BundesBonus

Förderungen in Elmshorn, Stadt

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Elmshorn, Stadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

69 Förderungen · Gemeinde Elmshorn

69 Förderungen in Elmshorn, Stadt

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Darlehen Land

IB.SH Immo Eigentum

Günstige Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein für Kauf oder Neubau selbst genutzter Immobilien in SH – 15.000 bis 200.000 Euro, Zinsbindung 10 oder 15 Jahre.

bis zu 200.000 €

Darlehen Land

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein

Zinsgünstiges Förderdarlehen der IB.SH für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen, die in Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder erweitern. Bis zu 100.000 Euro Grunddarlehen zu 0,00 Prozent Sollzins mit 20 Jahren Zinsbindung.

bis zu 100.000 €

Darlehen Land

IB.SH WEGfinanz

Kleinstdarlehen ab 5.000 Euro bis 35.000 Euro pro Wohneinheit für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften in Schleswig-Holstein. Vergabe ohne Grundbucheintragung, jedes WEG-Mitglied haftet nur für das eigene Darlehen.

bis zu 35.000 €

Zuschuss Land

Zuschuss Erwerb Genossenschaftsanteile Schleswig-Holstein

Zuschuss bis zu 25.000 EUR der IB.SH für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein, die Genossenschaftsanteile für eine selbstgenutzte, sozial geförderte Wohnung erwerben. Pro Kind im Haushalt erhöht sich der Zuschuss um 5.000 EUR, insgesamt auf höchstens 25.000 EUR.

bis zu 25.000 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

Alle 69 Förderungen für Elmshorn, Stadt im Förder-Finder →

Was gilt in Elmshorn, Stadt konkret?

Regionale Kennzahlen für Elmshorn, Stadt
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe IV mittlere Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 51.342 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Mietstufe IV liegt im mittleren bis gehobenen Bereich. Die Verordnung erkennt hier spürbar höhere Mieten an als in den Stufen I bis III, ohne das Niveau der Großstadt-Stufen zu erreichen. Für Antragsteller bedeutet das einen entsprechend höheren Deckel bei der Mietanrechnung — der tatsächliche Zuschuss hängt aber weiterhin vom Einkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Eine höhere Stufe bedeutet also nicht automatisch mehr Geld, sondern zunächst nur, dass mehr Miete überhaupt berücksichtigt werden darf.

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