum Landkreis Havelland?

Erfasst sind 26 bewohnte Gemeinden. Die einwohnerstärkste ist Falkensee mit 45.720 Einwohnern ; dahinter folgen Rathenow und Nauen . Die wenigsten Einwohner zählt Kleßen-Görne (348).

Gemeinden in Landkreis Havelland mit Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Falkensee45.720IV
Rathenow25.087I
Nauen19.679III
Brieselang13.187IV
Wustermark11.024II
Dallgow-Döberitz10.882V
Schönwalde-Glien10.523II
Premnitz8.057II
Ketzin/Havel6.684II
Milower Land4.287II
Friesack2.545II
Nennhausen1.768II
Rhinow1.603II
Märkisch Luch1.372II
Paulinenaue1.328II
Havelaue880II
Stechow-Ferchesar873II
Seeblick859II
Wiesenaue766II
Mühlenberge765II
Kotzen650II
Pessin610II
Retzow516II
Großderschau427II
Gollenberg394II
Kleßen-Görne348II

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.

65 Förderungen im Landkreis Havelland

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Darlehen Land

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Brandenburg (WohneigentumförderR)

Das Land Brandenburg fördert die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch Erwerb vorhandenen Gebäudebestands, Um- und Ausbau, Erweiterung und Baulückenschließung sowie die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur altersgerechten Anpassung und energetischen Sanierung. Die Grundförderung besteht aus einem Baudarlehen und einem Zuschuss.

bis zu 230.000 €

Darlehen Land

Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen

Das Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen ist ein Landesprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), das das KfW-Programm 159 mit einem Tilgungszuschuss ergänzt. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft mit Bestandsimmobilien in Brandenburg. Das KfW-Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für barrierereduzierende Baumaßnahmen; die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Darlehensbetrags.

bis zu 50.000 €

Zuschuss Land

Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld)

Das Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt ab dem 1. Juli 2026 monatlich 443,03 € für erwachsene blinde Menschen; den Höchstsatz von 886,05 € erhalten taubblinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 886 €

Zuschuss Land

Brandenburger Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 135,51 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 136 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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