BundesBonus

Förderungen in Konstanz, Universitätsstadt

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Konstanz, Universitätsstadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

76 Förderungen · Gemeinde Konstanz

Was gilt in Konstanz, Universitätsstadt konkret?

Regionale Kennzahlen für Konstanz, Universitätsstadt
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe V erhöhte Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 86.919 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Mit Mietstufe V zählt die Region zu den teureren Wohnlagen. Die Wohngeldverordnung unterstellt ein überdurchschnittliches Mietniveau, weshalb die anrechenbaren Höchstbeträge deutlich steigen. Das wirkt sich unmittelbar auf die mögliche Zuschusshöhe aus, insbesondere bei größeren Haushalten. Wer bisher knapp keinen Anspruch hatte und in eine solche Region zieht, kann durch die veränderte Obergrenze anspruchsberechtigt werden.

Die Gemeinde gehört einem Landkreis an. Anträge laufen deshalb überwiegend über die Kreisverwaltung, während die Gemeindeverwaltung als erste Anlaufstelle für Auskünfte dient.

76 Förderungen in Konstanz, Universitätsstadt

Sonstige Bund

§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox

Pflicht-Modul für jede neue private Wallbox seit 1. Januar 2024: pauschaler Netzentgelt-Rabatt von ~110–190 €/Jahr (Modul 1) oder 60 % auf den Arbeitspreis (Modul 2, mit separatem Zähler). Modul 3 = zeitvariable Tarife.

bis zu 240 €

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Darlehen Land

L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, ergänzt durch eine Anpassungsförderung von bis zu 50.000 € für barrierefreie Umbauten nach DIN 18040-2.

bis zu 344.500 €

Darlehen Land

L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße bis zu 344.500 €.

bis zu 344.500 €

Zuschuss Land

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende

Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.

bis zu 250.000 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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