Förderungen in Homburg, Kreisstadt
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Homburg, Kreisstadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
60 Förderungen · Gemeinde Homburg
60 Förderungen in Homburg, Kreisstadt
Balkonkraftwerk-Förderung
Steckersolargeräte sind seit 2024 deutlich einfacher: 0 % Mehrwertsteuer, vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, bis 800 W Wechselrichterleistung. Einzelne Städte und Bundesländer zahlen zusätzliche Zuschüsse von 100–500 €.
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
Meisterbonus Saarland
Der Meisterbonus Saarland belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zum Saarland.
bis zu 2.000 €
Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland
Das Saarland bezuschusst zusammen mit Bundesmitteln den Eigenanteil an Kinderwunschbehandlungen. Gefördert werden künstliche Befruchtungen per IVF und ICSI in den ersten vier Behandlungszyklen; die maximalen Fördersummen belaufen sich je nach Voraussetzung auf 500 bis 1.000 Euro des Eigenanteils.
bis zu 1.000 €
Saarländisches Blindengeld (Teilhabegeld)
Das Saarländische Blindengeld (Teilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt seit Januar 2026 monatlich 460 € für volljährige blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 685 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
- KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- KfW 124 Wohneigentumsprogramm
- KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
- KfW-Studienkredit
- KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
- § 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
- KfW 266 — Gewerbe zu Wohnen
- Aktivrente
- KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
- Aufstiegs-BAföG
- Behinderten-Pauschbetrag
- Kinderfreibetrag
Alle 60 Förderungen für Homburg, Kreisstadt im Förder-Finder →
Was gilt in Homburg, Kreisstadt konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | II | niedrige Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 43.382 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mit Mietstufe II liegt das anerkannte Mietniveau im unteren Drittel der Skala. Für die Berechnung ist nicht entscheidend, was tatsächlich überwiesen wird, sondern der für diese Stufe festgelegte Höchstbetrag: Alles darüber bleibt unberücksichtigt. Haushalte mit vergleichsweise hoher Miete stoßen deshalb schneller an die Grenze als in einer teureren Einstufung. Die Stufe gilt einheitlich für das gesamte Gebiet — innerhalb der Region wird nicht nach einzelnen Ortsteilen unterschieden.
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