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Förderungen im Landkreis Regen

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger im Landkreis Regen verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

91 Förderungen · Landkreis Landkreis Regen

Was gilt im Landkreis Regen konkret?

Regionale Kennzahlen für Landkreis Regen
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe I niedrigste Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 77.267 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 835 im Schnitt 251 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mietstufe I ist die günstigste der sieben Stufen. Die Wohngeldverordnung unterstellt hier ein niedriges örtliches Mietniveau, weshalb die Miete, die überhaupt in die Berechnung eingeht, früher gedeckelt wird als anderswo. Wer teurer wohnt, bekommt den übersteigenden Anteil nicht ersetzt — die Differenz bleibt beim Haushalt hängen. Praktisch heißt das: Bei gleichem Einkommen und gleicher Haushaltsgröße fällt der Zuschuss hier geringer aus als in einer höher eingestuften Gemeinde. Wer in eine teurere Stufe umzieht, sollte den Wohngeldantrag neu rechnen lassen, weil sich die Obergrenze mit dem Wohnort ändert.

Als Landkreis bündelt die Kreisverwaltung die Antragsbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden. Wer hier einen Antrag stellt, wendet sich in der Regel an das Landratsamt beziehungsweise die dort angesiedelte Fachstelle — nicht an die Gemeindeverwaltung vor Ort.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 835 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 251 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Landkreis Regen . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden gehören zum Landkreis Regen?

Erfasst sind 24 bewohnte Gemeinden. Die einwohnerstärkste ist Regen mit 11.018 Einwohnern ; dahinter folgen Zwiesel und Viechtach . Die wenigsten Einwohner zählt Bayerisch Eisenstein (965).

Gemeinden in Landkreis Regen mit Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Regen11.018I
Zwiesel9.059I
Viechtach8.361I
Kirchberg i.Wald4.392I
Bodenmais3.641I
Bischofsmais3.331I
Rinchnach3.111I
Teisnach3.000I
Prackenbach2.759I
Kollnburg2.734I
Frauenau2.659I
Drachselsried2.375I
Lindberg2.259I
Geiersthal2.228I
Zachenberg2.056I
Arnbruck2.031I
Kirchdorf i.Wald2.027I
Ruhmannsfelden2.023I
Langdorf1.836I
Patersdorf1.721I
Böbrach1.564I
Gotteszell1.148I
Achslach969I
Bayerisch Eisenstein965I

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.

91 Förderungen im Landkreis Regen

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Frauenhäuser - Förderung in Bayern

Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.

bis zu 533.997 €

Zuschuss Land

Landarztprämie

Finanzielle Ausgleichsleistung für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich im ländlichen Raum niederlassen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Bis zu 60.000 Euro für Ärzte, bis zu 20.000 Euro für Psychotherapeuten.

bis zu 60.000 €

Zuschuss Land

Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.

bis zu 51.130 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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