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Förderungen in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

65 Förderungen · Gemeinde Neubrandenburg

Was gilt in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt konkret?

Regionale Kennzahlen für Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe II niedrige Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 60.344 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Mit Mietstufe II liegt das anerkannte Mietniveau im unteren Drittel der Skala. Für die Berechnung ist nicht entscheidend, was tatsächlich überwiesen wird, sondern der für diese Stufe festgelegte Höchstbetrag: Alles darüber bleibt unberücksichtigt. Haushalte mit vergleichsweise hoher Miete stoßen deshalb schneller an die Grenze als in einer teureren Einstufung. Die Stufe gilt einheitlich für das gesamte Gebiet — innerhalb der Region wird nicht nach einzelnen Ortsteilen unterschieden.

Die Gemeinde gehört einem Landkreis an. Anträge laufen deshalb überwiegend über die Kreisverwaltung, während die Gemeindeverwaltung als erste Anlaufstelle für Auskünfte dient.

65 Förderungen in Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Darlehen Land

Modernisierungsförderung Mecklenburg-Vorpommern (ModRL)

Die Modernisierungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern fördert die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum. Gewährt wird ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einem Teilschuldenerlass über einen Tilgungsnachlass, höchstens 155.630 Euro je Wohnung.

bis zu 155.630 €

Zuschuss Land

Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern

Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 7.500 € Grundförderung, zzgl. 2.500 € bei Arbeitsplatzschaffung — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern.

bis zu 10.000 €

Zuschuss Land

Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V

Das Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V fördert die Instandsetzung leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern für benachteiligte Haushalte sowie Asyl- und Schutzsuchende mit bis zu 5.000 Euro je Wohnung.

bis zu 5.000 €

Zuschuss Land

Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern

Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern.

bis zu 2.000 €

Zuschuss Land

Mini-Solaranlagen Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert Steckersolar-Anlagen mit bis zu 500 € pro Anlage. Antragsberechtigt sind aktuell nur Mieter mit Erstwohnsitz in MV.

bis zu 500 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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