BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Kreis Borken

Empfänger

6.380

Ø Anspruch

296 €

Kreis Borken ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 6.380 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 296 €/Monat, 2023 waren es 6.205.

I

Mietstufe

Kreis Borken

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Kreis Borken berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Kreis Borken

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Arbeitnehmer, Eigentümer, Familie, Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Kreis Borken finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Kreis Borken?

Als lokale Anlaufstelle ist für Kreis Borken Kreis Borken hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Kreis Borken ein Landkreis in Nordrhein-Westfalen. In der Region leben 380.796 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05554.

Für 2024 sind im Kreis Borken 6.380 Empfänger erfasst. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 296 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 17 Empfänger. Das sind rund 3 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.552 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Kreis Borken?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Kreis Borken rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Kreis Borken) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Kreis Borken
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Köln VI 745 € pro Monat
Düsseldorf VI 745 € pro Monat
Dortmund III 551 € pro Monat
Duisburg III 551 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Ahaus, Bocholt, Borken, Gescher, Rhede und Stadtlohn. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 114 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Kreis Borken
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AhausII493 € pro Monat
BocholtIII551 € pro Monat
BorkenII493 € pro Monat
GescherII493 € pro Monat
Gronau (Westf.)I437 € pro Monat
HeekI437 € pro Monat
HeidenI437 € pro Monat
IsselburgI437 € pro Monat
LegdenI437 € pro Monat
RaesfeldI437 € pro Monat
RekenI437 € pro Monat
RhedeII493 € pro Monat
SchöppingenI437 € pro Monat
StadtlohnII493 € pro Monat
SüdlohnI437 € pro Monat
VelenI437 € pro Monat
VredenI437 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Kreis Borken?

Daten aus 2024

Empfänger

6.380

Ø pro Monat

296 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Kreis Borken?
Eine Sache vorweg, die hier die meiste Zeit spart: Der Kreis Borken hat keine Wohngeldstelle. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden Wohngeldbehörde, nicht die Kreise. Auf den Seiten des Kreises findest du unter Wohnen deshalb nur Wohnraumförderung, Wohnberechtigungsschein und den Zinssenkungsantrag — das Wort Wohngeld kommt dort nicht vor, und auch die Suche des Kreises liefert dazu nichts. Nicht verwechseln solltest du es mit dem Pflegewohngeld: Das ist eine andere Leistung für Heimkosten, und dafür ist der Kreis sehr wohl zuständig. Zuständig für dich ist also deine eigene Stadt oder Gemeinde — und die siebzehn im Kreis handhaben es sehr verschieden. Bocholt teilt seine Fälle auf neun Zuständigkeiten auf und schneidet dabei mitten in die Namen: Ein Block reicht von Aa bis Al, ein anderer von Am bis Ao, ein dritter von Ea bis Ei. Die Stadt sitzt in den Arkaden am Berliner Platz 2 und nennt selbst eine Bearbeitungszeit von rund zwölf Wochen. Die Stadt Borken kommt dagegen mit einem Info-Telefon aus, 02861 939-468, erreichbar vormittags und an vier Nachmittagen; sie stellt ausdrücklich klar, dass sie nur für Wohnraum im eigenen Stadtgebiet entscheidet. Am ungewöhnlichsten ist Reken: Dort liegt Wohngeld beim Gewerbeamt, also im Ordnungs- und nicht im Sozialbereich, erreichbar unter 02864 944-033 in der Kirchstraße 14. Bei den Mietenstufen liegt der Kreis bei Stufe I. Bocholt liegt bei Stufe III, Ahaus, Borken, Gescher, Gronau in Westfalen, Rhede und Stadtlohn bei Stufe II. Zwischen Bocholt und den kleineren Gemeinden liegen damit zwei Stufen.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Ahaus, Bocholt, Borken, Gescher, Rhede und Stadtlohn. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 114 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Kreis Borken?
Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Kreis Borken rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 437 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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