BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Bund

Sicher in die digitale Zukunft: Cyberresiliente Gesellschaft durch sichere menschenzentrierte IT-Systeme

Die Richtlinie fördert Forschungsprojekte, die IT-Systeme leicht bedienbar, benutzerfreundlich und zielgruppengerecht gestalten und so menschliche Fehler bei der Nutzung verringern. Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre Verbundprojekte aus Wirtschaft und Wissenschaft als nicht rückzahlbarer Zuschuss, in der Regel über drei Jahre.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dieser Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt den Aufbau von Cyberresilienz in der Gesellschaft. Gefördert werden Vorhaben, die Informationstechnologie-Systeme so gestalten, dass sie leicht bedienbar, benutzerfreundlich und zielgruppengerecht sind. Dadurch sollen menschliche Fehler bei der Nutzung reduziert und die Gesamtsicherheit von Systemen verbessert werden.

Jedes Vorhaben muss sich an mindestens einer von drei Zielstellungen ausrichten: dem Verstehen von mentalen Modellen, Nutzerverhalten und Hindernissen beim Aufbau einer Sicherheitskultur, der menschengerechteren Gestaltung von Entwurf und Entwicklung, etwa durch bessere Werkzeuge für Softwareentwickler und bürgernahe Designmuster, oder der Befähigung von Nutzern zum sichereren Einsatz von Systemen.

Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre Verbundprojekte, bei denen Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft eng zusammenarbeiten. Anwendungspartner sind einzubinden, damit die Ergebnisse in die Praxis gelangen; die Projektergebnisse sollen nach Möglichkeit als Open Source bereitgestellt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Interdisziplinäres Verbundprojekt aus Wirtschaft und Wissenschaft

Anwendungspartner im Verbund eingebunden

Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland

Forschungsdatenmanagementplan liegt vor

Organisationsform des Antragstellers (bestimmt die Förderquote)

Kleines oder mittleres Unternehmen · Großes Unternehmen · Hochschule oder Forschungseinrichtung

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt; die Projektlaufzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich individuell bis zu 100 Prozent ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kommt eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent hinzu. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist die maximale Förderquote auf 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt; kleine und mittlere Unternehmen können eine Förderquote von maximal 60 Prozent erhalten.

Wie stellst du den Antrag?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH bis spätestens 15. Oktober 2026 Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form unter der Fördermaßnahme Cyberresiliente Gesellschaft durch sichere menschenzentrierte IT-Systeme vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Für Skizze und förmlichen Förderantrag ist das Antragssystem easy-Online zu nutzen. Positiv bewertete Verbünde werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert.

Häufige Fragen

Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden Forschungsprojekte zur benutzbaren Cybersicherheit. Sie untersuchen mentale Modelle und Nutzerverhalten, gestalten Entwurf und Entwicklung von Systemen menschengerechter oder befähigen Nutzer, Systeme sicherer einzusetzen. Mindestens eine dieser drei Zielstellungen muss das Vorhaben adressieren.
Können Einzelprojekte gefördert werden?
Nein. Die Richtlinie schreibt die Zusammenarbeit in interdisziplinären Verbünden zwingend vor. Partner aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft müssen eng zusammenarbeiten, und zusätzlich sind Anwendungspartner einzubinden, damit die Ergebnisse in die Praxis gelangen.
Wie hoch ist der Fördersatz?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten maximal 40 Prozent ihrer zuwendungsfähigen Kosten, kleine und mittlere Unternehmen maximal 60 Prozent. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden, Hochschulen zusätzlich mit einer Projektpauschale von 20 Prozent.
Bis wann läuft die Einreichungsfrist?
Projektskizzen sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH bis spätestens 15. Oktober 2026 vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist; später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Müssen die Ergebnisse veröffentlicht werden?
Alle Projektergebnisse sollen nach Möglichkeit in quelloffener Form als Open Source zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich bestätigen Antragsteller mit dem Antrag, dass ein Forschungsdatenmanagementplan vorliegt, und sagen den Erfahrungsaustausch mit anderen geförderten Verbünden zu.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sicher in die digitale Zukunft: Cyberresiliente Gesellschaft durch sichere menschenzentrierte IT-Systeme — Offizielle Programmseite
    forschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  2. [02]
    BMFTR: Förderrichtlinie im Wortlaut (BAnz AT 24.08.2026 B1)
    bmftr.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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