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Förderung · Pflichten

Energieberater bei der Sanierung — Pflicht, Kosten, iSFP-Bonus

Für fast jede geförderte Sanierungs-Maßnahme an der Gebäudehülle ist ein Energie-Effizienz-Experte Pflicht — die KfW und das BAFA akzeptieren nur Berater aus der offiziellen Bundesliste. Nur der reine Heizungstausch über KfW 458 kommt ohne aus. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) des Beraters wird zu 50 % gefördert und bringt einen dauerhaften Förder-Bonus.

Auf einen Blick

Aspekt Wert / Hinweis
Pflicht bei KfW 261 + BEG-EM Gebäudehülle
Keine Pflicht bei KfW 458 (Heizungstausch)
iSFP-Förderung 50 %, max. 650 € EFH / 850 € MFH
iSFP-Bonus +5 Prozentpunkte auf BEG-EM
Experten-Liste energie-effizienz-experten.de

Der Energieberater ist bei der Hüllen-Sanierung keine Kür, sondern Fördervoraussetzung — und der iSFP macht ihn faktisch kostenlos: 50 % Zuschuss auf das Honorar plus 5 Prozentpunkte auf jede Folge-Maßnahme rechnen sich bereits ab der ersten Dämmung. Wichtig ist nur, ausschließlich Experten aus der Bundesliste zu beauftragen.

Wann ist der Energie-Effizienz-Experte Pflicht?

Die Pflicht hängt am Förderweg: Bei KfW 261 (Komplettsanierung) ist die fachliche Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten immer Pflicht.[01] Bei BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) ebenfalls. Ausnahme ist der Heizungstausch über KfW 458: Dort genügt das Fachunternehmen, das die technischen Mindestanforderungen bestätigt — ein Energieberater ist nicht vorgeschrieben.[02] Anerkannt sind ausschließlich Experten aus der Bundesliste auf energie-effizienz-experten.de.

Was kostet der iSFP — und was bringt er konkret?

Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans fördert das BAFA mit 50 % des Honorars, maximal 650 € beim Ein-/Zweifamilienhaus bzw. 850 € ab drei Wohneinheiten.[03] Der Gegenwert ist doppelt: ein priorisierter Maßnahmenplan mit Kostenrahmen — und der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf jede spätere BEG-Einzelmaßnahme aus dem Plan, samt Verdopplung der förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 € pro Wohneinheit. Schon bei einer mittleren Dämm-Maßnahme übersteigt der Bonus das Berater-Honorar.

Wie finde ich einen passenden Berater?

Die Berater-Suche entscheidet über Tempo und Förderfähigkeit des gesamten Vorhabens: Nur Experten aus der dena-geführten Bundesliste dürfen die Pflicht-Nachweise für KfW und BAFA ausstellen, und die Honorare unterscheiden sich regional deutlich. Der bewährte Weg in vier Schritten:

  1. Auf energie-effizienz-experten.de die PLZ eingeben und nach „Wohngebäude" filtern.
  2. Zwei bis drei Angebote einholen — Honorare unterscheiden sich regional deutlich; nach Pauschale für iSFP inklusive Vor-Ort-Termin fragen.
  3. Beauftragen, Vor-Ort-Aufnahme durchführen lassen, iSFP erstellen lassen — die BAFA-Förderung beantragt der Berater üblicherweise direkt mit und zieht sie vom Honorar ab.
  4. Den iSFP bei jedem späteren BEG-Antrag mit einreichen — der 5-Punkte-Bonus gilt für Maßnahmen binnen 15 Jahren.

Häufige Fragen

Darf mein Heizungsbauer die Energieberatung machen?
Nur wenn er selbst in der Energie-Effizienz-Experten-Liste eingetragen ist. Die Listen-Eintragung ist das harte Kriterium — KfW und BAFA akzeptieren keine Bestätigungen von nicht gelisteten Beratern für Hüllen-Maßnahmen.
Was kostet die Baubegleitung über den iSFP hinaus?
Die Fachplanung und Baubegleitung bei der Umsetzung wird separat honoriert und ist bei BEG-Maßnahmen anteilig förderfähig. Den Rahmen klärt man am besten direkt im Berater-Angebot — getrennt ausgewiesen nach iSFP und Begleitung.
Brauche ich den iSFP auch für kommunale Programme?
Meist nicht als Pflicht, aber einzelne Städte koppeln Boni daran — und der im iSFP dokumentierte Ist-Zustand beschleunigt jeden kommunalen Antrag. Die jeweiligen Anforderungen stehen in der Stadt-Richtlinie.
Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Energie-Effizienz-Experten — Bundesliste (dena)
    energie-effizienz-experten.deFachartikel
  2. [02]
  3. [03]
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