Förderungen in Karlsruhe, Stadt
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Karlsruhe, Stadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
76 Förderungen · Gemeinde Karlsruhe
76 Förderungen in Karlsruhe, Stadt
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
bis zu 344.500 €
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
bis zu 300.000 €
Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie
Die L-Bank fördert mit dem Kombi-Darlehen Wohnen selbst genutztes Wohneigentum in Baden-Württemberg. Es ergänzt andere Förderprogramme von L-Bank, KfW und BAFA. Für besonders energieeffiziente Sanierungen zum Effizienzhaus 55 oder 40 gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie).
bis zu 200.000 €
L-Bank Zusatzfinanzierung Energieeffizienz — Eigentumsfinanzierung BW
Zinsverbilligtes Darlehen bis 120.000 € für die energetische Sanierung deiner mit der Eigentumsfinanzierung-BW erworbenen Immobilie. Sollzinssatz 1,00 %, plus 3 % Tilgungszuschuss.
bis zu 120.000 €
L-Bank Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit — Eigentumsfinanzierung BW
Zinsverbilligtes Zusatzdarlehen des Landes Baden-Württemberg bis 50.000 € für den barrierearmen Umbau gebrauchter Eigenheime nach DIN 18040-2. 1,00 % Sollzins für 10 Jahre, plus Tilgungszuschuss bis 1.500 € bei vollständiger Barrierefreiheit.
bis zu 50.000 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- L-Bank G15 — Förderung von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum
- Meistergründungsprämie Baden-Württemberg
- Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg
- Meisterprämie Baden-Württemberg
- Landesblindenhilfe Baden-Württemberg
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum
- ELR Privat — Wohnraum-Zuschuss Ländlicher Raum Baden-Württemberg
- L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW
- Ergänzungsfinanzierung zur Eigentumsfinanzierung BW
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Baden-Württemberg)
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten
- L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
- L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- Wohngeld
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
Was gilt in Karlsruhe, Stadt konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | IV | mittlere Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 309.050 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mietstufe IV liegt im mittleren bis gehobenen Bereich. Die Verordnung erkennt hier spürbar höhere Mieten an als in den Stufen I bis III, ohne das Niveau der Großstadt-Stufen zu erreichen. Für Antragsteller bedeutet das einen entsprechend höheren Deckel bei der Mietanrechnung — der tatsächliche Zuschuss hängt aber weiterhin vom Einkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Eine höhere Stufe bedeutet also nicht automatisch mehr Geld, sondern zunächst nur, dass mehr Miete überhaupt berücksichtigt werden darf.
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