Förderungen in Stralsund, Hansestadt
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Stralsund, Hansestadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
66 Förderungen · Gemeinde Stralsund
66 Förderungen in Stralsund, Hansestadt
Modernisierungsförderung Mecklenburg-Vorpommern (ModRL)
Die Modernisierungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern fördert die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum. Gewährt wird ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einem Teilschuldenerlass über einen Tilgungsnachlass, höchstens 155.630 Euro je Wohnung.
bis zu 155.630 €
Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern
Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 7.500 € Grundförderung, zzgl. 2.500 € bei Arbeitsplatzschaffung — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern.
bis zu 10.000 €
Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V
Das Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V fördert die Instandsetzung leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern für benachteiligte Haushalte sowie Asyl- und Schutzsuchende mit bis zu 5.000 Euro je Wohnung.
bis zu 5.000 €
Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern
Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern belohnt die erfolgreich bestandene Meisterprüfung (Handwerk, Industriemeister oder Polier) mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern.
bis zu 2.000 €
Mini-Solaranlagen Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert Steckersolar-Anlagen mit bis zu 500 € pro Anlage. Die Mittel für Eigentümer sind ausgeschöpft, gefördert werden nur noch Mieter mit Erstwohnsitz in MV.
bis zu 500 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern
- Personenaufzüge und Lifte – Barrierearmes Wohnen (M-V)
- Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
- Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- Wohngeld
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
- KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- KfW 124 Wohneigentumsprogramm
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
- KfW-Studienkredit
- KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
- § 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
- KfW 266 — Gewerbe zu Wohnen
Alle 66 Förderungen für Stralsund, Hansestadt im Förder-Finder →
Was gilt in Stralsund, Hansestadt konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | II | niedrige Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 54.094 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mit Mietstufe II liegt das anerkannte Mietniveau im unteren Drittel der Skala. Für die Berechnung ist nicht entscheidend, was tatsächlich überwiesen wird, sondern der für diese Stufe festgelegte Höchstbetrag: Alles darüber bleibt unberücksichtigt. Haushalte mit vergleichsweise hoher Miete stoßen deshalb schneller an die Grenze als in einer teureren Einstufung. Die Stufe gilt einheitlich für das gesamte Gebiet — innerhalb der Region wird nicht nach einzelnen Ortsteilen unterschieden.
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