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Förderungen im Landkreis Main-Taunus-Kreis

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger im Landkreis Main-Taunus-Kreis verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

67 Förderungen · Landkreis Landkreis Main-Taunus-Kreis

Was gilt im Landkreis Main-Taunus-Kreis konkret?

Regionale Kennzahlen für Landkreis Main-Taunus-Kreis
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe VII höchste Stufe bundesweit von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 238.775 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 1.685 im Schnitt 375 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mietstufe VII ist die höchste Stufe der Wohngeldverordnung und gilt ausschließlich für die teuersten Wohnungsmärkte des Landes. Die anrechenbaren Mieten liegen am oberen Ende der bundesweiten Skala. Für Haushalte bedeutet das den größtmöglichen Spielraum bei der Mietanrechnung — der Zuschuss selbst bemisst sich weiterhin nach Einkommen und Haushaltsgröße und ist nach oben begrenzt.

Als Landkreis bündelt die Kreisverwaltung die Antragsbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden. Wer hier einen Antrag stellt, wendet sich in der Regel an das Landratsamt beziehungsweise die dort angesiedelte Fachstelle — nicht an die Gemeindeverwaltung vor Ort.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 1.685 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 375 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Main-Taunus-Kreis . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden gehören zum Landkreis Main-Taunus-Kreis?

Erfasst sind 12 bewohnte Gemeinden. Die einwohnerstärkste ist Hofheim am Taunus mit 39.259 Einwohnern ; dahinter folgen Hattersheim am Main und Kelkheim (Taunus) . Die wenigsten Einwohner zählt Sulzbach (Taunus) (8.846).

Gemeinden in Landkreis Main-Taunus-Kreis mit Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Hofheim am Taunus39.259V
Hattersheim am Main28.467VI
Kelkheim (Taunus)28.175VI
Bad Soden am Taunus23.103VI
Eschborn22.403VI
Flörsheim am Main21.344VI
Hochheim am Main18.422V
Schwalbach am Taunus15.443VI
Eppstein13.070V
Kriftel11.356V
Liederbach am Taunus8.887VII
Sulzbach (Taunus)8.846VII

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.

67 Förderungen im Landkreis Main-Taunus-Kreis

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Darlehen Land

Hessen-Darlehen Neubau

Das Hessen-Darlehen Neubau ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen des Landes Hessen (WIBank), das einkommensschwächeren Haushalten den Bau oder Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheims erleichtert. Das Darlehen beträgt je nach Bodenpreiszone bis zu 220.000 € bei 0,60 % Sollzins und 20-jähriger Zinsbindung.

bis zu 220.000 €

Darlehen Land

Hessen-Darlehen Bestandserwerb

Das Hessen-Darlehen Bestandserwerb der WIBank finanziert den Kauf einer bestehenden selbst genutzten Immobilie in Hessen mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 200.000 Euro (max. 50 % der Gesamtkosten) zu 0,60 % Sollzins p.a. bei 20-jähriger Zinsbindung. Einkommensabhängig und ausschließlich über die kommunale Wohnungsbauförderstelle zu beantragen.

bis zu 200.000 €

Darlehen Land

Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für private Bauherren und Eigentümer (Hessen)

Die WIBank vergibt im Auftrag des Landes Hessen zinsverbilligte Darlehen für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 20 kW samt Batteriespeicher auf selbst genutzten Wohnimmobilien privater Bauherren und Eigentümer in Hessen.

bis zu 50.000 €

Zuschuss Land

Hessengeld

Das Hessengeld ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes Hessen für Ersterwerber selbstgenutzten Wohneigentums in Hessen. Das Land erstattet bis zu 10.000 Euro pro Erwerber der bereits gezahlten Grunderwerbsteuer — zusätzlich 5.000 Euro für jedes einziehende Kind unter 18 Jahren. Der Antrag läuft über das Online-Kundenportal der WIBank. Förderfähig sind Kaufverträge ab dem 1. März 2024.

bis zu 20.000 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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