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Zuschuss Bund

Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien

Die Richtlinie fördert kompakte Verbundprojekte, die eine im Labor bereits erfolgreich gezeigte Technologie aus der Cybersicherheit oder den Kommunikationstechnologien in die Anwendung und zur Marktreife bringen. Das Konsortium besteht aus mindestens einem Unternehmen und einer Wissenschaftseinrichtung und wird in der Regel von einem Unternehmen koordiniert.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dieser Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gemeinsame Forschungsprojekte in den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien. Das Vorhaben muss dazu beitragen, eine bereits im Labor erfolgreich gezeigte Technologie in die praktische Anwendung und zur Marktreife zu überführen.

Gefördert werden kompakte Forschungsarbeiten, die auf Innovationen einer beteiligten Wissenschaftseinrichtung basieren. Das Konsortium muss aus mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung bestehen; die Koordination übernimmt in der Regel ein Unternehmen, das ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Verwertung der Ergebnisse nachweist.

Ziel der Maßnahme ist es, Innovationsökosysteme und Forschungsinfrastrukturen auszubauen und die technologische Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Konsortium aus mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung

Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft koordiniert den Verbund

Erfolgreiche Demonstration der Innovation in einer Laborumgebung

Geistiges Eigentum an der Kerninnovation liegt im Konsortium

Abbruchmeilenstein für den Demonstrator innerhalb von 24 Monaten

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt; der Förderzeitraum beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Wie hoch der Fördersatz ausfällt, hängt vom Zuwendungsempfänger ab: Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft begrenzt die Richtlinie die maximale Förderquote auf 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, mittlere Unternehmen können maximal 50 Prozent und kleine Unternehmen maximal 60 Prozent erhalten. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich individuell bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, Hochschulen und Universitätskliniken zusätzlich mit einer Projektpauschale von 20 Prozent.

Wie stellst du den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 15. Oktober 2026 Projektskizzen beziehungsweise Kurzskizzen vorzugsweise in elektronischer Form über easy-Online vorzulegen; bei Verbundprojekten stimmt der vorgesehene Verbundkoordinator die Skizze ab. Wiedervorlagen von Skizzen sind nicht möglich. Positiv bewertete Konsortien werden in der zweiten Stufe zur Vorlage förmlicher Förderanträge aufgefordert. Nach 24 Monaten entscheidet ein Abbruchmeilenstein über die Fortsetzung des Vorhabens.

Häufige Fragen

Wer kann sich um die Förderung bewerben?
Gefördert werden nur Verbundprojekte mit mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung. Die Koordination übernimmt in der Regel ein Unternehmen, das ein eigenes zentrales Interesse an der wirtschaftlichen Verwertung nachweist.
Welchen Reifegrad muss die Technologie haben?
Die Innovation muss in einer Laborumgebung bereits erfolgreich demonstriert worden sein, und die zugrundeliegende Forschungsarbeit liegt typischerweise nicht länger als zwölf Monate zurück. Ziel des Vorhabens ist die Überführung in die praktische Anwendung und zur Marktreife.
Bis wann muss die Projektskizze eingereicht werden?
Projektskizzen beziehungsweise Kurzskizzen sind dem Projektträger bis spätestens zum 15. Oktober 2026 vorzulegen, vorzugsweise in elektronischer Form über easy-Online. Wiedervorlagen von Skizzen sind in diesem Verfahren nicht möglich.
Was ist der Abbruchmeilenstein nach 24 Monaten?
Die Konsortien vereinbaren einen Abbruchmeilenstein zur Entwicklung des Demonstrators innerhalb von 24 Monaten nach Projektstart. Wird dieser Meilenstein nicht erfolgreich erfüllt und positiv bewertet, endet die Förderung des Vorhabens an dieser Stelle.
Wie hoch ist der Fördersatz?
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist die maximale Förderquote auf 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt, mittlere Unternehmen können maximal 50 Prozent und kleine Unternehmen maximal 60 Prozent erhalten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien — Offizielle Programmseite
    forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  2. [02]
    BMFTR: Förderrichtlinie im Wortlaut (BAnz AT 24.08.2026 B2)
    bmftr.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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