Förderungen für Cyber-Sicherheit
Absicherung gegen Angriffe: Beratung, Technik, Notfallkonzepte und Zertifizierung. Gefördert wird das meist als Teil breiterer Digitalprogramme. Für Betreiber kritischer Infrastruktur gelten zusätzlich eigene gesetzliche Anforderungen.
3 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
3 Förderungen im Bereich Cyber-Sicherheit
Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU) – Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein fördert im Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU). Gefördert werden ein Modul Beratung zur Analyse betrieblicher Abläufe und ein Modul Umsetzung zur Implementierung digitaler Lösungen inklusive Hard- und Software, IT-Sicherheit und Qualifizierung der Mitarbeiter.
InnovationFocus KI und Robotik Hamburg
InnovationFocus KI und Robotik Hamburg fördert F&E-Projekte in KI, autonomen Systemen und IT-Sicherheit für KI mit bis zu 500.000 € (Einzelprojekte) oder 2 Mio. € (Kooperationen) und Förderquoten von 25–60 % für Unternehmen. Gesamtbudget 5 Mio. €.
bis zu 2 Mio. €
Hamburg Digital Check (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg bezuschusst Beratungsleistungen zu Informationssicherheit und digitalem Wandel für Hamburger KMU mit bis zu 50 %. Die maximale Fördersumme beträgt 7.500 Euro. Das Ergebnis der Beratung soll ein konkretes Realisierungskonzept für die identifizierte Digitalisierungsmaßnahme sein.
bis zu 7.500 €
Cyber-Sicherheit: So greifen die Programme ineinander
Warum Cyber-Förderung fast immer Beratungsförderung ist
Wer nach einem Zuschuss für Firewalls, Backup-Hardware oder Software-Lizenzen sucht, findet erstaunlich wenig — und das ist kein Versehen. Öffentliche Förderung setzt dort an, wo im Betrieb Wissen fehlt, nicht dort, wo ein Produkt gekauft wird: Bestandsaufnahme, Konzept, Umsetzungsplan. Die Anschaffung selbst gilt als gewöhnliche Betriebsausgabe und bleibt außen vor.
Der bundesweite Weg dafür ist die Förderung von Unternehmensberatungen beim BAFA. Damit können sich Unternehmen von qualifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen, wobei die entstehenden Kosten durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss reduziert werden. IT-Sicherheit ist dabei kein eigener Programmzweig, sondern ein Beratungsgegenstand innerhalb dieses Rahmens.
Eine zentrale Beraterliste führt das BAFA nicht. Das Verfahren läuft über Regionalpartner der Leitstellen — darunter der DIHK, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die BBG Bundesbetriebsberatungsstelle. Dort suchst du den Berater, und dort beginnt auch der Antragsweg. Das erklärt, warum die Suche nach einem „Cyber-Zuschuss" ins Leere läuft, die Suche nach einer Beratungsstelle dagegen nicht.
Was bringt dir ein CyberRisikoCheck?
Bevor du einen Beratungsantrag schreibst, brauchst du eine belastbare Beschreibung deines Ist-Zustands. Genau dafür hat das BSI mit Partnern den CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 entwickelt, zugeschnitten auf kleine und Kleinstunternehmen. Ein IT-Dienstleister geht mit dir in einem ein- bis zweistündigen Interview 27 Anforderungen aus sechs Themenbereichen durch.
Das Ergebnis ist ausdrücklich keine IT-Sicherheitszertifizierung, sondern eine Positionsbestimmung des eigenen Sicherheitsniveaus: ein Bericht, der unter anderem die Punktzahl und für jede nicht erfüllte Anforderung eine Handlungsempfehlung enthält. Für die Förderfrage besonders nützlich ist, dass die Empfehlungen Hinweise darauf enthalten, welche staatlichen Fördermaßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene das jeweilige Unternehmen in Anspruch nehmen kann.
Damit hältst du beides in einem Dokument: eine nach Dringlichkeit sortierte Maßnahmenliste und den Anknüpfungspunkt für den Antrag, den ein Fördergeber ohnehin sehen will.
Ändert NIS-2 etwas für deinen Betrieb?
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist in Kraft und hat den Kreis der regulierten Einrichtungen erweitert: von etwa 4.500 Organisationen auf rund 29.500 durch das BSI beaufsichtigte Einrichtungen. Wer darunterfällt, ist gesetzlich verpflichtet, sich beim BSI zu registrieren, erhebliche Sicherheitsvorfälle zu melden sowie Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und zu dokumentieren.
Ob dein Unternehmen dazugehört, hängt an Branche und Größe; das BSI stellt dafür eine eigene Betroffenheitsprüfung bereit. Fällst du nicht darunter, verlierst du dadurch nichts — dieselben Fragen strukturieren auch ohne Rechtspflicht ein brauchbares Sicherheitskonzept.
Fällst du darunter, wird der Umsetzungsbedarf zu einem gut begründbaren Beratungsanlass. Das ist auch der Grund, warum viele Landesprogramme Digitalisierung und Sicherheit im selben Aufruf fördern statt in getrennten Töpfen: Wer Prozesse digitalisiert, entscheidet im selben Projekt über deren Absicherung.
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Förderungen aus anderen Themen-Welten — oft profitierst du von mehreren Programmen gleichzeitig.
SAB Gründungsberatungen Sachsen (ESF Plus)
Die SAB fördert professionelle Gründungsberatung in Sachsen: Neugründer erhalten bis zu 2.000 Euro (5 Tagwerke à 400 Euro), Unternehmensnachfolger bis zu 5.000 Euro (10 Tagwerke à 500 Euro). Voraussetzung: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen.
Distr@l – Förderung digitaler Technologien und Innovationen (Hessen)
Mit dem Programm Distr@l fördert das Land Hessen digitale Technologien und Innovationen. Über sieben Förderlinien werden Machbarkeitsstudien, digitale Produkt- und Prozessinnovationen sowie Wissens- und Technologietransfer bezuschusst. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Hessen.
Breitbandförderung Hessen — Darlehen an Infrastrukturgesellschaften
Ergänzend zum zuschussgeförderten Gigabitausbau in 'grauen Flecken' vergibt die WIBank Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils. Die maximale Laufzeit und Sollzinsbindung beträgt 20 Jahre, der Zinssatz liegt am unteren Rand des aktuellen Kapitalmarktniveaus.
KMU-innovativ: Produktionsforschung
KMU-innovativ Produktionsforschung fördert risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit Zuschüssen. Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Hochschulen bis zu 100 Prozent. Skizzeneinreichung jeweils zum 15.04. und 15.10.
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
Das Land Bremen fördert mit dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) betriebliche Investitionen von Unternehmen des Handwerks, Handels, der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes in Bremen und Bremerhaven. Gefördert werden Investitionsdarlehen der BAB, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen.
LR-Förderkredite für Energieunternehmen (Rentenbank)
Zinsgünstiger Förderkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Energieunternehmen im ländlichen Raum — Bioenergie, Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Erdwärme sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
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