355 Förderungen für Privatpersonen.
Vom Wohngeld bis zur Heizungs-Förderung — alle staatlichen Zuschüsse für Privatpersonen mit Quellen-Link.
Wie du Programme nach Lebensbereich, Förder-Art und Lebenslage gegeneinander abwägst, zeigt der Einstieg zum Programm-Vergleich; was dir konkret zusteht, rechnen die Förder-Rechner aus. Woher die Angaben stammen und wie wir sie vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Redaktions-Methodik.
15 von 355 Förderungen passen
Gründungszuschuss
Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger: 6 Monate weiterhin Arbeitslosengeld plus pauschal 300 €/Monat für die Sozialversicherung, anschließend optional 9 weitere Monate nur die 300 €.
ab 300 €
IB-Nachfolgedarlehen für Gründer Sachsen-Anhalt
Das IB-Nachfolgedarlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziert Unternehmensnachfolgen und tätige Beteiligungen. Existenzgründer und Privatpersonen erhalten zinsvergünstigte Darlehen für den Erwerb eines Unternehmens mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
EXIST-Women
Zuschuss für Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Beratung und Begleitung gründungsinteressierter Frauen in der Vorgründungsphase. Stipendien zwischen 1.000 € und 3.000 € pro Monat für bis zu drei Monate, plus Sachausgaben-Pauschale und Kinderzuschlag.
SAB InnoStartBonus Sachsen
Der SAB InnoStartBonus fördert innovative Gründer in Sachsen mit 1.050 Euro monatlich für bis zu 12 Monate plus 150 Euro monatlich für jedes unterhaltspflichtige Kind. Vergabe im Wettbewerb über futureSAX, max. 2 Personen je Gründungsteam. Das Stipendium ist steuerpflichtig.
ab 1.050 €
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
Das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein unterstützt Studierende und Hochschulabsolventen mit technologie- oder wissensorientierten Geschäftsideen durch einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt in der Pre-Seed-Phase ihrer Unternehmensgründung.
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Mit INVEST fördert der Bund Business Angels und private Investoren, die Geschäftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben. Es gibt 15 % Erwerbszuschuss zum Investitionszeitpunkt und einen Exitzuschuss von 25 % des Veräußerungsgewinns als pauschale Steuerkompensation.
bis zu 100.000 €
Meistergründungsprämie Berlin
Meistergründungsprämie Berlin fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 10.000 € bei Gründung, in zwei Stufen bis zu 25.000 € — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Berlin. Die Prämie ist ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss: Sie ist zurückzuzahlen, wenn die Selbstständigkeit vor Ablauf von drei Jahren aufgegeben oder in Berlin abgemeldet wird.
10.000 € – 25.000 €
Thüringer Meistergründungsprämie
Thüringer Meistergründungsprämie fördert den Schritt in die Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit einmalig 10.000 € — für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen in Thüringen. Für einen neu geschaffenen Ausbildungsplatz gibt es als eigene Prämie einmalig 2.500 €.
10.000 €
Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern
Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 7.500 € Grundförderung, zzgl. 2.500 € bei Arbeitsplatzschaffung — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern.
7.500 € – 10.000 €
Meistergründungsprämie Baden-Württemberg
Meistergründungsprämie Baden-Württemberg fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit bis zu 10.000 € (10 % des Förderdarlehens) — für die Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Baden-Württemberg oder die Investition in den jungen Betrieb.
bis zu 10.000 €
EXIST-Gründungsstipendium
Stipendium für Hochschul-Gründer in der Gründungs-Vorbereitungsphase: 1.000–3.000 €/Monat plus Sachausgaben bis 30.000 € + Coaching-Budget 5.000 €, über bis zu 12 Monate. Antrag über die Hochschule.
1.000 € – 3.000 €
ESF Plus Technologiegründungsstipendium Sachsen
ESF Plus-Stipendium für wissenschaftliche Gründer in Sachsen: 1.000 bis 3.000 Euro pro Monat für bis zu 12 Monate zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Für Studierende, Absolventen und wissenschaftliches Personal von Hochschulen, die ein innovatives Technologieunternehmen gründen.
1.000 € – 3.000 €
Gründer- und Nachfolgebonus Saarland
Das Saarland zahlt Absolventen einer Meisterprüfung oder eines gleichgestellten Abschlusses einen Zuschuss von 2.500 Euro, wenn sie im Saarland erstmals einen Handwerksbetrieb gründen, übernehmen oder sich tätig an einem bestehenden Unternehmen beteiligen. Der Abschluss darf bei Antragstellung nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Zuständig ist die Handwerkskammer des Saarlandes. Grundlage ist die Richtlinie des Wirtschaftsministeriums, die rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist.
2.500 €
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz fördert den Schritt in die Selbstständigkeit nach einer Meisterprüfung oder gleichwertigen Aufstiegsfortbildung mit 2.500 € pro Person — für die erste Existenzgründung, Übernahme oder tätige Beteiligung.
2.500 €
Gründungsstipendium Niedersachsen
Das Gründungsstipendium der NBank unterstützt Gründer in der Pre-Seed- und Seed-Phase in Niedersachsen mit bis zu 2.200 Euro monatlich als nicht rückzahlbarem Zuschuss für maximal 10 Monate. Es richtet sich an innovative, digitale oder wissensorientierte Gründungsvorhaben.
bis zu 2.200 €
Wer vergibt die Förderung?
Wer schon weiß, über welche Stelle sein Vorhaben läuft, findet den Weg oft schneller über das Register als über das Thema. Jedes Register listet die beantragbaren Programme der Stelle mit Förderart, Höchstbetrag und Zielgruppe.
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