BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund

Sichere Verarbeitungsumgebungen in der Gesundheitsforschung

Das BMFTR fördert Pilotprojekte, die modulare und übertragbare technische Komponenten für sichere Verarbeitungsumgebungen in der medizinischen Forschung entwickeln und erproben. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Universitätskliniken und institutionell geförderte Forschungseinrichtungen; wirtschaftlich tätige Einrichtungen und Unternehmen sind ausgeschlossen.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Sichere Verarbeitungsumgebungen, englisch Secure Processing Environments, sollen datenschutzkonforme Forschung mit Gesundheitsdaten ermöglichen und das Zusammenführen von Daten aus verschiedenen Quellen erleichtern. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert dafür Pilotprojekte, die modulare und übertragbare technische Komponenten entwickeln und erproben.

Die Projekte müssen an bestehende Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen angebunden sein. Nicht gefördert werden Vorhaben, die neue Gesundheitsdaten erheben oder neue physische Hardware und Systemarchitekturen aufbauen. Ausgeschlossen sind außerdem Projekte, die Datensätze aus Infrastrukturen nutzen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.

Die Ergebnisse sollen nach dem Ende der Laufzeit als Open-Source-Lösungen kostenfrei zur Verfügung stehen, damit andere Standorte die Komponenten übernehmen können.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Hochschule, Universitätsklinik oder Forschungseinrichtung ohne wirtschaftliche Tätigkeit

Anbindung an eine bestehende Gesundheitsforschungsdateninfrastruktur

Einschlägige Vorarbeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten

Projektteam aus Informationstechnologie und klinischer Forschung

Ergebnisse werden als Open Source bereitgestellt

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt. Die Höhe beträgt individuell bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie Universitätskliniken gilt die Ausgabenbasis; wer an einer Hochschule oder Universitätsklinik forscht, erhält zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften gibt es keine Projektpauschale; bei Einrichtungen wie Helmholtz-Zentren oder der Fraunhofer-Gesellschaft bildet die Kostenbasis die Grundlage. Wer bereits eine institutionelle Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhält, bekommt die Förderung nur für zusätzliche projektbedingte Ausgaben und muss Projektkosten und Grundfinanzierung im Antrag klar abgrenzen.

Wie stellst du den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem Projektträger bis spätestens 28. Oktober 2026 Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Für Skizze und förmlichen Förderantrag ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen. Positiv bewertete Interessenten werden in der zweiten Stufe zur Vorlage förmlicher Förderanträge aufgefordert.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, Universitätskliniken, institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson. Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind ausdrücklich nicht antragsberechtigt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt individuell bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten und läuft über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden Vorhaben, die neue Gesundheitsdaten erheben oder neue physische Hardware und Systemarchitekturen aufbauen. Ausgeschlossen sind außerdem Projekte, die Datensätze aus Infrastrukturen nutzen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.
Bis wann muss die Projektskizze vorliegen?
Projektskizzen sind dem Projektträger bis spätestens 28. Oktober 2026 in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist; später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Was gilt bei institutioneller Grundfinanzierung?
Wer bereits eine institutionelle Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhält, kann die Projektförderung nur für zusätzliche projektbedingte Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. Projektkosten und Grundfinanzierung sind im Antrag klar voneinander abzugrenzen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sichere Verarbeitungsumgebungen in der Gesundheitsforschung — Offizielle Programmseite
    bmftr.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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