BundesBonus

Förderungen in Saarbrücken, Landeshauptstadt

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Saarbrücken, Landeshauptstadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

60 Förderungen · Gemeinde Saarbrücken

60 Förderungen in Saarbrücken, Landeshauptstadt

Zuschuss Land

Meisterbonus Saarland

Der Meisterbonus Saarland belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zum Saarland.

bis zu 2.000 €

Zuschuss Land

Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland

Das Saarland bezuschusst zusammen mit Bundesmitteln den Eigenanteil an Kinderwunschbehandlungen. Gefördert werden künstliche Befruchtungen per IVF und ICSI in den ersten vier Behandlungszyklen; die maximalen Fördersummen belaufen sich je nach Voraussetzung auf 500 bis 1.000 Euro des Eigenanteils.

bis zu 1.000 €

Zuschuss Land

Saarländisches Blindengeld (Teilhabegeld)

Das Saarländische Blindengeld (Teilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt seit Januar 2026 monatlich 460 € für volljährige blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 685 €

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Bund

BAföG — Bundesausbildungsförderung

Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende. Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss; im Studium wird die Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet, dessen Rückzahlung bei geringem Einkommen ausgesetzt und nach 77 Raten erlassen wird.

bis zu 992 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

Alle 60 Förderungen für Saarbrücken, Landeshauptstadt im Förder-Finder →

Was gilt in Saarbrücken, Landeshauptstadt konkret?

Regionale Kennzahlen für Saarbrücken, Landeshauptstadt
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe III mittlere Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 182.971 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 3.350 im Schnitt 319 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mietstufe III markiert das mittlere Feld der siebenstufigen Skala. Die anrechenbaren Höchstbeträge liegen erkennbar über den günstigen ländlichen Stufen, bleiben aber deutlich unter dem, was in Ballungsräumen angesetzt wird. Zwei Haushalte mit identischem Einkommen und gleicher Personenzahl können deshalb allein wegen ihres Wohnorts unterschiedlich viel Wohngeld bekommen. Wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, sollte trotzdem rechnen lassen: Die Höchstbeträge steigen mit jeder weiteren Person im Haushalt.

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