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Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Kreis Unna

Empfänger

8.715

Ø Anspruch

300 €

Kreis Unna ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe III zugeordnet (mittlere Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 8.715 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 300 €/Monat, 2023 waren es 8.005.

Zuschuss Bund

Wohngeld in Kreis Unna

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat0 € – 6.000 €
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)0 € – 3.000 €
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Kreis Unna finden

    Welche Verwaltung zuständig ist, steht oben auf dieser Seite. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Kreis Unna?

Als lokale Anlaufstelle ist für Kreis Unna Kreis Unna hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Kreis Unna ein Landkreis in Nordrhein-Westfalen. In der Region leben 393.784 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05978.

Für 2024 sind im Kreis Unna 8.715 Empfänger erfasst. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 300 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 22 Empfänger. Das sind rund 5 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.600 € im Jahr.

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von II bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe III; abweichend eingestuft sind Bönen, Fröndenberg/Ruhr, Selm und Werne. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 58 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Kreis Unna
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
BergkamenIII551 € pro Monat
BönenII493 € pro Monat
Fröndenberg/RuhrII493 € pro Monat
HolzwickedeIII551 € pro Monat
KamenIII551 € pro Monat
LünenIII551 € pro Monat
SchwerteIII551 € pro Monat
SelmII493 € pro Monat
UnnaIII551 € pro Monat
WerneII493 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Kreis Unna?

Daten aus 2024

Empfänger

8.715

Ø pro Monat

300 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Kreis Unna?
„Wir zehn“ nennt der Kreis Unna seine Städte und Gemeinden selbst — und genau diese Zehn entscheiden über deinen Wohngeldantrag. Eine Wohngeldstelle des Kreises gibt es nicht; der Kreis führt Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ausdrücklich als Leistung der Wohngeldstellen der Städte und Gemeinden im Kreis Unna. Zuständig ist also Bergkamen, Bönen, Fröndenberg/Ruhr, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, die Kreisstadt Unna oder Werne, je nachdem, wo deine Wohnung liegt. Wie unterschiedlich der Zugang vor Ort geregelt ist, zeigen drei Beispiele. In Lünen gehören Wohngeld und Wohnungsbindung zum Fachbereich Wohnen, Soziales und Inklusion, dessen Teams in der dritten Etage des Rathauses am Willy-Brandt-Platz sitzen. Bemerkenswert ist dort die Zugangsregel: Persönliche Vorsprachen und Beratungen sind während der Öffnungszeiten möglich, eine vorherige Terminvereinbarung ist ausdrücklich nicht erforderlich. Geöffnet ist montags, dienstags und freitags vormittags sowie donnerstags nachmittags. Wer nichts persönlich klären muss, schreibt an [email protected], nutzt den Postweg oder wirft die Unterlagen in den Hausbriefkasten der Stadt am Eingang Marktplatz; Antragsformulare liegen am Service-Point im Erdgeschoss des Rathauses aus. Bergkamen handhabt es umgekehrt. Dort ist die Wohngeldstelle in der dritten Etage des Rathauses am Rathausplatz dienstags und mittwochs geschlossen, Termine gibt es an diesen Tagen nur im Einzelfall nach vorheriger Vereinbarung; offen ist montags, donnerstags und freitags vormittags, montags und donnerstags zusätzlich am Nachmittag. Die Sachbearbeitung ist nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens unterteilt, gesammelt erreichbar unter [email protected]. In Kamen wiederum liegt die Wohngeldstelle im Erdgeschoss des Rathauses am Rathausplatz, verteilt auf mehrere Zimmer und organisatorisch der Abteilung Unterstützungsleistungen, Rentenstelle, Integration zugeordnet. Auch hier führt der Weg über den Anfangsbuchstaben; Sammeladresse ist [email protected].
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von II bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe III; abweichend eingestuft sind Bönen, Fröndenberg/Ruhr, Selm und Werne. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 58 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Wohngeld mit Fokus auf Kreis Unna. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.