BundesBonus

Stadt· Daten 2024

Dein Blick auf Münster

Empfänger

5.445

Ø Anspruch

334 €

Münster ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe IV zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 5.445 Haushalte in der Stadt Wohngeld bezogen mit Ø 334 €/Monat, 2023 waren es 5.410.

IV

Mietstufe

Münster

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer mittleren Mietstufe.

Wohngeld für Münster berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Münster

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

0 € – 6.000 €

Anzahl der Personen im Haushalt

Tatsächliche Miete (warm)

0 € – 3.000 €

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  2. 02

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  3. 03

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  4. 04

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  5. 05

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag in Münster?

Als lokale Anlaufstelle ist für Münster Münster hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Münster wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. In der Region leben 320.427 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05515.

Für 2024 sind in Münster 5.445 Empfänger erfasst. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 334 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 17 Empfänger. Das sind rund 16 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 4.008 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld in Münster?

Stufe IV ist die mittlere der sieben Mietstufen. Die anrechenbaren Höchstbeträge für Münster liegen damit zwischen den günstigsten und den teuersten Wohnungsmärkten, die das Wohngeldgesetz unterscheidet.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe IV (Münster) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 511 € pro Monat + 150 €
2 Personen 619 € pro Monat + 182 €
3 Personen 737 € pro Monat + 216 €
4 Personen 858 € pro Monat + 250 €
5 Personen 982 € pro Monat + 288 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Münster
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Köln VI 745 € pro Monat
Düsseldorf VI 745 € pro Monat
Dortmund III 551 € pro Monat
Duisburg III 551 € pro Monat

Wie ist Münster im regionalen Vergleich eingeordnet?

Keine Gemeinde im näheren Umland ist höher eingestuft als die Stadt selbst: Sie liegt in Mietstufe IV, im Umland reicht die Spanne von I bis III. Für einen Zwei-Personen-Haushalt heißt das: 619 € im Monat sind hier als Miete anrechenbar. Was darüber liegt, bleibt beim Wohngeld unberücksichtigt — deshalb lohnt der Blick auf die Einstufung, wenn eine Wohnung knapp über der Grenze liegt.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete in Gemeinden im Umkreis von Münster
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen EinwohnerLuftlinie
TelgteIII551 € pro Monat 20.06911 km
AltenbergeII493 € pro Monat 10.27815 km
HavixbeckIII551 € pro Monat 12.35715 km
GrevenII493 € pro Monat 38.21215 km
SendenII493 € pro Monat 20.84415 km
EverswinkelI437 € pro Monat 9.77216 km
OstbevernII493 € pro Monat 11.46917 km
NordwaldeI437 € pro Monat 10.02417 km
AschebergII493 € pro Monat 15.83119 km
SendenhorstII493 € pro Monat 14.16719 km
NottulnII493 € pro Monat 20.20519 km
DrensteinfurtII493 € pro Monat 16.28220 km
LadbergenI437 € pro Monat 6.90621 km
LaerI437 € pro Monat 6.99321 km
BillerbeckII493 € pro Monat 11.94523 km
SaerbeckI437 € pro Monat 6.90624 km
SteinfurtII493 € pro Monat 34.86024 km
EmsdettenII493 € pro Monat 36.15925 km
LüdinghausenII493 € pro Monat 25.26525 km
WarendorfII493 € pro Monat 37.70325 km
NordkirchenI437 € pro Monat 10.76226 km
HorstmarI437 € pro Monat 7.52826 km
DülmenII493 € pro Monat 47.98928 km
AhlenII493 € pro Monat 52.66629 km

Entfernungen sind gerundete Luftlinien zwischen den Ortsmittelpunkten, keine Fahrstrecken. Grundlage der Mietstufen ist die Anlage zur Wohngeldverordnung; maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt.

Wer bekommt Wohngeld in Münster?

Daten aus 2024

Empfänger

5.445

Ø pro Monat

334 €

Häufige Fragen

Wie ist Münster im regionalen Vergleich eingeordnet?
Keine Gemeinde im näheren Umland ist höher eingestuft als die Stadt selbst: Sie liegt in Mietstufe IV, im Umland reicht die Spanne von I bis III. Für einen Zwei-Personen-Haushalt heißt das: 619 € im Monat sind hier als Miete anrechenbar. Was darüber liegt, bleibt beim Wohngeld unberücksichtigt — deshalb lohnt der Blick auf die Einstufung, wenn eine Wohnung knapp über der Grenze liegt.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld in Münster?
Stufe IV ist die mittlere der sieben Mietstufen. Die anrechenbaren Höchstbeträge für Münster liegen damit zwischen den günstigsten und den teuersten Wohnungsmärkten, die das Wohngeldgesetz unterscheidet. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 619 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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