Förderungen in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
65 Förderungen · Gemeinde Neubrandenburg
Was gilt in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | II | niedrige Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 60.344 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mit Mietstufe II liegt das anerkannte Mietniveau im unteren Drittel der Skala. Für die Berechnung ist nicht entscheidend, was tatsächlich überwiesen wird, sondern der für diese Stufe festgelegte Höchstbetrag: Alles darüber bleibt unberücksichtigt. Haushalte mit vergleichsweise hoher Miete stoßen deshalb schneller an die Grenze als in einer teureren Einstufung. Die Stufe gilt einheitlich für das gesamte Gebiet — innerhalb der Region wird nicht nach einzelnen Ortsteilen unterschieden.
Die Gemeinde gehört einem Landkreis an. Anträge laufen deshalb überwiegend über die Kreisverwaltung, während die Gemeindeverwaltung als erste Anlaufstelle für Auskünfte dient.
65 Förderungen in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Modernisierungsförderung Mecklenburg-Vorpommern (ModRL)
Die Modernisierungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern fördert die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum. Gewährt wird ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einem Teilschuldenerlass über einen Tilgungsnachlass, höchstens 155.630 Euro je Wohnung.
bis zu 155.630 €
Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern
Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 7.500 € Grundförderung, zzgl. 2.500 € bei Arbeitsplatzschaffung — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern.
bis zu 10.000 €
Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V
Das Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V fördert die Instandsetzung leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern für benachteiligte Haushalte sowie Asyl- und Schutzsuchende mit bis zu 5.000 Euro je Wohnung.
bis zu 5.000 €
Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern
Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern.
bis zu 2.000 €
Mini-Solaranlagen Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert Steckersolar-Anlagen mit bis zu 500 € pro Anlage. Antragsberechtigt sind aktuell nur Mieter mit Erstwohnsitz in MV.
bis zu 500 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern
- Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
- Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern
- Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V)
- KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
- KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
- Aufstiegs-BAföG
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- Zuzahlungsbefreiung GKV
- Bildungsgutschein
- Wohngeld
- Gründungszuschuss
- EXIST-Gründerstipendium
- GO-Bio initial
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
- KfW 124 Wohneigentumsprogramm
- Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
- KfW-Studienkredit
- KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
- § 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
- KfW 266 — Gewerbe zu Wohnen
- Behinderten-Pauschbetrag
- Kinderfreibetrag
- KfW 455-B — Barrierereduzierung Investitionszuschuss
- E-Auto-Förderung 2026 (BAFA)
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
- Laden im Mehrparteienhaus (BMDV) — 2026
- Altersentlastungsbetrag
- Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen
- § 35a EStG — Steuerermäßigung Handwerker und Haushaltsnahe Dienstleistungen
- § 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation
- BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Balkonkraftwerk-Förderung
- THG-Quote für E-Auto-Halter — 2026
- § 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
- Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage
- Projektförderung — Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- EXIST-Women
- Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge – Förderung für den Aufbau einer H2-Infrastruktur
- Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
- Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
- 1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung
- Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)
- Einstiegsgeld
- Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
- Arbeitnehmer-Sparzulage
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