Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dieser Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gemeinsame Forschungsprojekte in den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien. Das Vorhaben muss dazu beitragen, eine bereits im Labor erfolgreich gezeigte Technologie in die praktische Anwendung und zur Marktreife zu überführen.
Gefördert werden kompakte Forschungsarbeiten, die auf Innovationen einer beteiligten Wissenschaftseinrichtung basieren. Das Konsortium muss aus mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung bestehen; die Koordination übernimmt in der Regel ein Unternehmen, das ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Verwertung der Ergebnisse nachweist.
Ziel der Maßnahme ist es, Innovationsökosysteme und Forschungsinfrastrukturen auszubauen und die technologische Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Konsortium aus mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung
Ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft koordiniert den Verbund
Erfolgreiche Demonstration der Innovation in einer Laborumgebung
Geistiges Eigentum an der Kerninnovation liegt im Konsortium
Abbruchmeilenstein für den Demonstrator innerhalb von 24 Monaten
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt; der Förderzeitraum beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Wie hoch der Fördersatz ausfällt, hängt vom Zuwendungsempfänger ab: Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft begrenzt die Richtlinie die maximale Förderquote auf 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, mittlere Unternehmen können maximal 50 Prozent und kleine Unternehmen maximal 60 Prozent erhalten. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich individuell bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, Hochschulen und Universitätskliniken zusätzlich mit einer Projektpauschale von 20 Prozent.
Wie stellst du den Antrag?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem Projektträger bis spätestens zum 15. Oktober 2026 Projektskizzen beziehungsweise Kurzskizzen vorzugsweise in elektronischer Form über easy-Online vorzulegen; bei Verbundprojekten stimmt der vorgesehene Verbundkoordinator die Skizze ab. Wiedervorlagen von Skizzen sind nicht möglich. Positiv bewertete Konsortien werden in der zweiten Stufe zur Vorlage förmlicher Förderanträge aufgefordert. Nach 24 Monaten entscheidet ein Abbruchmeilenstein über die Fortsetzung des Vorhabens.
Häufige Fragen
Wer kann sich um die Förderung bewerben?
Welchen Reifegrad muss die Technologie haben?
Bis wann muss die Projektskizze eingereicht werden?
Was ist der Abbruchmeilenstein nach 24 Monaten?
Wie hoch ist der Fördersatz?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien — Offizielle Programmseiteforschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- [02]BMFTR: Förderrichtlinie im Wortlaut (BAnz AT 24.08.2026 B2)bmftr.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.