Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dieser Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt den Aufbau von Cyberresilienz in der Gesellschaft. Gefördert werden Vorhaben, die Informationstechnologie-Systeme so gestalten, dass sie leicht bedienbar, benutzerfreundlich und zielgruppengerecht sind. Dadurch sollen menschliche Fehler bei der Nutzung reduziert und die Gesamtsicherheit von Systemen verbessert werden.
Jedes Vorhaben muss sich an mindestens einer von drei Zielstellungen ausrichten: dem Verstehen von mentalen Modellen, Nutzerverhalten und Hindernissen beim Aufbau einer Sicherheitskultur, der menschengerechteren Gestaltung von Entwurf und Entwicklung, etwa durch bessere Werkzeuge für Softwareentwickler und bürgernahe Designmuster, oder der Befähigung von Nutzern zum sichereren Einsatz von Systemen.
Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre Verbundprojekte, bei denen Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft eng zusammenarbeiten. Anwendungspartner sind einzubinden, damit die Ergebnisse in die Praxis gelangen; die Projektergebnisse sollen nach Möglichkeit als Open Source bereitgestellt werden.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Interdisziplinäres Verbundprojekt aus Wirtschaft und Wissenschaft
Anwendungspartner im Verbund eingebunden
Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland
Forschungsdatenmanagementplan liegt vor
Organisationsform des Antragstellers (bestimmt die Förderquote)
Kleines oder mittleres Unternehmen · Großes Unternehmen · Hochschule oder Forschungseinrichtung
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt; die Projektlaufzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können im nichtwirtschaftlichen Bereich individuell bis zu 100 Prozent ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kommt eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent hinzu. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist die maximale Förderquote auf 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt; kleine und mittlere Unternehmen können eine Förderquote von maximal 60 Prozent erhalten.
Wie stellst du den Antrag?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind dem beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH bis spätestens 15. Oktober 2026 Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form unter der Fördermaßnahme Cyberresiliente Gesellschaft durch sichere menschenzentrierte IT-Systeme vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, später eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Für Skizze und förmlichen Förderantrag ist das Antragssystem easy-Online zu nutzen. Positiv bewertete Verbünde werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert.
Häufige Fragen
Welche Vorhaben werden gefördert?
Können Einzelprojekte gefördert werden?
Wie hoch ist der Fördersatz?
Bis wann läuft die Einreichungsfrist?
Müssen die Ergebnisse veröffentlicht werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Sicher in die digitale Zukunft: Cyberresiliente Gesellschaft durch sichere menschenzentrierte IT-Systeme — Offizielle Programmseiteforschung-it-sicherheit-kommunikationssysteme.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- [02]BMFTR: Förderrichtlinie im Wortlaut (BAnz AT 24.08.2026 B1)bmftr.bund.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.