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Förderungen in Tübingen, Universitätsstadt

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Tübingen, Universitätsstadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

76 Förderungen · Gemeinde Tübingen

Was gilt in Tübingen, Universitätsstadt konkret?

Regionale Kennzahlen für Tübingen, Universitätsstadt
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe VII höchste Stufe bundesweit von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 92.322 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Mietstufe VII ist die höchste Stufe der Wohngeldverordnung und gilt ausschließlich für die teuersten Wohnungsmärkte des Landes. Die anrechenbaren Mieten liegen am oberen Ende der bundesweiten Skala. Für Haushalte bedeutet das den größtmöglichen Spielraum bei der Mietanrechnung — der Zuschuss selbst bemisst sich weiterhin nach Einkommen und Haushaltsgröße und ist nach oben begrenzt.

Die Gemeinde gehört einem Landkreis an. Anträge laufen deshalb überwiegend über die Kreisverwaltung, während die Gemeindeverwaltung als erste Anlaufstelle für Auskünfte dient.

76 Förderungen in Tübingen, Universitätsstadt

Darlehen Bund

KfW 261 — Wohngebäude-Kredit

Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau — kombinierbar mit Tilgungszuschuss bis 40 %.

bis zu 150.000 €

Zuschuss Bund

KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)

Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.

bis zu 22.400 €

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Darlehen Land

L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße bis zu 344.500 €.

bis zu 344.500 €

Darlehen Land

L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, ergänzt durch eine Anpassungsförderung von bis zu 50.000 € für barrierefreie Umbauten nach DIN 18040-2.

bis zu 344.500 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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