BundesBonus
Ratgeber · Energetische Sanierung

Sanierungs-Ratgeber — Förderwege, Reihenfolge, Stadt-Boni.

Der Sanierungs-Ratgeber bündelt die Entscheidungs-Themen vor dem ersten Handwerkertermin: in welcher Reihenfolge saniert wird, ob Einzelmaßnahmen oder die Komplettsanierung zum Effizienzhaus besser passen, wann der Energieberater Pflicht ist, was der iSFP-Bonus bringt und welche Städte eigene Zuschüsse obendrauf legen. Jede Themenseite beantwortet eine konkrete Frage mit Beispielen und Primärquellen.

Welche Förderwege gibt es für die Sanierung 2026?

Vier Ebenen stehen zur Wahl: die BEG-Einzelmaßnahmen der BAFA (Zuschuss je Maßnahme)[02], die KfW-261-Komplettsanierung mit Kredit und Tilgungszuschuss[01], der Steuer-Weg über § 35c EStG[03] — und die kommunalen Programme, die sich mit dem Bund stapeln lassen[04]. Für dieselben Kosten gilt: nur ein Bundes-Weg, aber Stadt plus Bund ist je nach Richtlinie kombinierbar.

Weg Förderart Rahmen
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) Zuschuss je Maßnahme bis 60.000 € förderfähig für die erste WE (mit iSFP), je Kalenderjahr
KfW 261 Komplettsanierung Kredit + bis zu 40 % Tilgungszuschuss bis 150.000 €/WE Kredit, max. 60.000 € Zuschuss/WE
§ 35c EStG (Steuer-Weg) 20 % über 3 Steuerjahre max. 40.000 € pro Objekt, Selbstnutzer
Kommunale Programme m²-Sätze oder % der Rechnung z. B. Osnabrück bis 100 €/m²; Freiburg und Oldenburg: Mittel 2026 ausgeschöpft
Die vier Förder-Ebenen der energetischen Sanierung — Details auf den Themenseiten.

Welche Boni lassen sich stapeln?

Die Förderlandschaft belohnt Planung: Der iSFP-Bonus wirkt auf Einzelmaßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan ab 30.000 € förderfähigen Kosten, der WPB-Bonus auf die Komplettsanierung der schlechtesten Gebäude (bei der Dämmung über BEG EM ab dem ersten Quartal 2027), und kommunale Öko-Dämmstoff-Aufschläge honorieren zertifizierte Materialien.[01][04] Die Voraussetzungen müssen früh feststehen: Der iSFP muss bei Antragstellung vorliegen, der WPB-Status wird am Zustand vor der Sanierung gemessen.

Bonus Höhe Gilt für
iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte auf den Betrag über 30.000 € BEG EM, Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan
Worst-Performing-Building-Bonus +10 Prozentpunkte (BEG EM ab Q1 2027: +5 auf Dämmung) KfW 261 (EH 70/55/40 EE), z. B. Bedarfsausweis Klasse H
Serielle Sanierung +15 Prozentpunkte (EH 70 EE: +5) KfW 261, EH 40/55/70 EE
Öko-Dämmstoff-Boni (kommunal) +10 €/m² bzw. +15 % Freiburg / Osnabrück, natureplus oder Blauer Engel
Stapelbare Boni in Bund- und Stadt-Programmen — Voraussetzungen auf den Themenseiten.

Wie gehe ich die Sanierung richtig an?

Der rote Faden für jedes Vorhaben — unabhängig davon, welcher Förderweg am Ende gewinnt: erst beraten lassen, dann beantragen, dann ausführen lassen. Ein Auftrag, der vor dem Antrag ohne Förder-Bedingung vergeben wird, gilt beim Bund als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.

  1. iSFP erstellen lassen: Energie-Effizienz-Experte aus der Bundesliste, 50 % BAFA-Zuschuss — liefert Reihenfolge, Kostenrahmen und die Grundlage für den 5-Punkte-Bonus.
  2. Förderweg wählen: Einzelmaßnahmen (BEG EM), Komplettsanierung (KfW 261) oder Steuer-Weg (§ 35c) — die Themenseiten zeigen die Entscheidungslogik.
  3. Stadt-Programm prüfen: Richtlinie + Budget-Status der eigenen Kommune checken — die Töpfe sind jahresgebunden.
  4. Anträge vor Vorhabenbeginn stellen — beim Bund braucht ein vorher geschlossener Vertrag die Bedingung der Förderzusage, bei der Stadt gelten deren eigene Regeln; Förderungen gegenseitig angeben.
  5. Umsetzen + Nachweise sammeln: Rechnungen, Fachunternehmer-Erklärungen und Produktzertifikate (Öko-Boni!) für die Auszahlungsanträge.
Planung

Reihenfolge und Vorbereitung

Welche Maßnahme zuerst, was der iSFP plant, wann Ausnahmen sinnvoll sind.

Vergleich

Förderwege und Materialien im Direktvergleich

BEG EM vs. KfW 261, nachhaltige Dämmstoffe und ihre Boni.

Förder-Pflichten

Energieberater, iSFP und Spezial-Boni

Wann der Energie-Effizienz-Experte Pflicht ist und welche Boni sich stapeln lassen.

Kosten & Stadt-Boni

Kommunale Programme und Eigenanteil

Was Städte zusätzlich zahlen und wie sich die Ebenen kombinieren lassen.

Häufige Fragen

Welche Förderung gibt es 2026 für die energetische Sanierung?
Drei Bundes-Wege: BEG-Einzelmaßnahmen über die BAFA (Zuschuss je Maßnahme, mit iSFP bis 60.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit), die KfW-261-Komplettsanierung (Kredit bis 150.000 €/WE plus bis zu 40 % Tilgungszuschuss) und der Steuer-Weg über § 35c EStG (20 %, max. 40.000 € pro Objekt). Dazu kommen kommunale Programme — etwa Osnabrück mit bis zu 100 €/m² für Mehrfamilienhäuser; in Freiburg und Oldenburg sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft.
Was bringt der iSFP konkret?
Die BAFA fördert den individuellen Sanierungsfahrplan mit 50 % des Honorars (max. 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus, 850 € ab drei Wohneinheiten). Für BEG-Einzelmaßnahmen aus dem Plan, die binnen 15 Jahren mit mindestens 30.000 € förderfähigen Kosten je Antrag umgesetzt werden, gibt es +5 Prozentpunkte auf den Betrag über 30.000 € und die doppelte Höchstgrenze (60.000 € für die erste Wohneinheit). Bei 50.000 € Dämmkosten sind das 4.000 € mehr Zuschuss als ohne Fahrplan.
In welcher Reihenfolge sollte ich sanieren?
Grundregel: erst die Gebäudehülle (Dach, Fenster, Wände, Kellerdecke), dann die Heizung — die gesunkene Heizlast erlaubt eine kleinere, günstigere Wärmepumpe. Die fachlich abgesicherte Abfolge für das konkrete Gebäude liefert der iSFP.
Kann ich Stadt- und Bundes-Förderung kombinieren?
Grundsätzlich ja — die BEG begrenzt die Förderung aus öffentlichen Mitteln bei einer Kombination auf 60 % der geförderten Kosten, die weiteren Regeln stehen in der jeweiligen Stadt-Richtlinie: Freiburg kürzt den eigenen Zuschuss über dieser Quote, Oldenburg fördert nachrangig zu den Bundesmitteln. Beide Anträge gehören vor den Vorhabenbeginn: Beim Bund ist ein vorher geschlossener Vertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage unschädlich, für BEG-Einzelmaßnahmen muss er beim Antrag sogar vorliegen; bei der Stadt gilt der Zeitpunkt, den ihre Richtlinie nennt.
Was ist ein Worst Performing Building?
Ein Gebäude unter den energetisch schlechtesten des Bestands — für die Bundesförderung ein Wohngebäude mit mindestens 300 kWh/(m²·a) Endenergiebedarf oder einem Energiebedarfsausweis der Klasse H. Dafür gibt es Extra-Förderung: +10 Prozentpunkte Tilgungszuschuss bei KfW 261 (EH 70, 55 und 40 EE), ab dem ersten Quartal 2027 +5 Prozentpunkte auf BEG-geförderte Dämmung mit iSFP, und in Freiburg einen kommunalen Bonus von 2.500 € (dort Klasse G oder H, Mittel für 2026 ausgeschöpft).
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
  3. [03]
    § 35c EStG — Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Finanzen
  4. [04]
  5. [05]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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