Dieses Programm läuft nicht mehr
L-Bank Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz wird seit dem 31.10.2026 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.
Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | 5.000 € – 25 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz finanziert die L-Bank Baden-Württemberg Investitionen von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, mit denen die Energieeffizienz gesteigert, Emissionen gemindert oder der Verbraucherschutz verbessert werden. Seit 01.07.2026 verwendet die Rentenbank den Begriff „agrarnahe Unternehmen“ statt „Agrar- und Ernährungswirtschaft“; die L-Bank übernimmt den Begriff, gemeint sind dieselben Branchen wie vorher. Dazu zählen Unternehmen der vorgelagerten Wertschöpfungskette (zum Beispiel Lohnunternehmer, Landhandel, Landtechnikhersteller) und der nachgelagerten Wertschöpfungskette (zum Beispiel Schlacht- und Fleischverarbeitung, Milchverarbeitung, Mühlen, Bäckereien, Getränkeherstellung, Sägewerke, Facheinzelhandel wie Metzgerei oder Bäckerei). Rechtsform oder steuerliche Einkunftsart spielen keine Rolle.
Gefördert werden unter anderem die Senkung des Energieverbrauchs und die Minderung von Emissionen bei Gebäuden, Anlagen und Maschinen, die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte, die Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder ähnliche touristische Angebote. Neu ab 01.07.2026 ist die Digitalisierung von technischen Anlagen und Maschinen förderfähig. In den Zukunftsfeldern regionale Lebensmittelproduktion, Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Paludikultur und autonome und umweltschonende Landbewirtschaftung gelten Premium-Konditionen; die Förderung von Torfersatzprodukten entfällt ab 01.07.2026.
Nicht gefördert werden Tätigkeiten der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse (gewerbliche Tätigkeiten von Primärproduzenten sind dagegen förderfähig), die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Betriebsmittelbedarf, Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem EEG oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz gefördert werden (ab 01.07.2026 alle Fassungen des EEG), und die Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Den „Zinsbonus Klimabilanz“ für bestimmte Fördertatbestände dieses Programms bot die L-Bank nur bis zum 31.10.2026 an.
Passt L-Bank Agrar- und Ernährungswirtschaft zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Führen Sie ein gewerbliches Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft (agrarnah, der Primärproduktion vor- oder nachgelagert) – oder haben Sie als Landwirt die gewerbliche Tätigkeit in einen separaten gewerblichen Betrieb ausgegliedert und stellen den Antrag für diesen? |
| Investieren Sie in Baden-Württemberg? |
| Ist Ihre Investition ein Vorhaben für Umwelt-, Tier- oder Verbraucherschutz (zum Beispiel Energieverbrauch senken oder Emissionen mindern)? |
| Handelt es sich nicht um eine reine Tätigkeit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse? |
Was bekommst du konkret?
Förderdarlehen im Hausbankenverfahren. Kredithöhe: 5.000 bis 25 Mio. €. Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre. Laufzeitvarianten: 6 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreien Jahr (Sollzinsbindung 6 Jahre); 8 Jahre mit 0 oder 1 (8 Jahre); 10 Jahre mit 0 bis 2 (10 Jahre); 15 Jahre mit 0 oder 1 (Sollzinsbindung die ersten 10 Jahre) oder mit 0 bis 2 (15 Jahre); 20 Jahre mit 0 oder 1 (die ersten 10 Jahre) oder mit 0 bis 2 (20 Jahre); 30 Jahre mit 0 bis 2 (die ersten 10 Jahre). Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge. Vorzeitige Rückzahlung: Laut Programmmerkblatt ist sie während der Sollzinsbindungsfrist ausgeschlossen (gesetzliche Kündigungsrechte und Ansprüche auf Ersatz des Vorfälligkeitsschadens bleiben unberührt); die L-Bank-Programmseite nennt Sondertilgung jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung. Die aktuellen Zinssätze stehen in der Konditionenübersicht der L-Bank. Es gibt zwei Konditionenvarianten: Top-Konditionen und Premium-Konditionen Zukunftsfelder mit zusätzlicher Zinsverbilligung. Den „Zinsbonus Klimabilanz“ auf die Premium-Konditionen für Direktvermarktung regionaler Lebensmittel, Paludikultur und Agroforst gab es laut L-Bank nur bis zum 31.10.2026.
Wie stellst du den Antrag?
Der Förderantrag wird bei der Hausbank gestellt, nicht direkt bei der L-Bank. Die Hausbank (Bank oder Sparkasse vor Ort) berät zum Programm, nimmt den Förderantrag entgegen, schließt den Kreditvertrag mit Ihnen ab und zahlt das Förderdarlehen aus. Der schriftliche Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank gestellt werden. Das Programmmerkblatt oder das Produktinformationsblatt der L-Bank bringen Sie am besten zum Beratungstermin mit. Bei Investitionen in die umweltschonende Landbewirtschaftung geben Sie bei der Antragstellung als Vorhabensart „umweltschonende Landbewirtschaftung“ an.
Häufige Fragen
Wer gilt als agrarnahes Unternehmen?
Wo beantrage ich das Förderdarlehen?
Welche Konditionen hat das Darlehen?
Was ist der Zinsbonus Klimabilanz?
Was wird in diesem Programm nicht gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]L-Bank Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [02]L-Bank: EU-Beihilfewertrechnerl-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [03]L-Bank: Konditionenübersichtenl-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.