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Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Rhein-Neckar-Kreis

Empfänger

4.945

Ø Anspruch

305 €

Landkreis Rhein-Neckar-Kreis ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe II zugeordnet (niedrige Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 4.945 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 305 €/Monat, 2023 waren es 4.830.

II

Mietstufe

Landkreis Rhein-Neckar-Kreis

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Rhein-Neckar-Kreis berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Rhein-Neckar-Kreis

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Bewilligungsquote
78 %
aktuelle Periode
Bearbeitung
6 Wo.
bis Auszahlung
Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Privatperson, Familie, Rentner, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat

Gesamtes Brutto-Haushaltseinkommen. Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen werden pauschal abgezogen.

Anzahl der Personen im Haushalt

Je mehr Haushaltsmitglieder, desto höher die Einkommensgrenze und der Wohngeldanspruch. Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaften zählen mit.

Tatsächliche Miete (warm)

Tatsächliche Miete inkl. kalter Betriebskosten (ohne Heizung, ohne Warmwasser). Die Höchstbeträge sind nach Mietstufen gestaffelt (I–VII).

Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten ihre Unterkunftskosten direkt — Wohngeld ist dort ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte · im Schnitt 6 Wochen bis Bewilligung

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Rhein-Neckar-Kreis Rhein-Neckar-Kreis hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Rhein-Neckar-Kreis ein Landkreis in Baden-Württemberg. In der Region leben 558.561 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 08226.

4.945 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Rhein-Neckar-Kreis. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 305 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 8,9 Empfänger.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis?

Mit Stufe II liegt der Landkreis Rhein-Neckar-Kreis im unteren Bereich der siebenteiligen Skala. Die anrechenbaren Höchstbeträge steigen gegenüber Stufe I, bleiben aber unter denen der oberen Stufen.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe II (Landkreis Rhein-Neckar-Kreis) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 408 € pro Monat + 47 €
2 Personen 493 € pro Monat + 56 €
3 Personen 587 € pro Monat + 66 €
4 Personen 686 € pro Monat + 78 €
5 Personen 782 € pro Monat + 88 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Mannheim V 680 € pro Monat
Stuttgart VI 745 € pro Monat
Landkreis Ludwigsburg IV 619 € pro Monat
Landkreis Ortenaukreis II 493 € pro Monat
Landkreis Rems-Murr-Kreis III 551 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von II bis V. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 187 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AltlußheimII493 € pro Monat
AngelbachtalII493 € pro Monat
BammentalII493 € pro Monat
BrühlIII551 € pro Monat
DielheimII493 € pro Monat
DossenheimV680 € pro Monat
EberbachII493 € pro Monat
Edingen-NeckarhausenIII551 € pro Monat
EpfenbachII493 € pro Monat
EppelheimV680 € pro Monat
EschelbronnII493 € pro Monat
GaibergII493 € pro Monat
HeddesbachII493 € pro Monat
HeddesheimIII551 € pro Monat
HeiligkreuzsteinachII493 € pro Monat
Helmstadt-BargenII493 € pro Monat
HemsbachIII551 € pro Monat
Hirschberg an der BergstraßeII493 € pro Monat
HockenheimIII551 € pro Monat
IlvesheimII493 € pro Monat
KetschIV619 € pro Monat
LadenburgIV619 € pro Monat
LaudenbachII493 € pro Monat
LeimenIV619 € pro Monat
LobbachII493 € pro Monat
MalschIII551 € pro Monat
MauerII493 € pro Monat
MeckesheimII493 € pro Monat
MühlhausenII493 € pro Monat
NeckarbischofsheimII493 € pro Monat
NeckargemündIII551 € pro Monat
NeidensteinII493 € pro Monat
NeulußheimII493 € pro Monat
NußlochV680 € pro Monat
OftersheimIV619 € pro Monat
PlankstadtIV619 € pro Monat
RauenbergII493 € pro Monat
ReichartshausenII493 € pro Monat
ReilingenII493 € pro Monat
SandhausenIV619 € pro Monat
SchönauII493 € pro Monat
SchönbrunnII493 € pro Monat
SchriesheimIV619 € pro Monat
SchwetzingenIV619 € pro Monat
SinsheimIII551 € pro Monat
SpechbachII493 € pro Monat
St. Leon-RotIII551 € pro Monat
WaibstadtII493 € pro Monat
WalldorfIV619 € pro Monat
WeinheimIV619 € pro Monat
WiesenbachII493 € pro Monat
WieslochIV619 € pro Monat
WilhelmsfeldII493 € pro Monat
ZuzenhausenII493 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Rhein-Neckar-Kreis?

Daten aus 2024

Empfänger

4.945

Ø pro Monat

305 €

Häufige Fragen

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?
Nein. Wohngeld ist ein Zuschuss und kein Darlehen. Du zahlst es nicht zurück — auch nicht, wenn sich dein Einkommen später erhöht. Allerdings musst du Änderungen während der Bewilligungsphase melden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Aktuell zwischen 4 und 12 Wochen, in Großstädten teilweise länger. Der Anspruch entsteht aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung — du verlierst also nichts durch die Wartezeit.
Kann ich Wohngeld auch als Eigentümer bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Voraussetzung: du bewohnst die Immobilie selbst und deine monatliche Belastung (Zins, Tilgung, Bewirtschaftung) liegt im förderfähigen Rahmen.
Wird Wohngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Wohngeld ist mit Bürgergeld und Grundsicherung nicht kombinierbar — du musst dich entscheiden. Mit Kindergeld, Elterngeld und Bafög ist es jedoch kombinierbar.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

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