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Wohngeld beantragen — so läuft der Antrag Schritt für Schritt

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum (Lastenzuschuss) und wird nur auf Antrag geleistet (§ 22 WoGG). Zuständig ist die Wohngeldbehörde am Wohnort — je nach Bundesland die Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung (§ 24 WoGG). Gezahlt wird ab dem Ersten des Antragsmonats, in der Regel für zwölf Monate (§ 25 WoGG).

Rechtsgrundlage
§§ 22–25 WoGG
Zahlung beginnt
am Ersten des Antragsmonats
Bewilligung
i. d. R. 12 Monate, bis 24 verlängerbar
Zuständig
Wohngeldbehörde des Wohnorts (Landesrecht)

Wo beantrage ich Wohngeld?

Zuständig sind die nach Landesrecht bestimmten Wohngeldbehörden (§ 24 Abs. 1 WoGG)[03] — deshalb unterscheidet sich der Weg je nach Bundesland: In kreisfreien Städten ist es die Stadtverwaltung (Wohngeldstelle im Sozial- oder Bürgeramt). In Landkreisen vieler Flächenländer — etwa Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen — bearbeitet das Landratsamt bzw. die Kreisverwaltung die Anträge. In Nordrhein-Westfalen dagegen sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden selbst Wohngeldbehörde — der Antrag geht dort an das Rathaus, nicht ans Kreishaus. Auf unseren regionalen Wohngeld-Seiten ist die zuständige Stelle für viele Landkreise und Städte direkt verlinkt.

Welche Unterlagen verlangt die Wohngeldstelle?

Die verbindliche Liste nennt deine Wohngeldstelle — typischerweise werden verlangt: das ausgefüllte Antragsformular, Identitätsnachweis, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Verdienstbescheinigung, Renten-, Arbeitslosengeld- oder Elterngeldbescheide) sowie die Nachweise zur Wohnung. Bei Mietern sind das Mietvertrag und aktuelle Miethöhe (oft als Mietbescheinigung des Vermieters), bei selbstnutzenden Eigentümern die Belastungsnachweise für den Lastenzuschuss.

AntragsartWohnkosten-NachweisWeitere typische Unterlagen
Mietzuschuss (Mieter)Mietvertrag + aktuelle Miete / MietbescheinigungEinkommensnachweise, Identität, ggf. Schwerbehinderten- oder Unterhaltsnachweise
Lastenzuschuss (Eigentümer)Belastungsberechnung: Zins- und Tilgungsnachweise, BewirtschaftungskostenEinkommensnachweise, Grundbuch-/Eigentumsnachweis
Typische Nachweise nach Antragsart (verbindlich ist die Liste deiner Wohngeldstelle)

Wie läuft der Wohngeld-Antrag Schritt für Schritt?

Wohngeld wird nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet (§ 22 Abs. 1 WoGG)[02] — niemand zahlt es von Amts wegen aus. Der Ablauf:

  1. Anspruch grob prüfen — der Wohngeld-Rechner zeigt in wenigen Minuten, ob sich der Antrag lohnt (Haushaltsgröße, Einkommen, Miete, Mietstufe).
  2. Zuständige Wohngeldstelle finden: Stadtverwaltung (kreisfreie Stadt), Landratsamt/Kreisverwaltung (Landkreise der meisten Flächenländer) oder Stadt/Gemeinde (NRW).
  3. Antragsformular besorgen — bei der Wohngeldstelle oder online; viele Bundesländer und Kommunen bieten inzwischen einen Online-Antrag an.
  4. Unterlagen zusammenstellen: Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder plus Miet- bzw. Belastungsnachweise (siehe Tabelle oben).
  5. Antrag einreichen — der Monat der Antragstellung zählt: Wohngeld beginnt am Ersten des Antragsmonats (§ 25 Abs. 2 WoGG), jeder aufgeschobene Monat ist verloren[04].
  6. Schriftlichen Bescheid abwarten (§ 24 Abs. 2 WoGG)[03] — bei Rückfragen reagiert die Behörde per Nachforderung; danach wird monatlich gezahlt.

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gezahlt?

Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist — nicht rückwirkend davor (§ 25 Abs. 2 WoGG)[04]. Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate; bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen kann der Zeitraum auf bis zu 24 Monate verlängert, sonst auch verkürzt oder geteilt werden (§ 25 Abs. 1 WoGG)[04]. Praktisch heißt das: Wer im März einzieht und erst im Juni beantragt, verschenkt drei Monate Zuschuss.

Wie funktioniert der Weiterleistungsantrag?

Wohngeld verlängert sich nicht automatisch — nach Ablauf des Bewilligungszeitraums braucht es einen Weiterleistungsantrag. Das Gesetz hat dafür eine Timing-Regel: Wird der Antrag für die Zeit nach dem laufenden Bewilligungszeitraum früher als zwei Monate vor dessen Ablauf gestellt, gilt der Erste des zweiten Monats vor Ablauf als Antragszeitpunkt (§ 22 Abs. 4 WoGG)[02]. Als Faustregel für die Praxis: rund zwei Monate vor Ablauf stellen — dann bleibt der Übergang nahtlos und die Behörde hat Bearbeitungszeit.

Was tun bei Ablehnung oder wenn sich etwas ändert?

Die Entscheidung über den Wohngeldantrag ergeht schriftlich (§ 24 Abs. 2 WoGG)[03]. Gegen einen Ablehnungsbescheid ist der Widerspruch möglich — Frist und zuständige Stelle stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Ändern sich die Verhältnisse im laufenden Bewilligungszeitraum (Miete steigt, Einkommen sinkt, Haushaltsmitglied kommt hinzu), regelt § 27 WoGG die Änderung des Wohngeldes — ein Erhöhungsantrag bei der Wohngeldstelle kann sich dann lohnen. Umgekehrt gilt: relevante Änderungen wie sinkende Miete oder steigendes Einkommen müssen der Behörde mitgeteilt werden.

Häufige Fragen

Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Nicht für Monate vor der Antragstellung: Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist (§ 25 Abs. 2 WoGG). Deshalb gilt: Antrag so früh wie möglich stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen — nachreichen ist möglich.
Wer muss den Wohngeldantrag stellen?
Die wohngeldberechtigte Person selbst (§ 22 WoGG) — bei mehreren Haushaltsmitgliedern wird vermutet, dass die antragstellende Person von den anderen als wohngeldberechtigt bestimmt ist. Zieht die berechtigte Person aus oder verstirbt sie, kann ein anderes Haushaltsmitglied den Antrag stellen.
Wie lange dauert die Bewilligung und muss ich neu beantragen?
Bewilligt wird in der Regel für zwölf Monate, bei gleichbleibenden Verhältnissen bis zu 24 Monate (§ 25 WoGG). Danach ist ein Weiterleistungsantrag nötig — am besten rund zwei Monate vor Ablauf stellen, damit die Zahlung nahtlos weiterläuft.
Kann ich Wohngeld online beantragen?
Vielerorts ja — zahlreiche Bundesländer und Kommunen bieten Online-Anträge an. Maßgeblich bleibt die Wohngeldbehörde deines Wohnorts: Auf ihrer Website findest du den Online-Zugang oder die Formulare. Unsere regionalen Wohngeld-Seiten verlinken für viele Landkreise und Städte direkt die zuständige Stelle.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Der Bescheid ergeht schriftlich und enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung — dort stehen Frist und Stelle für den Widerspruch. Häufig lohnt vor dem Widerspruch ein Blick auf die Berechnungsgrundlagen: Mietstufe, berücksichtigtes Einkommen und Haushaltsgröße sind die typischen Stellschrauben.
Wohngeld oder Bürgergeld — was beantrage ich?
Wohngeld ist vorrangig für Haushalte mit eigenem Einkommen (Arbeit, Rente), das knapp für die Wohnkosten reicht. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt kein Wohngeld zusätzlich — die Unterkunftskosten laufen dort über das Jobcenter. Im Zweifel beide Ansprüche durchrechnen: unser Bürgergeld- und Wohngeld-Rechner helfen bei der Abgrenzung.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BMWSB — Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    § 22 WoGG — Wohngeldantrag (inkl. Weiterleistungs-Timing, Abs. 4)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  3. [03]
    § 24 WoGG — Wohngeldbehörde und Entscheidung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  4. [04]
    § 25 WoGG — Bewilligungszeitraum
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  5. [05]
    BMWSB — Wohngeld-Plus-Reform
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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