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Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Vorpommern-Rügen

Empfänger

6.850

Ø Anspruch

208 €

Landkreis Vorpommern-Rügen ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe II zugeordnet (niedrige Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 6.850 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 208 €/Monat, 2023 waren es 7.070.

II

Mietstufe

Landkreis Vorpommern-Rügen

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Vorpommern-Rügen berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Vorpommern-Rügen

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Anzahl der Personen im Haushalt

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete (warm)

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  2. 02

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  3. 03

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  4. 04

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  5. 05

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Vorpommern-Rügen?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Vorpommern-Rügen Landkreis Vorpommern-Rügen hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Vorpommern-Rügen ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern. In der Region leben 215.203 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 13073.

Für 2024 sind im Landkreis Vorpommern-Rügen 6.850 Empfänger erfasst. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 208 € im Monat — das bundesweite Mittel desselben Jahres liegt mit 287 € darüber. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 32 Empfänger.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Vorpommern-Rügen?

Mit Stufe II liegt der Landkreis Vorpommern-Rügen im unteren Bereich der siebenteiligen Skala. Die anrechenbaren Höchstbeträge steigen gegenüber Stufe I, bleiben aber unter denen der oberen Stufen.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe II (Landkreis Vorpommern-Rügen) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 408 € pro Monat + 47 €
2 Personen 493 € pro Monat + 56 €
3 Personen 587 € pro Monat + 66 €
4 Personen 686 € pro Monat + 78 €
5 Personen 782 € pro Monat + 88 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Vorpommern-Rügen
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte I 437 € pro Monat
Landkreis Vorpommern-Greifswald I 437 € pro Monat
Rostock III 551 € pro Monat
Landkreis Rostock II 493 € pro Monat
Landkreis Ludwigslust-Parchim I 437 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Für alle hier aufgeführten Gemeinden gilt dieselbe Mietstufe II. Der Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete unterscheidet sich innerhalb des Kreisgebiets also nicht — für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt er überall bei 493 € im Monat. Was du tatsächlich bekommst, hängt daneben von Einkommen und Miethöhe ab.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Vorpommern-Rügen
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Ahrenshagen-DaskowII493 € pro Monat
AhrenshoopII493 € pro Monat
AltefährII493 € pro Monat
AltenkirchenII493 € pro Monat
AltenpleenII493 € pro Monat
BaabeII493 € pro Monat
Bad SülzeII493 € pro Monat
BarthII493 € pro Monat
Bergen auf RügenII493 € pro Monat
BinzII493 € pro Monat
Born a. DarßII493 € pro Monat
BreegeII493 € pro Monat
BuschvitzII493 € pro Monat
DettmannsdorfII493 € pro Monat
DeyelsdorfII493 € pro Monat
DierhagenII493 € pro Monat
Divitz-SpoldershagenII493 € pro Monat
DranskeII493 € pro Monat
DrechowII493 € pro Monat
DreschvitzII493 € pro Monat
EixenII493 € pro Monat
ElmenhorstII493 € pro Monat
FranzburgII493 € pro Monat
FuhlendorfII493 € pro Monat
Garz/RügenII493 € pro Monat
GingstII493 € pro Monat
GlewitzII493 € pro Monat
GloweII493 € pro Monat
GöhrenII493 € pro Monat
GrammendorfII493 € pro Monat
GransebiethII493 € pro Monat
Gremersdorf-BuchholzII493 € pro Monat
GrimmenII493 € pro Monat
Groß KordshagenII493 € pro Monat
Groß MohrdorfII493 € pro Monat
GustowII493 € pro Monat
HugoldsdorfII493 € pro Monat
Insel HiddenseeII493 € pro Monat
JakobsdorfII493 € pro Monat
KarninII493 € pro Monat
Kenz-KüstrowII493 € pro Monat
KlausdorfII493 € pro Monat
KluisII493 € pro Monat
KramerhofII493 € pro Monat
Lancken-GranitzII493 € pro Monat
LietzowII493 € pro Monat
LindholzII493 € pro Monat
LöbnitzII493 € pro Monat
LohmeII493 € pro Monat
LüdershagenII493 € pro Monat
LüssowII493 € pro Monat
MarlowII493 € pro Monat
Millienhagen-OebelitzII493 € pro Monat
MönchgutII493 € pro Monat
NeuenkirchenII493 € pro Monat
NieparsII493 € pro Monat
PantelitzII493 € pro Monat
PapenhagenII493 € pro Monat
ParchtitzII493 € pro Monat
PatzigII493 € pro Monat

Die Tabelle zeigt 60 Gemeinden des Kreises. Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Vorpommern-Rügen?

Daten aus 2024

Empfänger

6.850

Ø pro Monat

208 €

Häufige Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Nein. Wohngeld ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du zahlst es nicht zurück — auch nicht, wenn sich dein Einkommen später erhöht. Allerdings musst du Änderungen während der Bewilligungsphase melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Aktuell zwischen 4 und 12 Wochen, in Großstädten teilweise länger. Der Anspruch entsteht aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — du verlierst also nichts durch die Wartezeit.
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Voraussetzung: du bewohnst die Immobilie selbst und deine monatliche Belastung (Zins, Tilgung, Bewirtschaftung) liegt im förderfähigen Rahmen.
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld ist mit Bürgergeld und Grundsicherung nicht kombinierbar — du musst dich entscheiden. Mit Kindergeld, Elterngeld und Bafög ist es jedoch kombinierbar.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

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