BundesBonus

Förderungen in Grünwald

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Grünwald verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

83 Förderungen · Gemeinde Grünwald

83 Förderungen in Grünwald

Sonstige Bund

§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox

Pflicht-Modul für jede neue private Wallbox seit 1. Januar 2024: pauschaler Netzentgelt-Rabatt je nach Verteilnetzbetreiber (Modul 1) oder 60 % auf den Arbeitspreis (Modul 2, mit separatem Zähler). Modul 3 = zeitvariable Tarife.

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Bayerischer Demenzfonds – Förderung

Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sowie Programme von Kommunen zum Aufbau demenzsensibler Strukturen. Gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens 15.000 Euro (Teilhabe-Angebote) bzw. 20.000 Euro (kommunale Programme).

bis zu 20.000 €

Darlehen Land

Förderung der Anpassung von Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von selbst genutztem Eigenwohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Bestand wie der Einbau eines behindertengerechten Bades, eines Treppenlifts oder die Errichtung einer Rollstuhlrampe.

bis zu 10.000 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

Alle 83 Förderungen für Grünwald im Förder-Finder →

Was gilt in Grünwald konkret?

Regionale Kennzahlen für Grünwald
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe VII höchste Stufe bundesweit von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 11.179 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Mietstufe VII ist die höchste Stufe der Wohngeldverordnung und gilt ausschließlich für die teuersten Wohnungsmärkte des Landes. Die anrechenbaren Mieten liegen am oberen Ende der bundesweiten Skala. Für Haushalte bedeutet das den größtmöglichen Spielraum bei der Mietanrechnung — der Zuschuss selbst bemisst sich weiterhin nach Einkommen und Haushaltsgröße und ist nach oben begrenzt.

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