BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Aichach-Friedberg

Empfänger

830

Ø Anspruch

310 €

Landkreis Aichach-Friedberg ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe III zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 830 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 310 €/Monat, 2023 waren es 830.

III

Mietstufe

Landkreis Aichach-Friedberg

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer mittleren Mietstufe.

Wohngeld für Landkreis Aichach-Friedberg berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Aichach-Friedberg

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Arbeitnehmer, Eigentümer, Familie, Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Aichach-Friedberg finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Aichach-Friedberg?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Aichach-Friedberg Landkreis Aichach-Friedberg hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Aichach-Friedberg ein Landkreis in Bayern. Die Einwohnerzahl liegt bei 136.803. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 09771.

Die Statistik nennt für 2024 im Landkreis Aichach-Friedberg 830 Empfänger. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 310 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 6,1 Empfänger. Das sind rund 8 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.720 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Aichach-Friedberg?

Stufe III ordnet den Landkreis Aichach-Friedberg in das untere Mittelfeld ein. Die Tabelle zeigt, bis zu welcher Kaltmiete das Wohngeld in dieser Stufe rechnet — jeder Euro darüber zählt in der Formel nicht mit.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe III (Landkreis Aichach-Friedberg) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 456 € pro Monat + 95 €
2 Personen 551 € pro Monat + 114 €
3 Personen 657 € pro Monat + 136 €
4 Personen 766 € pro Monat + 158 €
5 Personen 875 € pro Monat + 181 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Aichach-Friedberg
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Nürnberg V 680 € pro Monat
Augsburg V 680 € pro Monat
München VII 820 € pro Monat
Landkreis Augsburg II 493 € pro Monat
Landkreis Rosenheim IV 619 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von III bis IV. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe III; abweichend eingestuft sind Kissing und Mering. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 68 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Aichach-Friedberg
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AdelzhausenIII551 € pro Monat
AffingIII551 € pro Monat
AichachIII551 € pro Monat
AindlingIII551 € pro Monat
Baar (Schwaben)III551 € pro Monat
DasingIII551 € pro Monat
EurasburgIII551 € pro Monat
FriedbergIII551 € pro Monat
HollenbachIII551 € pro Monat
InchenhofenIII551 € pro Monat
KissingIV619 € pro Monat
KühbachIII551 € pro Monat
MerchingIII551 € pro Monat
MeringIV619 € pro Monat
ObergriesbachIII551 € pro Monat
PetersdorfIII551 € pro Monat
PöttmesIII551 € pro Monat
RehlingIII551 € pro Monat
RiedIII551 € pro Monat
SchiltbergIII551 € pro Monat
SchmiechenIII551 € pro Monat
SielenbachIII551 € pro Monat
SteindorfIII551 € pro Monat
TodtenweisIII551 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Aichach-Friedberg?

Daten aus 2024

Empfänger

830

Ø pro Monat

310 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Aichach-Friedberg?
Die Aufteilung der Wohngeldstelle ist hier so eigenwillig, dass du deinen Nachnamen wirklich nachschlagen solltest, bevor du zum Hörer greifst. Sechs Sachbearbeitungen teilen sich die Fälle, und keiner der Blöcke ist zusammenhängend: A, B und D bilden einen, C liegt zusammen mit H bis J und W bis Z bei einer anderen, E bis G teilen sich ihren Platz mit L und V. K bekommt einen eigenen Block, M bis R einen weiteren, S bis U den letzten. Wer Cordes heißt, landet also bei derselben Stelle wie Zimmermann. Zu finden ist die Stelle im Landratsamt in der Münchener Straße 9 in Aichach; die Postanschrift ist dieselbe. Eine eigene Wohngeld-Mailadresse gibt es nicht, schriftlich läuft es über [email protected] oder die Zentrale unter 08251 92-0. Das Amt führt die Stelle unter zwei Namen — auf dem Antragsformular als Wohngeldbehörde SG 22, im Merkblatt als Wohngeldstelle. Einen Termin verlangt der Kreis nicht ausdrücklich, er bittet darum: Für ein Beratungsgespräch sollst du vorher einen vereinbaren. Das ist ein weicherer Ton als bei der Führerscheinstelle desselben Hauses, wo eine Terminvereinbarung als notwendig bezeichnet wird. Online buchen kannst du ihn allerdings nicht — die Terminvergabe des Landratsamts kennt Zulassungsstelle, Führerscheinstelle und sieben weitere Bereiche, Wohngeld ist nicht darunter. Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten mit zwei langen Nachmittagen am Montag und am Donnerstag, sonst nur vormittags. Beim Antragsweg gibt es einen Unterschied, der Eigentümer betrifft: Den Mietzuschuss kannst du online über den bayerischen Formularserver stellen, für den Lastenzuschuss ist kein Online-Formular verlinkt — dort bleibt es beim Papierantrag. Zuletzt eine Besonderheit, die deinen Anspruch direkt berührt: Der Kreis hat keine einheitliche Mietenstufe. Für die meisten Gemeinden gilt Stufe III, die Kreisstadt Aichach liegt mit Stufe II darunter, Kissing und der Markt Mering mit Stufe IV darüber. Wer zehn Kilometer weiter wohnt, rechnet also mit einer anderen Obergrenze.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von III bis IV. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe III; abweichend eingestuft sind Kissing und Mering. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 68 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Aichach-Friedberg?
Stufe III ordnet den Landkreis Aichach-Friedberg in das untere Mittelfeld ein. Die Tabelle zeigt, bis zu welcher Kaltmiete das Wohngeld in dieser Stufe rechnet — jeder Euro darüber zählt in der Formel nicht mit. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 551 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

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