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Förderungen im Landkreis Berchtesgadener Land

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger im Landkreis Berchtesgadener Land verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

91 Förderungen · Landkreis Landkreis Berchtesgadener Land

Was gilt im Landkreis Berchtesgadener Land konkret?

Regionale Kennzahlen für Landkreis Berchtesgadener Land
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe III mittlere Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 105.292 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 965 im Schnitt 278 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mietstufe III markiert das mittlere Feld der siebenstufigen Skala. Die anrechenbaren Höchstbeträge liegen erkennbar über den günstigen ländlichen Stufen, bleiben aber deutlich unter dem, was in Ballungsräumen angesetzt wird. Zwei Haushalte mit identischem Einkommen und gleicher Personenzahl können deshalb allein wegen ihres Wohnorts unterschiedlich viel Wohngeld bekommen. Wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, sollte trotzdem rechnen lassen: Die Höchstbeträge steigen mit jeder weiteren Person im Haushalt.

Als Landkreis bündelt die Kreisverwaltung die Antragsbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden. Wer hier einen Antrag stellt, wendet sich in der Regel an das Landratsamt beziehungsweise die dort angesiedelte Fachstelle — nicht an die Gemeindeverwaltung vor Ort.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 965 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 278 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Landkreis Berchtesgadener Land . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden gehören zum Landkreis Berchtesgadener Land?

Erfasst sind 17 bewohnte Gemeinden. Die einwohnerstärkste ist Bad Reichenhall mit 18.288 Einwohnern ; dahinter folgen Freilassing und Ainring . Die wenigsten Einwohner zählt Schneizlreuth (1.375).

Gemeinden in Landkreis Berchtesgadener Land mit Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Bad Reichenhall18.288III
Freilassing17.619III
Ainring9.800III
Teisendorf9.267III
Berchtesgaden7.697III
Laufen7.336III
Bischofswiesen7.055III
Saaldorf-Surheim5.578III
Schönau a.Königssee5.315III
Piding5.284III
Anger4.260III
Bayerisch Gmain3.014III
Marktschellenberg1.721III
Ramsau b.Berchtesgaden1.683III
Schneizlreuth1.375III
EckIII
Schellenberger ForstIII

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.

91 Förderungen im Landkreis Berchtesgadener Land

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Frauenhäuser - Förderung in Bayern

Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.

bis zu 533.997 €

Zuschuss Land

Landarztprämie

Finanzielle Ausgleichsleistung für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich im ländlichen Raum niederlassen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Bis zu 60.000 Euro für Ärzte, bis zu 20.000 Euro für Psychotherapeuten.

bis zu 60.000 €

Zuschuss Land

Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.

bis zu 51.130 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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