BundesBonus
Vergleich · Förderwege

Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierung — der Förderwege-Vergleich

Für die energetische Sanierung gibt es zwei Bundes-Wege: Einzelmaßnahmen über die BAFA (BEG EM) — Maßnahme für Maßnahme, als Zuschuss — oder die Komplettsanierung zum Effizienzhaus über den KfW-261-Kredit mit Tilgungszuschuss. Welcher Weg besser passt, hängt von Budget, Zeithorizont und Gebäudezustand ab.

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
BEG EM Höchstgrenze 60.000 € für die erste WE (mit iSFP), je Kalenderjahr
KfW-261-Kredit bis 150.000 €/WE
KfW-261-Tilgungszuschuss bis 40 % (max. 60.000 €/WE)
WPB-Bonus (KfW 261) +10 Prozentpunkte
Kombinierbar? nein — Wechsel erst nach drei Jahren

Die Faustregel: Bewohntes Haus mit Einzel-Schwachstellen → BEG EM mit iSFP. Unsaniertes Objekt mit Gesamtkonzept und Finanzierungsbedarf → KfW 261 mit Boni-Stack. Wer unsicher ist, lässt den Energieberater beide Wege im iSFP durchrechnen — die Beratung wird ohnehin zu 50 % gefördert.

Wie unterscheiden sich die beiden Förderwege?

Die BEG-Einzelmaßnahmen fördern jede Verbesserung der Gebäudehülle einzeln — mit dem iSFP-Bonus steigt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 € für die erste Wohneinheit.[02] KfW 261 verlangt dagegen ein Gesamtkonzept, das eine Effizienzhaus-Stufe erreicht: zinsverbilligter Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit plus bis zu 40 % Tilgungszuschuss, der direkt vom Kreditbetrag abgezogen wird.[01] Seit dem 21.07.2026 gibt es den Tilgungszuschuss in der Grundstufe nur noch für EH 40 EE (10 %) sowie EH 55 EE und EH Denkmal EE (je 5 %); EH 70 EE und EH 85 EE erhalten ohne Boni 0 %. Dazu stapeln sich NH-Klasse +5, Worst-Performing-Building +10 (auf EH 70/55/40 EE) und serielle Sanierung +15 Prozentpunkte (auf EH 70 EE: +5).

KriteriumBEG EM (BAFA)KfW 261
PrinzipMaßnahme für MaßnahmeKomplettsanierung zum Effizienzhaus
FörderartDirektzuschussKredit + Tilgungszuschuss (bis 40 %)
Volumenbis 60.000 € förderfähig für die erste WE (mit iSFP), je Kalenderjahrbis 150.000 €/WE Kredit
Maximale Förderunganteiliger Zuschuss je Maßnahmebis 60.000 € (EH 40 EE + Boni)
Pflicht-BegleitungEnergie-Effizienz-Experte (Hülle)Energie-Effizienz-Experte (immer)
AntragswegBAFA, Vertrag mit Förder-Bedingung vor dem AntragHausbank, Antrag vor Vorhabenbeginn (vorher geschlossener Vertrag nur mit Förder-Bedingung)
Beide Wege lassen sich nicht kombinieren — nach einer Förderung über den einen Weg ist der andere erst drei Jahre später wieder möglich.

Wann sind Einzelmaßnahmen die bessere Wahl?

Einzelmaßnahmen passen, wenn das Budget die Komplettsanierung nicht hergibt, das Gebäude bewohnt bleibt oder nur gezielte Schwachstellen (Dach, Fenster) bestehen. Der große Praxis-Vorteil: Mit dem iSFP als Klammer lassen sich die Maßnahmen über bis zu 15 Jahre strecken, größere Etappen ab 30.000 € förderfähigen Kosten mit Bonus — ohne den finanziellen Kraftakt eines Gesamtumbaus. Auch kommunale Programme fördern Einzelmaßnahmen: Freiburg zahlt 10–30 €/m² je Bauteil zusätzlich, Oldenburg 10 % der Rechnungssumme — in beiden Städten sind die Mittel für 2026 allerdings ausgeschöpft.[03][04][05]

Wann lohnt die Komplettsanierung über KfW 261?

Die Komplettsanierung gewinnt, wenn ohnehin viel ansteht — etwa nach einem Hauskauf im unsanierten Zustand. Dann addieren sich die KfW-261-Boni: Ein Worst Performing Building (etwa mit Energiebedarfsausweis der Klasse H) bekommt +10 Prozentpunkte bei Sanierung auf 40/55/70 EE, die serielle Sanierung +15 auf EH 40/55 EE.[01] In der Spitze (EH 40 EE + NH + WPB + SerSan = 40 %) sind bis zu 60.000 € Tilgungszuschuss je Wohneinheit drin. Der Preis dafür: Alles muss in einem Zug geplant, finanziert und umgesetzt werden, mit Energie-Effizienz-Experte als Pflicht-Begleitung.

Häufige Fragen

Kann ich BEG EM und KfW 261 kombinieren?
Nein — eine Kombination der BEG-Einzelmaßnahmen mit der BEG Wohngebäude (KfW 261) ist ausgeschlossen. Nach einer Förderung über die BEG EM kann eine neue Förderung über die BEG WG erst drei Jahre später beantragt werden, umgekehrt ebenso. Innerhalb der BEG EM lassen sich dagegen die Heizung (KfW 458) und die Gebäudehülle (BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen kombinieren.
Was ist mit der Steuer-Alternative § 35c EStG?
Selbstnutzer können statt der Förderprogramme 20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 € pro Objekt) über drei Steuerjahre absetzen — ohne Antrag vor Beginn, aber auch ohne Boni. § 35c und BEG-Förderung schließen sich für dieselbe Maßnahme aus.
Brauche ich für beide Wege einen Energieberater?
Für KfW 261 immer. Bei BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik ebenfalls. Ohne Energie-Effizienz-Experten kommen der Heizungstausch über KfW 458 (dort genügt das Fachunternehmen) und die Heizungsoptimierung aus, solange kein iSFP-Bonus beantragt wird.
Transparenz

Unsere Quellen

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