Förderungen in Hannover, Landeshauptstadt
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Hannover, Landeshauptstadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
65 Förderungen · Gemeinde Hannover
65 Förderungen in Hannover, Landeshauptstadt
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
NBank Eigentumsförderung Niedersachsen
Niedersachsen fördert Neubau und Kauf von selbst genutztem Wohneigentum mit einem anfänglich zinslosen Darlehen: bis zu 180.000 Euro für Haushalte der Einkommensgruppe A, bis zu 140.000 Euro für die Gruppen B und C. Je Kind und je Person mit Behinderungen erhöht sich der Höchstbetrag, dazu kommt ein Zuschuss von 10.000 Euro. Der Antrag läuft über die Wohnraumförderstelle der Kommune.
bis zu 180.000 €
Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau Niedersachsen
Das NBank-Förderprogramm für energetisch hochwertigen Mietwohnungsneubau unterstützt den Neubau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen ab KfW-Effizienzhaus-40-Niveau mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis 90.000 Euro je Wohneinheit.
bis zu 90.000 €
Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende (Junges Wohnen)
Förderung der klimagerechten Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in Niedersachsen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss steigt mit der Zahl der verbesserten Energieeffizienzklassen: von 50 Prozent (maximal 42.500 Euro je Wohnheimplatz) bis 70 Prozent (maximal 59.500 Euro je Wohnheimplatz).
bis zu 59.500 €
Meisterprämie im Handwerk
Finanzielle Belohnung für bestandene Meisterprüfung im Handwerk in Niedersachsen. Einmalige Zuschussleistung von 4.000 Euro ohne Rückzahlungspflicht.
bis zu 4.000 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Gründungsstipendium Niedersachsen
- Niedersächsische Weiterbildungsprämie
- Niedersächsisches Landesblindengeld
- Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Niedersachsen)
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
- KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- KfW 124 Wohneigentumsprogramm
- KfW-Studienkredit
- KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
- § 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
- KfW 266 — Gewerbe zu Wohnen
- Aktivrente
Alle 65 Förderungen für Hannover, Landeshauptstadt im Förder-Finder →
Was gilt in Hannover, Landeshauptstadt konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | V | erhöhte Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 522.131 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mit Mietstufe V zählt die Region zu den teureren Wohnlagen. Die Wohngeldverordnung unterstellt ein überdurchschnittliches Mietniveau, weshalb die anrechenbaren Höchstbeträge deutlich steigen. Das wirkt sich unmittelbar auf die mögliche Zuschusshöhe aus, insbesondere bei größeren Haushalten. Wer bisher knapp keinen Anspruch hatte und in eine solche Region zieht, kann durch die veränderte Obergrenze anspruchsberechtigt werden.
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