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Förderungen im Landkreis Bergstraße

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger im Landkreis Bergstraße verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

67 Förderungen · Landkreis Landkreis Bergstraße

Was gilt im Landkreis Bergstraße konkret?

Regionale Kennzahlen für Landkreis Bergstraße
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe II niedrige Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 274.169 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 3.205 im Schnitt 315 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mit Mietstufe II liegt das anerkannte Mietniveau im unteren Drittel der Skala. Für die Berechnung ist nicht entscheidend, was tatsächlich überwiesen wird, sondern der für diese Stufe festgelegte Höchstbetrag: Alles darüber bleibt unberücksichtigt. Haushalte mit vergleichsweise hoher Miete stoßen deshalb schneller an die Grenze als in einer teureren Einstufung. Die Stufe gilt einheitlich für das gesamte Gebiet — innerhalb der Region wird nicht nach einzelnen Ortsteilen unterschieden.

Als Landkreis bündelt die Kreisverwaltung die Antragsbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden. Wer hier einen Antrag stellt, wendet sich in der Regel an das Landratsamt beziehungsweise die dort angesiedelte Fachstelle — nicht an die Gemeindeverwaltung vor Ort.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 3.205 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 315 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Landkreis Bergstraße . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden gehören zum Landkreis Bergstraße?

Erfasst sind 23 bewohnte Gemeinden. Die einwohnerstärkste ist Bensheim mit 41.124 Einwohnern ; dahinter folgen Viernheim und Lampertheim . Die wenigsten Einwohner zählt Abtsteinach (2.405).

Gemeinden in Landkreis Bergstraße mit Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Bensheim41.124IV
Viernheim34.426III
Lampertheim32.400III
Heppenheim (Bergstraße)27.864II
Bürstadt17.804II
Lorsch14.283III
Fürth10.810II
Wald-Michelbach10.455I
Mörlenbach10.245II
Birkenau9.565II
Biblis9.076II
Rimbach8.738II
Zwingenberg7.283II
Lautertal (Odenwald)6.991II
Einhausen6.533II
Lindenfels5.059II
Gorxheimertal4.178II
Grasellenbach3.982II
Neckarsteinach3.828II
Groß-Rohrheim3.638II
Hirschhorn (Neckar)3.482II
Abtsteinach2.405II
MichelbuchII

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.

67 Förderungen im Landkreis Bergstraße

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Darlehen Land

Hessen-Darlehen Neubau

Das Hessen-Darlehen Neubau ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen des Landes Hessen (WIBank), das einkommensschwächeren Haushalten den Bau oder Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheims erleichtert. Das Darlehen beträgt je nach Bodenpreiszone bis zu 220.000 € bei 0,60 % Sollzins und 20-jähriger Zinsbindung.

bis zu 220.000 €

Darlehen Land

Hessen-Darlehen Bestandserwerb

Das Hessen-Darlehen Bestandserwerb der WIBank finanziert den Kauf einer bestehenden selbst genutzten Immobilie in Hessen mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 200.000 Euro (max. 50 % der Gesamtkosten) zu 0,60 % Sollzins p.a. bei 20-jähriger Zinsbindung. Einkommensabhängig und ausschließlich über die kommunale Wohnungsbauförderstelle zu beantragen.

bis zu 200.000 €

Darlehen Land

Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für private Bauherren und Eigentümer (Hessen)

Die WIBank vergibt im Auftrag des Landes Hessen zinsverbilligte Darlehen für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 20 kW samt Batteriespeicher auf selbst genutzten Wohnimmobilien privater Bauherren und Eigentümer in Hessen.

bis zu 50.000 €

Zuschuss Land

Hessengeld

Das Hessengeld ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes Hessen für Ersterwerber selbstgenutzten Wohneigentums in Hessen. Das Land erstattet bis zu 10.000 Euro pro Erwerber der bereits gezahlten Grunderwerbsteuer — zusätzlich 5.000 Euro für jedes einziehende Kind unter 18 Jahren. Der Antrag läuft über das Online-Kundenportal der WIBank. Förderfähig sind Kaufverträge ab dem 1. März 2024.

bis zu 20.000 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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