Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Sichere Verarbeitungsumgebungen, englisch Secure Processing Environments, sollen datenschutzkonforme Forschung mit Gesundheitsdaten ermöglichen und das Zusammenführen von Daten aus verschiedenen Quellen erleichtern. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert dafür Pilotprojekte, die modulare und übertragbare technische Komponenten entwickeln und erproben.
Die Projekte müssen an bestehende Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen angebunden sein. Nicht gefördert werden Vorhaben, die neue Gesundheitsdaten erheben oder neue physische Hardware und Systemarchitekturen aufbauen. Ausgeschlossen sind außerdem Projekte, die Datensätze aus Infrastrukturen nutzen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.
Die Ergebnisse sollen nach dem Ende der Laufzeit als Open-Source-Lösungen kostenfrei zur Verfügung stehen, damit andere Standorte die Komponenten übernehmen können.
Passt Sichere Verarbeitungsumgebungen in der Gesundheitsforschung zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Hochschule, Universitätsklinik oder Forschungseinrichtung ohne wirtschaftliche Tätigkeit
Anbindung an eine bestehende Gesundheitsforschungsdateninfrastruktur
Einschlägige Vorarbeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten
Projektteam aus Informationstechnologie und klinischer Forschung
Ergebnisse werden als Open Source bereitgestellt
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt. Die Höhe beträgt individuell bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie Universitätskliniken gilt die Ausgabenbasis; wer an einer Hochschule oder Universitätsklinik forscht, erhält zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften gibt es keine Projektpauschale; bei Einrichtungen wie Helmholtz-Zentren oder der Fraunhofer-Gesellschaft bildet die Kostenbasis die Grundlage. Wer bereits eine institutionelle Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhält, bekommt die Förderung nur für zusätzliche projektbedingte Ausgaben und muss Projektkosten und Grundfinanzierung im Antrag klar abgrenzen.
Wie stellst du den Antrag?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem Projektträger bis spätestens 28. Oktober 2026 Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Für Skizze und förmlichen Förderantrag ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen. Positiv bewertete Interessenten werden in der zweiten Stufe zur Vorlage förmlicher Förderanträge aufgefordert.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung beantragen?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Bis wann muss die Projektskizze vorliegen?
Was gilt bei institutioneller Grundfinanzierung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Sichere Verarbeitungsumgebungen in der Gesundheitsforschung — Offizielle Programmseitebmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.