Förderungen in Rosengarten
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Rosengarten verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
65 Förderungen · Gemeinde Rosengarten
65 Förderungen in Rosengarten
Balkonkraftwerk-Förderung
Steckersolargeräte sind seit 2024 deutlich einfacher: 0 % Mehrwertsteuer, vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister, bis 800 W Wechselrichterleistung. Einzelne Städte und Bundesländer zahlen zusätzliche Zuschüsse von 100–500 €.
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
NBank Eigentumsförderung Niedersachsen
Niedersachsen fördert Neubau und Kauf von selbst genutztem Wohneigentum mit einem anfänglich zinslosen Darlehen: bis zu 180.000 Euro für Haushalte der Einkommensgruppe A, bis zu 140.000 Euro für die Gruppen B und C. Je Kind und je Person mit Behinderungen erhöht sich der Höchstbetrag, dazu kommt ein Zuschuss von 10.000 Euro. Der Antrag läuft über die Wohnraumförderstelle der Kommune.
bis zu 180.000 €
Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau Niedersachsen
Das NBank-Förderprogramm für energetisch hochwertigen Mietwohnungsneubau unterstützt den Neubau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen ab KfW-Effizienzhaus-40-Niveau mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis 90.000 Euro je Wohneinheit.
bis zu 90.000 €
Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende (Junges Wohnen)
Förderung der klimagerechten Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in Niedersachsen. Der nicht rückzahlbare Zuschuss steigt mit der Zahl der verbesserten Energieeffizienzklassen: von 50 Prozent (maximal 42.500 Euro je Wohnheimplatz) bis 70 Prozent (maximal 59.500 Euro je Wohnheimplatz).
bis zu 59.500 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Meisterprämie im Handwerk
- Gründungsstipendium Niedersachsen
- Niedersächsische Weiterbildungsprämie
- Niedersächsisches Landesblindengeld
- Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Niedersachsen)
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
- KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- KfW 124 Wohneigentumsprogramm
- KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
- KfW-Studienkredit
- KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
- § 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
- KfW 266 — Gewerbe zu Wohnen
Was gilt in Rosengarten konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | IV | mittlere Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 14.033 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mietstufe IV liegt im mittleren bis gehobenen Bereich. Die Verordnung erkennt hier spürbar höhere Mieten an als in den Stufen I bis III, ohne das Niveau der Großstadt-Stufen zu erreichen. Für Antragsteller bedeutet das einen entsprechend höheren Deckel bei der Mietanrechnung — der tatsächliche Zuschuss hängt aber weiterhin vom Einkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Eine höhere Stufe bedeutet also nicht automatisch mehr Geld, sondern zunächst nur, dass mehr Miete überhaupt berücksichtigt werden darf.
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