BundesBonus

Förderungen in Homburg, Kreisstadt

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Homburg, Kreisstadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

60 Förderungen · Gemeinde Homburg

Was gilt in Homburg, Kreisstadt konkret?

Regionale Kennzahlen für Homburg, Kreisstadt
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe II niedrige Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 43.382 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Mit Mietstufe II liegt das anerkannte Mietniveau im unteren Drittel der Skala. Für die Berechnung ist nicht entscheidend, was tatsächlich überwiesen wird, sondern der für diese Stufe festgelegte Höchstbetrag: Alles darüber bleibt unberücksichtigt. Haushalte mit vergleichsweise hoher Miete stoßen deshalb schneller an die Grenze als in einer teureren Einstufung. Die Stufe gilt einheitlich für das gesamte Gebiet — innerhalb der Region wird nicht nach einzelnen Ortsteilen unterschieden.

Die Gemeinde gehört einem Landkreis an. Anträge laufen deshalb überwiegend über die Kreisverwaltung, während die Gemeindeverwaltung als erste Anlaufstelle für Auskünfte dient.

60 Förderungen in Homburg, Kreisstadt

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Zuschuss Land

Meisterbonus Saarland

Der Meisterbonus Saarland belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu dem Saarland.

bis zu 2.000 €

Zuschuss Land

Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland

Das Saarland bezuschusst zusammen mit Bundesmitteln den Eigenanteil an Kinderwunschbehandlungen. Gefördert werden künstliche Befruchtungen per IVF und ICSI in den ersten vier Behandlungszyklen; die maximalen Fördersummen belaufen sich je nach Voraussetzung auf 500 bis 1.000 Euro des Eigenanteils.

bis zu 1.000 €

Zuschuss Land

Saarländisches Blindengeld (Teilhabegeld)

Das Saarländische Blindengeld (Teilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt seit Januar 2026 monatlich 460 € für volljährige blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 685 €

Zuschuss Bund

KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen

Förderung für Kommunen und regionale Akteure in Kohleausstiegsregionen (Lausitzer, Mitteldeutsches, Rheinisches Revier) zur Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeitsziele. Unterstützung investiver und konzeptioneller Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung.

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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