Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank |
| Förderhöhe | bis zu 25 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit der Land- und Forstwirtschaftsfinanzierung Baden-Württemberg (LuF-BW) finanzieren Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion und der Forstwirtschaft ihre Investitionen in Baden-Württemberg mit zinsverbilligten Förderdarlehen. Die L-Bank führt LuF-BW zum 01.11.2026 ein; das Programm löst laut L-Bank die bisherigen Programme der Landwirtschaftsförderung ab. Die L-Bank bietet es in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank an und refinanziert es aus deren „LR-Förderkrediten für Land- und Forstwirtschaft“.
Die förderfähigen Vorhaben sind in drei Konditionenvarianten eingeteilt, die Zinsverbilligung nimmt von Stufe zu Stufe zu:
- Basis-Konditionen: Standard-Investitionen von Unternehmen, die nicht zu den besonderen Antragstellerkreisen zählen, etwa in Nutzflächen, Ställe, Gebäude, Maschinen, Dauerkulturen und Forst sowie in Nutztiere und Betriebsmittel.
- Top-Konditionen: Standard-Investitionen junger Unternehmer unter 41 Jahren, Investitionen in Gebäude, Anlagen und Maschinen für Umwelt- und Ressourcenschutz, Tourismus („Urlaub auf dem Bauernhof“) und Darlehen zur Liquiditätssicherung bei extern bedingten Krisen.
- Premium-Konditionen: alle Vorhaben von Öko-Umstellern sowie von Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen, außerdem Tierwohl-Ställe, Direktvermarktung, effiziente Bewässerung, Paludikultur, Agroforst, Erstaufforstung, Waldumbau, alternative Proteine, Maschinen für besonders umweltschonende oder autonome Bewirtschaftung und Agri-PV-Anlagen.
Landwirtschaftliche Betriebe mit einer Klimabilanz erhalten für bestimmte Vorhaben zusätzlich den Zinsbonus Klimabilanz. Das Expertennetzwerk der L-Bank hilft kostenlos bei der Erstellung der Klimabilanz.
Passt L-Bank Land- und Forstwirtschaftsfinanzierung Baden-Württemberg zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Führt dein Unternehmen einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, oder hast du als Land- oder Forstwirt für einen bestimmten Zweck ein gewerbliches Unternehmen gegründet? |
| Liegt der Investitionsort in Baden-Württemberg? |
| Stellst du den Antrag bei der Hausbank, bevor du mit dem Vorhaben beginnst? |
| Ist dein Unternehmen kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts? |
Was bekommst du konkret?
- Förderdarlehen im Hausbankenverfahren, Kredithöhe bis 25 Mio. €
- Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
- Laufzeiten von 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahren mit 0 bis 2 tilgungsfreien Jahren; Sollzinsbindung wie Laufzeit, höchstens 10 Jahre
- Auszahlung zu 100 %
- Bereitstellungszinsen erst nach 12 Monaten, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
- Zinsbonus Klimabilanz für landwirtschaftliche Betriebe mit Klimabilanz, in Basis-, Top- und Premium-Konditionen
- Liquiditätssicherung in Höhe des berechneten (absehbaren) Umsatz- oder Ergebnisrückgangs; im betroffenen Betriebszweig müssen Rückgänge von mindestens 30 % nachgewiesen werden
- Fehlen Sicherheiten, kann eine Agrar-Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragt werden: Verbürgt werden 50 oder 70 % des Förderdarlehens bei Darlehen bis zu 2 Millionen Euro, maximaler Bürgschaftsbetrag 1 Million Euro
Wie stellst du den Antrag?
- Programmmerkblatt und Konditionenübersicht der L-Bank lesen und ein Beratungsgespräch bei der Hausbank vereinbaren. 2. Den schriftlichen Antrag vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank stellen, entweder zunächst als Beihilfeantrag (Vordruck WF_1301) oder gleich als Förderantrag (Vordruck WF_1001). 3. Für den Zinsbonus Klimabilanz die Klimabilanz bei der Hausbank vorlegen, bei Premium-Konditionen die geforderten Nachweise. 4. Die Hausbank leitet den Förderantrag an die L-Bank weiter. 5. Nach der Zusage ruft die Hausbank das Darlehen bei der L-Bank ab und zahlt es aus; der erste Abruf soll innerhalb von 12 Monaten nach der Darlehenszusage erfolgen. 6. Die Verwendung der Mittel wird gegenüber der Hausbank nachgewiesen. Mit dem Vorhaben darf nach vollständiger und rechtzeitiger Antragstellung bei der Hausbank begonnen werden; ein Beginn vor der Zusage der L-Bank erfolgt auf eigenes Risiko.
Häufige Fragen
Was passiert mit den bisherigen L-Bank-Programmen der Landwirtschaftsförderung?
Wie hoch kann das Darlehen sein?
Wovon hängt die Höhe der Zinsverbilligung ab?
Kann ich LuF-BW auch zur Liquiditätssicherung nutzen?
Wo stelle ich den Antrag?
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Unsere Quellen
- [01]L-Bank Land- und Forstwirtschaftsfinanzierung Baden-Württemberg (LuF-BW) — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
- [02]L-Bank — Zinsbonus Klimabilanzl-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
- [03]L-Bank Konditionenübersichtenl-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
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