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Förderungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger im Landkreis Garmisch-Partenkirchen verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

91 Förderungen · Landkreis Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Was gilt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen konkret?

Regionale Kennzahlen für Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe IV mittlere Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 89.296 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 970 im Schnitt 301 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mietstufe IV liegt im mittleren bis gehobenen Bereich. Die Verordnung erkennt hier spürbar höhere Mieten an als in den Stufen I bis III, ohne das Niveau der Großstadt-Stufen zu erreichen. Für Antragsteller bedeutet das einen entsprechend höheren Deckel bei der Mietanrechnung — der tatsächliche Zuschuss hängt aber weiterhin vom Einkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Eine höhere Stufe bedeutet also nicht automatisch mehr Geld, sondern zunächst nur, dass mehr Miete überhaupt berücksichtigt werden darf.

Als Landkreis bündelt die Kreisverwaltung die Antragsbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden. Wer hier einen Antrag stellt, wendet sich in der Regel an das Landratsamt beziehungsweise die dort angesiedelte Fachstelle — nicht an die Gemeindeverwaltung vor Ort.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 970 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 301 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Landkreis Garmisch-Partenkirchen . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden gehören zum Landkreis Garmisch-Partenkirchen?

Erfasst sind 23 bewohnte Gemeinden. Die einwohnerstärkste ist Garmisch-Partenkirchen mit 28.305 Einwohnern ; dahinter folgen Murnau a.Staffelsee und Mittenwald . Die wenigsten Einwohner zählt Schwaigen (611).

Gemeinden in Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Garmisch-Partenkirchen28.305VI
Murnau a.Staffelsee11.994VI
Mittenwald7.323IV
Oberammergau5.132IV
Farchant3.571IV
Grainau3.564IV
Ohlstadt3.323IV
Oberau3.132IV
Uffing a.Staffelsee3.069IV
Bad Kohlgrub2.875IV
Seehausen a.Staffelsee2.422IV
Krün1.985IV
Unterammergau1.727IV
Großweil1.631IV
Saulgrub1.612IV
Eschenlohe1.556IV
Wallgau1.516IV
Bad Bayersoien1.278IV
Riegsee1.252IV
Spatzenhausen737IV
Ettal681IV
Schwaigen611IV
Ettaler ForstIV

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.

91 Förderungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Frauenhäuser - Förderung in Bayern

Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.

bis zu 533.997 €

Zuschuss Land

Landarztprämie

Finanzielle Ausgleichsleistung für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich im ländlichen Raum niederlassen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Bis zu 60.000 Euro für Ärzte, bis zu 20.000 Euro für Psychotherapeuten.

bis zu 60.000 €

Zuschuss Land

Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.

bis zu 51.130 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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