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Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Empfänger

8.205

Ø Anspruch

208 €

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 8.205 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 208 €/Monat, 2023 waren es 8.350.

I

Mietstufe

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Anzahl der Personen im Haushalt

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete (warm)

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  2. 02

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  3. 03

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  4. 04

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  5. 05

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern. In der Region leben 246.318 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 13071.

Für 2024 sind im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 8.205 Empfänger erfasst. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 208 € im Monat — das bundesweite Mittel desselben Jahres liegt mit 287 € darüber. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 33 Empfänger.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Landkreis Vorpommern-Greifswald I 437 € pro Monat
Landkreis Vorpommern-Rügen II 493 € pro Monat
Rostock III 551 € pro Monat
Landkreis Rostock II 493 € pro Monat
Landkreis Ludwigslust-Parchim I 437 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Für alle hier aufgeführten Gemeinden gilt dieselbe Mietstufe I. Der Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete unterscheidet sich innerhalb des Kreisgebiets also nicht — für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt er überall bei 437 € im Monat. Was du tatsächlich bekommst, hängt daneben von Einkommen und Miethöhe ab.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AltenhagenI437 € pro Monat
AltenhofI437 € pro Monat
AltentreptowI437 € pro Monat
Alt SchwerinI437 € pro Monat
AnkershagenI437 € pro Monat
BartowI437 € pro Monat
BasedowI437 € pro Monat
BeggerowI437 € pro Monat
BeseritzI437 € pro Monat
BlankenhofI437 € pro Monat
BlankenseeI437 € pro Monat
BlumenholzI437 € pro Monat
BollewickI437 € pro Monat
BorrentinI437 € pro Monat
BredenfeldeI437 € pro Monat
BreesenI437 € pro Monat
BriggowI437 € pro Monat
BrunnI437 € pro Monat
BuchholzI437 € pro Monat
Burg StargardI437 € pro Monat
BurowI437 € pro Monat
BütowI437 € pro Monat
CarpinI437 € pro Monat
CölpinI437 € pro Monat
DargunI437 € pro Monat
DatzetalI437 € pro Monat
DemminI437 € pro Monat
EldetalI437 € pro Monat
FaulenrostI437 € pro Monat
Feldberger SeenlandschaftI437 € pro Monat
FinckenI437 € pro Monat
FriedlandI437 € pro Monat
FünfseenI437 € pro Monat
GalenbeckI437 € pro Monat
GielowI437 € pro Monat
GnevkowI437 € pro Monat
GodendorfI437 € pro Monat
Göhren-LebbinI437 € pro Monat
GolchenI437 € pro Monat
GotthunI437 € pro Monat
GrabowhöfeI437 € pro Monat
GrammentinI437 € pro Monat
GrapzowI437 € pro Monat
GrischowI437 € pro Monat
Groß KelleI437 € pro Monat
Groß MiltzowI437 € pro Monat
Groß NemerowI437 € pro Monat
Groß PlastenI437 € pro Monat
Groß TeetzlebenI437 € pro Monat
GrünowI437 € pro Monat
GültzI437 € pro Monat
GülzowI437 € pro Monat
HohenbollentinI437 € pro Monat
HohenmockerI437 € pro Monat
Hohen WangelinI437 € pro Monat
HohenzieritzI437 € pro Monat
HolldorfI437 € pro Monat
IvenackI437 € pro Monat
JabelI437 € pro Monat
JürgenstorfI437 € pro Monat

Die Tabelle zeigt 60 Gemeinden des Kreises. Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte?

Daten aus 2024

Empfänger

8.205

Ø pro Monat

208 €

Häufige Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Nein. Wohngeld ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du zahlst es nicht zurück — auch nicht, wenn sich dein Einkommen später erhöht. Allerdings musst du Änderungen während der Bewilligungsphase melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Aktuell zwischen 4 und 12 Wochen, in Großstädten teilweise länger. Der Anspruch entsteht aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — du verlierst also nichts durch die Wartezeit.
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Voraussetzung: du bewohnst die Immobilie selbst und deine monatliche Belastung (Zins, Tilgung, Bewirtschaftung) liegt im förderfähigen Rahmen.
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld ist mit Bürgergeld und Grundsicherung nicht kombinierbar — du musst dich entscheiden. Mit Kindergeld, Elterngeld und Bafög ist es jedoch kombinierbar.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

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