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Förderungen im Kreis Siegen-Wittgenstein

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger im Kreis Siegen-Wittgenstein verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

74 Förderungen · Landkreis Kreis Siegen-Wittgenstein

Was gilt im Kreis Siegen-Wittgenstein konkret?

Regionale Kennzahlen für Kreis Siegen-Wittgenstein
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe I niedrigste Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 274.074 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 3.780 im Schnitt 292 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mietstufe I ist die günstigste der sieben Stufen. Die Wohngeldverordnung unterstellt hier ein niedriges örtliches Mietniveau, weshalb die Miete, die überhaupt in die Berechnung eingeht, früher gedeckelt wird als anderswo. Wer teurer wohnt, bekommt den übersteigenden Anteil nicht ersetzt — die Differenz bleibt beim Haushalt hängen. Praktisch heißt das: Bei gleichem Einkommen und gleicher Haushaltsgröße fällt der Zuschuss hier geringer aus als in einer höher eingestuften Gemeinde. Wer in eine teurere Stufe umzieht, sollte den Wohngeldantrag neu rechnen lassen, weil sich die Obergrenze mit dem Wohnort ändert.

Als Landkreis bündelt die Kreisverwaltung die Antragsbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden. Wer hier einen Antrag stellt, wendet sich in der Regel an das Landratsamt beziehungsweise die dort angesiedelte Fachstelle — nicht an die Gemeindeverwaltung vor Ort.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 3.780 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 292 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Kreis Siegen-Wittgenstein . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden gehören zum Kreis Siegen-Wittgenstein?

Erfasst sind 11 bewohnte Gemeinden. Die einwohnerstärkste ist Siegen mit 102.685 Einwohnern ; dahinter folgen Kreuztal und Netphen . Die wenigsten Einwohner zählt Erndtebrück (6.792).

Gemeinden in Kreis Siegen-Wittgenstein mit Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Siegen102.685III
Kreuztal30.905II
Netphen23.080II
Wilnsdorf20.039I
Bad Berleburg18.400I
Freudenberg17.355II
Burbach14.553II
Hilchenbach14.412II
Bad Laasphe13.148I
Neunkirchen12.705II
Erndtebrück6.792I

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.

74 Förderungen im Kreis Siegen-Wittgenstein

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Zuschuss Land

NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege

Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.

bis zu 350.000 €

Zuschuss Land

Bürgerenergiefonds NRW

Der Bürgerenergiefonds NRW unterstützt Bürgerenergiegesellschaften aus mindestens sieben natürlichen Personen bei der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung von Erneuerbare-Energien-Projekten. Förderfähig sind Vorplanungskosten bis zu 300.000 € als bedingt rückzahlbarer Zuschuss in Vollfinanzierung.

bis zu 300.000 €

Darlehen Land

NRW.BANK Eigentumsförderung — Modernisierung

Zinsgünstiges Annuitätendarlehen der NRW.BANK für die bauliche Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 50 % Tilgungsnachlass für hohe Energieeffizienz und Barrierereduzierung möglich.

bis zu 220.000 €

Darlehen Land

NRW.BANK Eigentumsförderung — Neubau oder Kauf

Zinsgünstige Annuitätendarlehen der NRW.BANK für Neubau, Erwerb oder Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

bis zu 184.000 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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