Förderungen in Tübingen, Universitätsstadt
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Tübingen, Universitätsstadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
76 Förderungen · Gemeinde Tübingen
Was gilt in Tübingen, Universitätsstadt konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | VII | höchste Stufe bundesweit von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 92.322 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mietstufe VII ist die höchste Stufe der Wohngeldverordnung und gilt ausschließlich für die teuersten Wohnungsmärkte des Landes. Die anrechenbaren Mieten liegen am oberen Ende der bundesweiten Skala. Für Haushalte bedeutet das den größtmöglichen Spielraum bei der Mietanrechnung — der Zuschuss selbst bemisst sich weiterhin nach Einkommen und Haushaltsgröße und ist nach oben begrenzt.
Die Gemeinde gehört einem Landkreis an. Anträge laufen deshalb überwiegend über die Kreisverwaltung, während die Gemeindeverwaltung als erste Anlaufstelle für Auskünfte dient.
76 Förderungen in Tübingen, Universitätsstadt
KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau — kombinierbar mit Tilgungszuschuss bis 40 %.
bis zu 150.000 €
KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.
bis zu 22.400 €
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße bis zu 344.500 €.
bis zu 344.500 €
L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, ergänzt durch eine Anpassungsförderung von bis zu 50.000 € für barrierefreie Umbauten nach DIN 18040-2.
bis zu 344.500 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
- Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie
- L-Bank Zusatzfinanzierung Energieeffizienz — Eigentumsfinanzierung BW
- L-Bank G15 — Förderung von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum
- L-Bank Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit — Eigentumsfinanzierung BW
- Meistergründungsprämie Baden-Württemberg
- Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg
- Meisterprämie Baden-Württemberg
- Landesblindenhilfe Baden-Württemberg
- Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed)
- L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten
- ELR Privat — Wohnraum-Zuschuss Ländlicher Raum Baden-Württemberg
- L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Baden-Württemberg)
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Ergänzungsfinanzierung zur Eigentumsfinanzierung BW
- L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
- Aufstiegs-BAföG
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- Zuzahlungsbefreiung GKV
- Bildungsgutschein
- Gründungszuschuss
- EXIST-Gründerstipendium
- GO-Bio initial
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- KfW 124 Wohneigentumsprogramm
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
- Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
- KfW-Studienkredit
- KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
- § 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
- KfW 266 — Gewerbe zu Wohnen
- Behinderten-Pauschbetrag
- Kinderfreibetrag
- KfW 455-B — Barrierereduzierung Investitionszuschuss
- E-Auto-Förderung 2026 (BAFA)
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
- Laden im Mehrparteienhaus (BMDV) — 2026
- Altersentlastungsbetrag
- Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen
- § 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation
- § 35a EStG — Steuerermäßigung Handwerker und Haushaltsnahe Dienstleistungen
- BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Balkonkraftwerk-Förderung
- THG-Quote für E-Auto-Halter — 2026
- § 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
- Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
- 1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung
- Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)
- Einstiegsgeld
- Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
- Projektförderung — Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge – Förderung für den Aufbau einer H2-Infrastruktur
- EXIST-Women
- Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
- Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
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