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Förderungen im Landkreis Aichach-Friedberg

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger im Landkreis Aichach-Friedberg verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

91 Förderungen · Landkreis Landkreis Aichach-Friedberg

Was gilt im Landkreis Aichach-Friedberg konkret?

Regionale Kennzahlen für Landkreis Aichach-Friedberg
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe III mittlere Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 136.803 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 830 im Schnitt 310 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mietstufe III markiert das mittlere Feld der siebenstufigen Skala. Die anrechenbaren Höchstbeträge liegen erkennbar über den günstigen ländlichen Stufen, bleiben aber deutlich unter dem, was in Ballungsräumen angesetzt wird. Zwei Haushalte mit identischem Einkommen und gleicher Personenzahl können deshalb allein wegen ihres Wohnorts unterschiedlich viel Wohngeld bekommen. Wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, sollte trotzdem rechnen lassen: Die Höchstbeträge steigen mit jeder weiteren Person im Haushalt.

Als Landkreis bündelt die Kreisverwaltung die Antragsbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden. Wer hier einen Antrag stellt, wendet sich in der Regel an das Landratsamt beziehungsweise die dort angesiedelte Fachstelle — nicht an die Gemeindeverwaltung vor Ort.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 830 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 310 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Landkreis Aichach-Friedberg . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden gehören zum Landkreis Aichach-Friedberg?

Erfasst sind 24 bewohnte Gemeinden. Die einwohnerstärkste ist Friedberg mit 29.953 Einwohnern ; dahinter folgen Aichach und Mering . Die wenigsten Einwohner zählt Steindorf (973).

Gemeinden in Landkreis Aichach-Friedberg mit Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Friedberg29.953III
Aichach22.015III
Mering15.164IV
Kissing11.657IV
Pöttmes7.012III
Dasing5.838III
Affing5.575III
Aindling4.691III
Kühbach4.170III
Merching3.263III
Ried3.234III
Inchenhofen2.754III
Rehling2.672III
Hollenbach2.484III
Obergriesbach2.030III
Schiltberg1.927III
Sielenbach1.863III
Adelzhausen1.844III
Eurasburg1.838III
Petersdorf1.752III
Todtenweis1.460III
Schmiechen1.352III
Baar (Schwaben)1.282III
Steindorf973III

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.

91 Förderungen im Landkreis Aichach-Friedberg

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Frauenhäuser - Förderung in Bayern

Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.

bis zu 533.997 €

Zuschuss Land

Landarztprämie

Finanzielle Ausgleichsleistung für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich im ländlichen Raum niederlassen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Bis zu 60.000 Euro für Ärzte, bis zu 20.000 Euro für Psychotherapeuten.

bis zu 60.000 €

Zuschuss Land

Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.

bis zu 51.130 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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