Förderungen in Konstanz, Universitätsstadt
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Konstanz, Universitätsstadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
76 Förderungen · Gemeinde Konstanz
76 Förderungen in Konstanz, Universitätsstadt
§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
Pflicht-Modul für jede neue private Wallbox seit 1. Januar 2024: pauschaler Netzentgelt-Rabatt je nach Verteilnetzbetreiber (Modul 1) oder 60 % auf den Arbeitspreis (Modul 2, mit separatem Zähler). Modul 3 = zeitvariable Tarife.
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
bis zu 344.500 €
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
bis zu 300.000 €
Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie
Die L-Bank fördert mit dem Kombi-Darlehen Wohnen selbst genutztes Wohneigentum in Baden-Württemberg. Es ergänzt andere Förderprogramme von L-Bank, KfW und BAFA. Für besonders energieeffiziente Sanierungen zum Effizienzhaus 55 oder 40 gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss (Klimaprämie).
bis zu 200.000 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- L-Bank Zusatzfinanzierung Energieeffizienz — Eigentumsfinanzierung BW
- L-Bank Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit — Eigentumsfinanzierung BW
- L-Bank G15 — Förderung von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum
- Meistergründungsprämie Baden-Württemberg
- Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg
- Meisterprämie Baden-Württemberg
- Landesblindenhilfe Baden-Württemberg
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum
- L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Baden-Württemberg)
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten
- Ergänzungsfinanzierung zur Eigentumsfinanzierung BW
- ELR Privat — Wohnraum-Zuschuss Ländlicher Raum Baden-Württemberg
- L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
- L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW
- L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
- L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Alle 76 Förderungen für Konstanz, Universitätsstadt im Förder-Finder →
Was gilt in Konstanz, Universitätsstadt konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | V | erhöhte Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 86.919 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mit Mietstufe V zählt die Region zu den teureren Wohnlagen. Die Wohngeldverordnung unterstellt ein überdurchschnittliches Mietniveau, weshalb die anrechenbaren Höchstbeträge deutlich steigen. Das wirkt sich unmittelbar auf die mögliche Zuschusshöhe aus, insbesondere bei größeren Haushalten. Wer bisher knapp keinen Anspruch hatte und in eine solche Region zieht, kann durch die veränderte Obergrenze anspruchsberechtigt werden.
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