Förderungen in Tübingen, Universitätsstadt
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Tübingen, Universitätsstadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
76 Förderungen · Gemeinde Tübingen
76 Förderungen in Tübingen, Universitätsstadt
KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau — kombinierbar mit Tilgungszuschuss bis 40 %.
bis zu 150.000 €
KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.
bis zu 22.400 €
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
bis zu 344.500 €
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
bis zu 300.000 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie
- L-Bank Zusatzfinanzierung Energieeffizienz — Eigentumsfinanzierung BW
- L-Bank Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit — Eigentumsfinanzierung BW
- L-Bank G15 — Förderung von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum
- Meistergründungsprämie Baden-Württemberg
- Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg
- Meisterprämie Baden-Württemberg
- Landesblindenhilfe Baden-Württemberg
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten
- Ergänzungsfinanzierung zur Eigentumsfinanzierung BW
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
- L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
- L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Baden-Württemberg)
- L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW
- ELR Privat — Wohnraum-Zuschuss Ländlicher Raum Baden-Württemberg
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
Alle 76 Förderungen für Tübingen, Universitätsstadt im Förder-Finder →
Was gilt in Tübingen, Universitätsstadt konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | VII | höchste Stufe bundesweit von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 92.322 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mietstufe VII ist die höchste Stufe der Wohngeldverordnung und gilt ausschließlich für die teuersten Wohnungsmärkte des Landes. Die anrechenbaren Mieten liegen am oberen Ende der bundesweiten Skala. Für Haushalte bedeutet das den größtmöglichen Spielraum bei der Mietanrechnung — der Zuschuss selbst bemisst sich weiterhin nach Einkommen und Haushaltsgröße und ist nach oben begrenzt.
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