Förderungen in Elmshorn, Stadt
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Elmshorn, Stadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
69 Förderungen · Gemeinde Elmshorn
69 Förderungen in Elmshorn, Stadt
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
IB.SH Immo Eigentum
Günstige Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein für Kauf oder Neubau selbst genutzter Immobilien in SH – 15.000 bis 200.000 Euro, Zinsbindung 10 oder 15 Jahre.
bis zu 200.000 €
Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein
Zinsgünstiges Förderdarlehen der IB.SH für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen, die in Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder erweitern. Bis zu 100.000 Euro Grunddarlehen zu 0,00 Prozent Sollzins mit 20 Jahren Zinsbindung.
bis zu 100.000 €
IB.SH WEGfinanz
Kleinstdarlehen ab 5.000 Euro bis 35.000 Euro pro Wohneinheit für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften in Schleswig-Holstein. Vergabe ohne Grundbucheintragung, jedes WEG-Mitglied haftet nur für das eigene Darlehen.
bis zu 35.000 €
Zuschuss Erwerb Genossenschaftsanteile Schleswig-Holstein
Zuschuss bis zu 25.000 EUR der IB.SH für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein, die Genossenschaftsanteile für eine selbstgenutzte, sozial geförderte Wohnung erwerben. Pro Kind im Haushalt erhöht sich der Zuschuss um 5.000 EUR, insgesamt auf höchstens 25.000 EUR.
bis zu 25.000 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Wohnprojekte Gründungsfonds Schleswig-Holstein
- Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
- Schleswig-Holsteinisches Landesblindengeld
- IB.SH Immoflex Wohnimmobilien-Darlehen
- IB.SH Immofix
- Erhaltung von Kulturdenkmalen Schleswig-Holstein
- Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
- IB.SH Immokonstant 35-Jahres-Darlehen
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
- KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- KfW 124 Wohneigentumsprogramm
- KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- KfW-Studienkredit
Was gilt in Elmshorn, Stadt konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | IV | mittlere Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 51.342 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mietstufe IV liegt im mittleren bis gehobenen Bereich. Die Verordnung erkennt hier spürbar höhere Mieten an als in den Stufen I bis III, ohne das Niveau der Großstadt-Stufen zu erreichen. Für Antragsteller bedeutet das einen entsprechend höheren Deckel bei der Mietanrechnung — der tatsächliche Zuschuss hängt aber weiterhin vom Einkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Eine höhere Stufe bedeutet also nicht automatisch mehr Geld, sondern zunächst nur, dass mehr Miete überhaupt berücksichtigt werden darf.
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