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Wohngeld-Rechner 2026

Wohngeld 2026 in 3 Minuten schätzen.

Trag Haushaltsgröße, Brutto-Einkommen, Kaltmiete und Mietstufe ein — der Rechner schätzt deinen Wohngeld-Anspruch nach der aktuellen Wohngeld-Plus-Formel (WoGG § 19) [1], inklusive Heizkosten- und Klimakomponente [3]. Das Ergebnis ist eine ehrliche Vorab-Schätzung; verbindlich rechnet immer die Wohngeldbehörde.

Dein Haushalt
Personen im Haushalt2 Personen
Bei mehr als 8 Personen rechnen wir mit Aufschlag § 12 Abs. 1 / § 19 Abs. 3 weiter.
Mietstufe deiner WohngemeindeWie finde ich meine Mietstufe?
Einkommensart (für Pauschalabzug)
Geschätztes Wohngeld
369 €/ Monat
Aufschlüsselung
Berücksichtigte Kaltmiete619 €
Überschreitende Miete (nicht förderfähig)81 €
+ Heizkostenkomponente143 €
+ Klimakomponente25 €
Anrechenbares Monats-Einkommen Y: 1.326 € · Höchstbetrag Miete: 619 €
Verbindlich rechnen: BMWSB-Rechner →
So haben wir gerechnetaufklappen

Formel nach § 19 WoGG: W = 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y) — mit M = berücksichtigungsfähige Miete inkl. Heizkosten- und Klimakomponente, Y = anrechenbares Monats-Einkommen, a/b/c = Tabellenwerte aus Anlage 2 nach Haushaltsgröße.

Höchstbeträge der Miete sind in Anlage 1 WoGG festgelegt — getrennt nach Mietstufe (I-VII) und Haushaltsgröße. Kaltmiete über dem Höchstbetrag wird gekappt und ist nicht förderfähig.

Heizkosten- und Klimakomponente nach § 12 Abs. 6 + 7 sind feste Pauschalbeträge je Haushaltsgröße — sie werden zur Miete in der Formel hinzugerechnet, nicht extra ausgezahlt.

Anrechenbares Einkommen Y: aus dem Brutto werden nach § 15 die Werbungskostenpauschale (1.230 € pro Erwerbstätigen-Jahr, 102 € bei Renten) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) abgezogen. Nach § 16 wird zusätzlich pauschal 10 % je Pflichtbeitragsart (KV/PV, RV, Steuer) abgezogen — bei einem Erwerbstätigen-Haushalt also 30 %.

Was wir vereinfachen: § 17 WoGG kennt zusätzliche Freibeträge für Schwerbehinderung, Pflege, Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, Alleinerziehende und Kinder mit eigenem Erwerbseinkommen — die senken Y und erhöhen das Wohngeld. Diese Freibeträge sind hier nicht berücksichtigt, das echte Wohngeld kann also höher ausfallen als hier ausgewiesen.

Quellen: § 12, § 15-19 WoGG, Anlage 1-3 WoGG (gesetze-im-internet.de). Die Werte entsprechen dem Stand der Wohngeld-Plus-Reform 2023, gültig 2026. Verbindlich ist immer der Bescheid der zuständigen Wohngeldbehörde.

Wie funktioniert die Wohngeld-Plus-Formel?

Wohngeld wird nach § 19 WoGG berechnet [1] — vereinfacht: aus Haushaltsgröße, anrechenbarem Einkommen und berücksichtigungsfähiger Miete ergibt sich der Anspruch über die Tabellen­werte a/b/c aus Anlage 2 WoGG. Die Miete wird dabei auf den Höchstbetrag deiner Mietstufe nach Anlage 1 WoGG gedeckelt [2]. Vom Brutto-Einkommen werden pauschal je 10 % für Steuern, Rentenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (§ 16 WoGG) [4].

Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 kommen zwei Pauschalen oben drauf: die Heizkostenkomponente (110,40 €/Monat bei einer Person bis 225,40 € bei fünf, je weiterer Person 27,60 € mehr) und die Klimakomponente (19,20 € bis 39,20 €, je weiterer Person 4,80 € mehr) — beide nach § 12 Abs. 6+7 WoGG [3]. Sie werden in die berücksichtigungsfähige Miete eingerechnet, wirken also über die komplette Formel.

Welche Freibeträge senken das anrechenbare Einkommen?

Über die Pauschalabzüge hinaus reduzieren vier Freibeträge nach § 17 WoGG das anrechenbare Einkommen weiter — und erhöhen damit den Wohngeld-Anspruch [8]:

  • Schwerbehinderten-Freibetrag 1.800 €/Jahr für jedes schwerbehinderte Haushaltsmitglied — bei einem Grad der Behinderung von 100, oder unter 100, wenn gleichzeitig Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI und häusliche, teilstationäre oder Kurzzeitpflege vorliegen.
  • Freibetrag für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung 750 €/Jahr für jedes Haushaltsmitglied, das Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung oder nach dem Bundesentschädigungsgesetz gleichgestellt ist.
  • Alleinerziehenden-Freibetrag 1.320 €/Jahr, wenn ein Haushaltsmitglied ausschließlich mit Kindern wohnt, mindestens eines davon noch nicht 18 Jahre alt ist und für dieses Kind Kindergeld oder eine gleichgestellte Leistung nach § 65 Abs. 1 Satz 1 EStG gezahlt wird. Der Betrag fällt einmal je Haushalt an, nicht je Kind.
  • Freibetrag für das Erwerbseinkommen eines Kindes in Höhe der eigenen Einnahmen des Kindes aus Erwerbstätigkeit, höchstens 1.200 €/Jahr je Kind, solange das Kind zum Haushalt gehört und noch nicht 25 Jahre alt ist. Abgezogen wird das Einkommen des Kindes — nicht ein Freibetrag der Eltern.

Gezahlte Unterhaltsleistungen stehen dagegen nicht in § 17, sondern als eigene Abzugsbeträge in § 18 WoGG: bis 3.000 €/Jahr für ein auswärts wohnendes Haushaltsmitglied in Berufsausbildung oder für ein Kind beim anderen Elternteil, bis 6.000 €/Jahr für einen früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und bis 3.000 €/Jahr für sonstige Unterhaltsberechtigte. Liegt eine notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, ein Unterhaltstitel oder ein Bescheid vor, zählt statt dieser Höchstbeträge der dort festgelegte Betrag [8].

Diese Freibeträge berücksichtigt unser Rechner aktuell nicht — der offizielle BMWSB-Rechner [5] rechnet damit. Für eine verbindliche Berechnung also dort gegenchecken.

Mietstufen I bis VII — was bedeutet das?

Jede deutsche Stadt und Gemeinde wird einer Mietstufe zugeordnet, abhängig vom durchschnittlichen Mietniveau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Die Mietstufe bestimmt, wie viel Kaltmiete im Wohngeld berücksichtigt wird — eine teure Lage bekommt einen höheren Höchstbetrag.

Stufe Mietniveau Beispiel-Kommunen Höchstbetrag (2P, €/Mt)
Iunter −15 % vom Bundesschnittländliche Regionen Ostdeutschland437
II−15 bis −5 %kleinere Mittelstädte, auch Leipzig493
III−5 bis +5 %viele Mittelstädte, auch Dresden551
IV+5 bis +15 %Großstädte mit moderaten Mieten (Berlin, Bremen, Potsdam)619
V+15 bis +25 %teure Großstädte (Hannover, Nürnberg, Regensburg)680
VI+25 bis +35 %Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart, Köln, Düsseldorf745
VII≥ +35 %München und Umlandgemeinden wie Unterhaching oder Ottobrunn820

Höchstbeträge aus Anlage 1 WoGG. Die Mietniveau-Bänder stehen in § 12 Abs. 5 WoGG; welche Gemeinde in welcher Stufe liegt, regelt die Anlage zur WoGV. Mehr Hintergrund: Themen-Welt Miete & Wohngeld.

Wohngeldstelle in deiner Region — wo stellst du den Antrag?

Wohngeld beantragst du nicht beim Bund, sondern bei der Wohngeldbehörde deiner Wohnsitz-Kommune — je nach Bundesland bei der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Für viele Städte und Landkreise gibt es hier eine eigene Wohngeld-Seite: Sie nennt die amtliche Mietstufe der Kommune, die daraus folgenden Höchstbeträge, die regionalen Wohngeld-Zahlen und den Weg zum Antrag vor Ort.

Die vollständige Liste aller Regionen mit eigenen Wohngeld-Daten steht auf der Wohngeld-Übersicht. Wie der Antrag Schritt für Schritt läuft und welche Nachweise die Wohngeldstelle verlangt, steht im Ratgeber zum Wohngeld-Antrag.

Deine Kommune ist nicht dabei? Dann such sie hier — die Suche zeigt die Mietstufe samt Höchstbeträgen und führt direkt auf die Wohngeld-Seite deiner Region:

Häufige Fragen zum Wohngeld 2026

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Mieter und Eigentümer mit niedrigem Einkommen, die nicht bereits andere Sozialleistungen mit Wohnkostenanteil beziehen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen). Die genauen Einkommensgrenzen hängen von Haushaltsgröße, Miete und Mietstufe der Wohngemeinde ab. Mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 wurde der Berechtigtenkreis stark erweitert — auch viele Haushalte mit mittlerem Einkommen haben jetzt Anspruch.

Wie hoch ist das Wohngeld 2026?

Ende 2024 lag der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch bei 287 € je reinem Wohngeldhaushalt (Statistisches Bundesamt, Wohngeldstatistik) [9]. Die oft zitierten „rund 370 €" stammen aus einer Modellrechnung des IW Köln von 2023 und galten nur für die Haushalte, die schon vor der Reform Wohngeld bezogen — nicht für den heutigen Bestand. Die Spanne reicht von rund 100 € für kleine Einkommen knapp über der Bürgergeld-Grenze bis über 1.000 € für größere Haushalte in teuren Mietstufen. Heizkosten- und Klimakomponente erhöhen den Betrag pauschal — bei einem 2-Personen-Haushalt zum Beispiel um 142,60 € (Heizkosten) + 24,80 € (Klima) zusätzlich zum reinen Mietzuschuss.

Wie finde ich die Mietstufe meiner Wohngemeinde?

Die Mietstufe deiner Stadt oder Gemeinde steht in der Wohngeldverordnung (WoGV). Die teuersten Großstädte — Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart, Köln, Düsseldorf — liegen in Stufe VI. Stufe VII ist die seltene Ausnahme und umfasst fast nur München und sein Umland. Berlin steht als einheitliche Wohngeld-Region in Stufe IV, Mittelstädte mit normalem Mietniveau in Stufe III oder IV. Im Zweifel ruf bei deiner Wohngeldbehörde an oder schau in die Tabelle auf bmwsb.bund.de.

Was ist die Heizkosten- und Klimakomponente?

Mit der Plus-Reform 2023 kamen zwei neue Bestandteile zum Wohngeld: Die Heizkostenkomponente (§ 12 Abs. 6 WoGG) entlastet dauerhaft von Heizkosten und CO2-Bepreisung — 110,40 € bei 1 Person, 197,80 € bei 4 Personen pro Monat. Die Klimakomponente (§ 12 Abs. 7) gleicht steigende Kosten klimaneutralen Wohnens aus — 19,20 € bei 1 Person, 34,40 € bei 4 Personen. Beide sind fixe Pauschalen, sie werden in die berücksichtigungsfähige Miete eingerechnet und damit Teil der Wohngeldformel.

Warum kann das Ergebnis vom BMWSB-Rechner abweichen?

Wir rechnen mit der reinen Formel aus § 19 WoGG plus den Standard-Pauschalen. Die Freibeträge nach § 17 WoGG — 1.800 €/Jahr je schwerbehindertem Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von 100 (oder darunter bei Pflegebedürftigkeit mit häuslicher, teilstationärer oder Kurzzeitpflege), 750 €/Jahr für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, 1.320 €/Jahr für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18, für das Kindergeld gezahlt wird, und bis 1.200 €/Jahr je Kind für dessen eigenes Erwerbseinkommen bis 25 — senken das anrechenbare Einkommen weiter und erhöhen den Anspruch. Dazu kommen die Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen nach § 18 WoGG. Diese individuellen Faktoren berücksichtigt der offizielle BMWSB-Rechner. Für die Antragsstellung nimm immer den BMWSB-Rechner, der ist verbindlicher.

Wo stelle ich den Wohngeld-Antrag?

Bei der Wohngeldbehörde deiner Wohnsitz-Kommune. Das ist meist das Sozial- oder Bürgeramt der Stadt bzw. Gemeinde. Antrag und Mietvertrag, Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Mietzahlungs-Nachweise mitbringen. Wohngeld wird in der Regel ab dem Antragsmonat gezahlt — also nicht zu lange warten.

Was ist die Heizkostenpauschale 2026 beim Wohngeld?

Gemeint ist die Heizkostenkomponente nach § 12 Abs. 6 WoGG — eine dauerhafte Pauschale, die seit der Wohngeld-Plus-Reform fest in die berücksichtigungsfähige Miete eingerechnet wird. Sie beträgt 110,40 € bei einer Person, 142,60 € bei zwei, 170,20 € bei drei, 197,80 € bei vier und 225,40 € bei fünf Personen im Monat; ab der sechsten Person kommen je 27,60 € dazu. Ausgezahlt wird sie nicht separat: Sie erhöht die anerkannte Miete und wirkt darüber in der kompletten Wohngeldformel. Der Rechner setzt sie automatisch an, du musst sie nicht selbst eintragen.

Was ist Wohngeld Plus?

Wohngeld Plus ist der Name der Wohngeld-Reform von 2023 — kein eigenes Programm, sondern das normale Wohngeld nach dem WoGG in seiner seitdem geltenden Fassung. Die Reform hat drei Dinge geändert: Der Berechtigtenkreis wurde stark erweitert, sodass auch viele Haushalte mit mittlerem Einkommen Anspruch haben. Die Heizkostenkomponente (§ 12 Abs. 6 WoGG) und die Klimakomponente (§ 12 Abs. 7 WoGG) kamen als dauerhafte Pauschalen dazu. Und die Leistung selbst fällt seither höher aus: Ende 2024 lag der durchschnittliche monatliche Anspruch bei 287 € je reinem Wohngeldhaushalt, bei rund 1,24 Millionen beziehenden Haushalten (Statistisches Bundesamt) [9]. Dieser Rechner rechnet mit genau dieser Fassung.

Wer bekommt den Lastenzuschuss?

Selbstnutzende Eigentümer. Wohngeld gibt es in zwei Varianten: Mieter bekommen den Mietzuschuss, wer die eigene Immobilie selbst bewohnt, den Lastenzuschuss. Gerechnet wird nach derselben Formel, nur die Wohnkosten-Seite wird anders ermittelt — statt der Bruttokaltmiete fließen Schuldzinsen, Erbbauzins und Bewirtschaftungskosten ein. Vermietete Immobilien zählen nicht, dort wird die Mieteinnahme als Einkommen geprüft. Zuständig ist dieselbe Wohngeldstelle der Kommune. Dieser Rechner arbeitet mit der Kaltmiete; für den Lastenzuschuss ist das Ergebnis deshalb nur eine grobe Näherung.

Quellen

  1. Berechnungsformel§ 19 WoGG (Höhe des Wohngeldes), inkl. Anlage 2 (Tabellenwerte a/b/c) und Anlage 3 (Rechenschritte und Mindestwerte).
  2. Höchstbeträge der MieteAnlage 1 WoGG (Mietstufe × Haushaltsgröße).
  3. Heizkosten- und Klimakomponente§ 12 Abs. 6 + 7 WoGG.
  4. Pauschalabzüge vom Einkommen§ 15 (Werbungskosten, Sonderausgaben) und § 16 WoGG (Pauschalabzug 10 %/10 %/10 %).
  5. Offizieller BMWSB-Rechner und Reform-BeschreibungBMWSB Wohngeld-Plus (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen).
  6. Antragsstellung und Bescheid — die örtliche Wohngeldbehörde (Sozial- oder Bürgeramt) deiner Wohnsitz-Kommune.
  7. Mietzuschuss und Lastenzuschuss§ 3 WoGG (Wohngeld als Mietzuschuss für Mieter, als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer).
  8. Freibeträge und Unterhaltsabzüge§ 17 WoGG (Freibeträge) und § 18 WoGG (Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen).
  9. Durchschnittsbetrag und EmpfängerzahlStatistisches Bundesamt, Wohngeldstatistik (Stand Ende 2024: 287 € je reinem Wohngeldhaushalt, rund 1,24 Mio. beziehende Haushalte).
Was du als Nächstes tun kannst
  • Verbindlich nachrechnen: Der BMWSB-Wohngeldrechner berücksichtigt zusätzlich Freibeträge nach § 17.
  • Antrag stellen: Bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt oder Gemeinde — meist im Sozial- oder Bürgeramt. Wohngeld wird ab dem Antragsmonat gezahlt.
  • Andere passende Programme: Schau in unsere Themen-Welt Wohnen oder Rente & Soziales — dort sind weitere Leistungen wie Lastenzuschuss oder Bürgergeld gepflegt.