BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund

IT-Sicherheit in der Wirtschaft

Im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft fördert der Bund Vorhaben, die KMU und Handwerk beim sicheren Einsatz digitaler Prozesse unterstützen. Bei Förderung auf Kostenbasis werden bis zu 90 Prozent, bei Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Antragstelle ist der DLR-Projektträger.

Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderhöhe
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm IT-Sicherheit in der Wirtschaft fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Vorhaben, die kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk beim Einsatz von IKT-Systemen unterstützen. Antragsberechtigt sind öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände, Wirtschaftsförderer und Kammern. Gefördert werden insbesondere die Transferstelle Cybersicherheit (Handlungsfeld 1) sowie Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU und Handwerk (Handlungsfeld 2).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten

Sämtliche Ergebnisse und Angebote sind öffentlich zugänglich

Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Projektskizze einreichen

    Für Einzel- oder Verbundprojekte zur IT-Sicherheit ist eine Skizzeneinreichung jährlich zum 28.02. und 01.08. beim Projektträger Digitale Anwendungen – Mittelstand-Digital im DLR möglich.

  2. 02

    Antrag nach Aufforderung einreichen

    Nach positiver Bewertung der Projektskizze Aufforderung zur Einreichung des förmlichen Förderantrags. Aktuelle Fristen für Mittelstand-Digital Zentren: 31.03.2026 und 30.04.2026.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände, Wirtschaftsförderer, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften.
Was wird gefördert?
Die Einrichtung und der Betrieb der bundesweiten Transferstelle Cybersicherheit (Handlungsfeld 1) sowie Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU und Handwerk beim Thema IT-Sicherheit (Handlungsfeld 2).
Wie hoch ist die Förderung?
Bei Förderung auf Kostenbasis werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet, bei Förderung auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Wann können Skizzen eingereicht werden?
Für Einzel- oder Verbundprojekte zur IT-Sicherheit ist eine Skizzeneinreichung jährlich zum 28.02. und 01.08. möglich. Aktuelle Bekanntmachungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    IT-Sicherheit in der Wirtschaft — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    BMWE: IT-Sicherheit in der Wirtschaft
    mittelstand-digital.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  3. [03]
    Programmwebsite IT-Sicherheit in der Wirtschaft
    it-sicherheit-in-der-wirtschaft.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  4. [04]
    Förderbekanntmachung Mittelstand-Digital Zentren (Dezember 2025)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)