Förderungen in Marburg, Universitätsstadt
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Marburg, Universitätsstadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
67 Förderungen · Gemeinde Marburg
67 Förderungen in Marburg, Universitätsstadt
Balkonkraftwerk-Förderung
Steckersolargeräte sind seit 2024 deutlich einfacher: 0 % Mehrwertsteuer, vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, bis 800 W Wechselrichterleistung. Einzelne Städte und Bundesländer zahlen zusätzliche Zuschüsse von 100–500 €.
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
Hessen-Darlehen Neubau
Das Hessen-Darlehen Neubau ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen des Landes Hessen (WIBank), das einkommensschwächeren Haushalten den Bau oder Ersterwerb eines selbstgenutzten Eigenheims erleichtert. Das Darlehen beträgt je nach Bodenpreiszone bis zu 220.000 € bei 0,60 % Sollzins und 20-jähriger Zinsbindung.
bis zu 220.000 €
Hessen-Darlehen Bestandserwerb
Das Hessen-Darlehen Bestandserwerb der WIBank finanziert den Kauf einer bestehenden selbst genutzten Immobilie in Hessen mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 200.000 Euro (max. 50 % der Gesamtkosten) zu 0,60 % Sollzins p.a. bei 20-jähriger Zinsbindung. Einkommensabhängig und ausschließlich über die kommunale Wohnungsbauförderstelle zu beantragen.
bis zu 200.000 €
Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für private Bauherren und Eigentümer (Hessen)
Die WIBank vergibt im Auftrag des Landes Hessen zinsverbilligte Darlehen für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 20 kW samt Batteriespeicher auf selbst genutzten Wohnimmobilien privater Bauherren und Eigentümer in Hessen.
bis zu 50.000 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen
- Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum Hessen
- Hessische Aufstiegsprämie
- Hessisches Landesblindengeld
- Hessisches Gehörlosengeld
- Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und sozialen Einrichtungen (Hessen)
- Hessengeld
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
- KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- KfW 124 Wohneigentumsprogramm
- KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- KfW-Studienkredit
- KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
Alle 67 Förderungen für Marburg, Universitätsstadt im Förder-Finder →
Was gilt in Marburg, Universitätsstadt konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | V | erhöhte Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 73.544 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mit Mietstufe V zählt die Region zu den teureren Wohnlagen. Die Wohngeldverordnung unterstellt ein überdurchschnittliches Mietniveau, weshalb die anrechenbaren Höchstbeträge deutlich steigen. Das wirkt sich unmittelbar auf die mögliche Zuschusshöhe aus, insbesondere bei größeren Haushalten. Wer bisher knapp keinen Anspruch hatte und in eine solche Region zieht, kann durch die veränderte Obergrenze anspruchsberechtigt werden.
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