Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.
Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.
Anzahl der Personen im Haushalt
Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.
Tatsächliche Miete (warm)
Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung
- 01
Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Schwäbisch Hall finden
Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
- 02
Anspruch grob prüfen
Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.
Offizieller Wohngeldrechner - 03
Unterlagen sammeln
Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.
- 04
Antrag bei der Wohngeldstelle
Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.
Wohngeldstelle per PLZ finden - 05
Bescheid prüfen
Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.
- 06
Auszahlung + jährliche Neuberechnung
Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.
Wo stellst du den Antrag im Landkreis Schwäbisch Hall?
Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Schwäbisch Hall Landkreis Schwäbisch Hall hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Schwäbisch Hall ein Landkreis in Baden-Württemberg. In der Region leben 200.902 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 08127.
2.240 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Schwäbisch Hall. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 298 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 11 Empfänger.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Schwäbisch Hall?
Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Schwäbisch Hall rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.
| Haushaltsgröße | Höchstbetrag Kaltmiete | Abstand zu Mietstufe I |
|---|---|---|
| 1 Person | 361 € pro Monat | Ausgangswert der Skala |
| 2 Personen | 437 € pro Monat | Ausgangswert der Skala |
| 3 Personen | 521 € pro Monat | Ausgangswert der Skala |
| 4 Personen | 608 € pro Monat | Ausgangswert der Skala |
| 5 Personen | 694 € pro Monat | Ausgangswert der Skala |
Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?
| Region | Mietstufe | Höchstbetrag 2 Personen |
|---|---|---|
| Mannheim | V | 680 € pro Monat |
| Landkreis Rhein-Neckar-Kreis | II | 493 € pro Monat |
| Stuttgart | VI | 745 € pro Monat |
| Landkreis Ludwigsburg | IV | 619 € pro Monat |
| Landkreis Ortenaukreis | II | 493 € pro Monat |
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis III. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Crailsheim, Gaildorf und Schwäbisch Hall. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 114 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
| Gemeinde | Mietstufe | Höchstbetrag 2 Personen |
|---|---|---|
| Blaufelden | I | 437 € pro Monat |
| Braunsbach | I | 437 € pro Monat |
| Bühlertann | I | 437 € pro Monat |
| Bühlerzell | I | 437 € pro Monat |
| Crailsheim | II | 493 € pro Monat |
| Fichtenau | I | 437 € pro Monat |
| Fichtenberg | I | 437 € pro Monat |
| Frankenhardt | I | 437 € pro Monat |
| Gaildorf | II | 493 € pro Monat |
| Gerabronn | I | 437 € pro Monat |
| Ilshofen | I | 437 € pro Monat |
| Kirchberg an der Jagst | I | 437 € pro Monat |
| Kreßberg | I | 437 € pro Monat |
| Langenburg | I | 437 € pro Monat |
| Mainhardt | I | 437 € pro Monat |
| Michelbach an der Bilz | I | 437 € pro Monat |
| Michelfeld | I | 437 € pro Monat |
| Oberrot | I | 437 € pro Monat |
| Obersontheim | I | 437 € pro Monat |
| Rosengarten | I | 437 € pro Monat |
| Rot am See | I | 437 € pro Monat |
| Satteldorf | I | 437 € pro Monat |
| Schrozberg | I | 437 € pro Monat |
| Schwäbisch Hall | III | 551 € pro Monat |
| Stimpfach | I | 437 € pro Monat |
| Sulzbach-Laufen | I | 437 € pro Monat |
| Untermünkheim | I | 437 € pro Monat |
| Vellberg | I | 437 € pro Monat |
| Wallhausen | I | 437 € pro Monat |
| Wolpertshausen | I | 437 € pro Monat |
Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.
Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Schwäbisch Hall?
Daten aus 2024
Empfänger
2.240
Ø pro Monat
298 €
Häufige Fragen
Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Wohngeld — Informationsseite BMWSBbmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- [02]Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassunggesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [03]Wohngeldstatistik — Empfängerhaushalte & durchschnittliches Wohngelddestatis.deStatistikStatistisches Bundesamt
- [04]Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassungbmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
- [05]Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeindegesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
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