Förderungen in Grünwald
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Grünwald verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
83 Förderungen · Gemeinde Grünwald
83 Förderungen in Grünwald
§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
Pflicht-Modul für jede neue private Wallbox seit 1. Januar 2024: pauschaler Netzentgelt-Rabatt je nach Verteilnetzbetreiber (Modul 1) oder 60 % auf den Arbeitspreis (Modul 2, mit separatem Zähler). Modul 3 = zeitvariable Tarife.
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
Elterngeld
Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
bis zu 1.800 €
Bayerischer Demenzfonds – Förderung
Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sowie Programme von Kommunen zum Aufbau demenzsensibler Strukturen. Gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens 15.000 Euro (Teilhabe-Angebote) bzw. 20.000 Euro (kommunale Programme).
bis zu 20.000 €
Förderung der Anpassung von Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von selbst genutztem Eigenwohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Bestand wie der Einbau eines behindertengerechten Bades, eines Treppenlifts oder die Errichtung einer Rollstuhlrampe.
bis zu 10.000 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Weiterbildungsstipendium für Berufe im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft
- Familien in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
- Meisterbonus für schulische Fortbildungsabschlüsse (Bayern)
- Meisterbonus Bayern
- Heimat.Engagiert: Förderung für Heimatpflege-Projekte (Bayern)
- Bayerisches Blindengeld
- Pflegegeld für Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII, Bayern)
- Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten (Bayern)
- Bayerisches Landespflegegeld
- Unterhaltsvorschuss Bayern
- Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern)
- Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten (Bayern)
- Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum
- Max Weber-Programm – Hochbegabtenförderung im Studium
- Zuschuss für Berufsschüler an außerbayerischer Berufsschule bei auswärtiger Unterbringung
- Denkmalschutz-Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
- Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten
- Bayerisches Modernisierungsprogramm Mietwohnraum
- Regionalkultur – Förderung Spielstätten historischer Heimatschauspiele
- Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern)
- Denkmalschutz – Zuwendung aus dem Bayerischen Entschädigungsfonds
- Zuschuss zur Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Bayern)
- Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum
- Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
Was gilt in Grünwald konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | VII | höchste Stufe bundesweit von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 11.179 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mietstufe VII ist die höchste Stufe der Wohngeldverordnung und gilt ausschließlich für die teuersten Wohnungsmärkte des Landes. Die anrechenbaren Mieten liegen am oberen Ende der bundesweiten Skala. Für Haushalte bedeutet das den größtmöglichen Spielraum bei der Mietanrechnung — der Zuschuss selbst bemisst sich weiterhin nach Einkommen und Haushaltsgröße und ist nach oben begrenzt.
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