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Förderungen in Böblingen, Stadt

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Böblingen, Stadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

76 Förderungen · Gemeinde Böblingen

Was gilt in Böblingen, Stadt konkret?

Regionale Kennzahlen für Böblingen, Stadt
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe VI hohe Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 51.483 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Mietstufe VI gehört zu den beiden höchsten Stufen und ist typisch für Ballungsräume mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Höchstbeträge, die beim Wohngeld angesetzt werden dürfen, fallen entsprechend großzügig aus. Trotzdem gilt: Auch hier ersetzt Wohngeld nicht die volle Miete, sondern bezuschusst sie einkommensabhängig. Bei sehr hohen Mieten kann selbst dieser Höchstbetrag überschritten werden.

Die Gemeinde gehört einem Landkreis an. Anträge laufen deshalb überwiegend über die Kreisverwaltung, während die Gemeindeverwaltung als erste Anlaufstelle für Auskünfte dient.

76 Förderungen in Böblingen, Stadt

Zuschuss Bund

Balkonkraftwerk-Förderung

Steckersolargeräte sind seit 2024 deutlich einfacher: 0 % Mehrwertsteuer, vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, bis 800 W Wechselrichterleistung. Einzelne Städte und Bundesländer zahlen zusätzliche Zuschüsse von 100–500 €.

bis zu 500 €

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Darlehen Land

L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, ergänzt durch eine Anpassungsförderung von bis zu 50.000 € für barrierefreie Umbauten nach DIN 18040-2.

bis zu 344.500 €

Darlehen Land

L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße bis zu 344.500 €.

bis zu 344.500 €

Zuschuss Land

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende

Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.

bis zu 250.000 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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