BundesBonus
Förderkredit · bis 25.000 € Land

Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern

Das Mikrodarlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Existenzgründer und Betriebsnachfolger mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 25.000 Euro. Der Zinssatz beträgt 4,00 Prozent auf die Restschuld, die Laufzeit bis zu sechs Jahre. Bewilligungsstelle ist die GSA in Schwerin; Wohn- und Betriebssitz müssen in Mecklenburg-Vorpommern liegen.

Max. Kreditrahmen
25.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Land Mecklenburg-Vorpommern)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Land Mecklenburg-Vorpommern)
Förderhöhe bis zu 25.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen ist ein Förderinstrument des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Bewilligungsstelle ist die GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH in Schwerin.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Vollexistenz gründen oder einen Betrieb übernehmen und ihren Wohn- sowie Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Makler und Autohändler sind von der Förderung ausgeschlossen.

Das Darlehen beträgt bis zu 25.000 Euro und schließt die projektbezogene Finanzierungslücke für Investitionen und Betriebsmittel. Der Zinssatz liegt bei 4,00 Prozent auf die jeweilige Restschuld, die Laufzeit bei bis zu sechs Jahren. In den ersten zwölf Monaten ist eine tilgungsfreie Zeit vorgesehen, danach wird das Darlehen quartalsweise in gleichen Raten zurückgezahlt. Ein Antrag ist vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 36 Monaten danach möglich.

Schnell-Check

Passt Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Wohn- und Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern

Gründung oder Übernahme einer Vollexistenz (keine Nebentätigkeit)

Antrag vor oder innerhalb von 36 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Kein ausgeschlossener Beruf (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Arzt, Makler, Autohändler)

Geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikation für das Vorhaben

Was bekommst du konkret?

Darlehen bis zu 25.000 Euro zur Schließung der projektbezogenen Finanzierungslücke. Zinssatz 4,00 Prozent auf die Restschuld, Laufzeit bis zu sechs Jahre, tilgungsfreie Zeit in den ersten zwölf Monaten, Rückzahlung quartalsweise in gleichen Raten.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird schriftlich per Post bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH in Schwerin eingereicht. Es stehen getrennte Formulare für Vorhaben vor und nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit zur Verfügung.

Häufige Fragen

Wer kann das Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohn- und Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern, die eine Vollexistenz gründen oder einen Betrieb übernehmen. Bestimmte freie Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Makler und Autohändler sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist das Mikrodarlehen?
Das Darlehen beträgt bis zu 25.000 Euro und deckt die projektbezogene Finanzierungslücke des Vorhabens. Es dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln rund um die Gründung oder Übernahme.
Welchen Zinssatz hat das Mikrodarlehen?
Der Zinssatz beträgt 4,00 Prozent und wird auf die jeweilige Restschuld berechnet. Die Rückzahlung erfolgt quartalsweise in gleichen Raten über die Laufzeit.
Wie lange läuft das Mikrodarlehen?
Die maximale Laufzeit beträgt bis zu sechs Jahre. In den ersten zwölf Monaten ist eine tilgungsfreie Zeit vorgesehen, sodass die Rückzahlung erst danach beginnt.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird schriftlich bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH in Schwerin eingereicht. Es gibt getrennte Formulare für Vorhaben vor und nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Bis wann nach der Gründung ist ein Antrag möglich?
Ein Antrag ist vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 36 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit möglich. Gefördert werden ausschließlich Vollexistenzen, keine Nebentätigkeiten.

Mehr zu Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseite
    gsa-schwerin.dePrimärquelleGSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Land Mecklenburg-Vorpommern)
  2. [02]
    GSA Schwerin - Fragen und Antworten zum Mikrodarlehen
    gsa-schwerin.dePrimärquelleGSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Land Mecklenburg-Vorpommern)
Teilen
Merken