BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Ebersberg

Empfänger

840

Ø Anspruch

340 €

Landkreis Ebersberg ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe VI zugeordnet (hohe Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 840 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 340 €/Monat, 2023 waren es 680.

VI

Mietstufe

Landkreis Ebersberg

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der höheren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Ebersberg berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Ebersberg

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Arbeitnehmer, Eigentümer, Familie, Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Ebersberg finden

    Welche Stelle zuständig ist, steht oben auf dieser Seite — mit Anschrift und Telefonnummer. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Ebersberg?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Ebersberg Landkreis Ebersberg hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Ebersberg ein Landkreis in Bayern. Die Einwohnerzahl liegt bei 144.225. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 09175.

Die Statistik nennt für 2024 im Landkreis Ebersberg 840 Empfänger. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 340 € im Monat und damit über dem bundesweiten Mittel von 287 € im selben Jahr. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 5,8 Empfänger. Das sind rund 18 Prozent über dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 4.080 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Ebersberg?

Stufe VI ist die zweithöchste Mietstufe. Damit ist der Landkreis Ebersberg den teureren Wohnungsmärkten zugeordnet — entsprechend weit oben liegen die Höchstbeträge der Anlage 1.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe VI (Landkreis Ebersberg) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 615 € pro Monat + 254 €
2 Personen 745 € pro Monat + 308 €
3 Personen 887 € pro Monat + 366 €
4 Personen 1.035 € pro Monat + 427 €
5 Personen 1.183 € pro Monat + 489 €

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Ebersberg
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Nürnberg V 680 € pro Monat
Augsburg V 680 € pro Monat
München VII 820 € pro Monat
Landkreis Augsburg II 493 € pro Monat
Landkreis Rosenheim IV 619 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von VI bis VII. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe VI; abweichend eingestuft sind Grafing b.München, Markt Schwaben und Vaterstetten. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 75 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Ebersberg
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AnzingVI745 € pro Monat
Anzinger ForstVI745 € pro Monat
AßlingVI745 € pro Monat
BaiernVI745 € pro Monat
BruckVI745 € pro Monat
Ebersberger ForstVI745 € pro Monat
EbersbergVI745 € pro Monat
Eglhartinger ForstVI745 € pro Monat
EgmatingVI745 € pro Monat
EmmeringVI745 € pro Monat
ForstinningVI745 € pro Monat
FrauenneuhartingVI745 € pro Monat
GlonnVI745 € pro Monat
Grafing b.MünchenVII820 € pro Monat
HohenlindenVI745 € pro Monat
KirchseeonVI745 € pro Monat
Markt SchwabenVII820 € pro Monat
MoosachVI745 € pro Monat
OberpframmernVI745 € pro Monat
PlieningVI745 € pro Monat
PoingVI745 € pro Monat
SteinhöringVI745 € pro Monat
VaterstettenVII820 € pro Monat
ZornedingVI745 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Ebersberg?

Daten aus 2024

Empfänger

840

Ø pro Monat

340 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Ebersberg?
Der Landkreis teilt seine Wohngeldfälle auf zehn Zuständigkeiten nach dem Anfangsbuchstaben auf — und dann führt diese Aufteilung für dich zu gar nichts. Alle zehn Stellen sind unter derselben Servicenummer 08092 823-723 erreichbar, teilen sich dieselbe Faxnummer und dasselbe Funktionspostfach [email protected]. Du musst deinen Block also nicht kennen, bevor du anrufst. Interessant ist die Aufteilung trotzdem, weil sie zwei Auffälligkeiten hat. Das R bildet einen eigenen Block, ohne Nachbarbuchstaben. Und zwischen "Scho bis Sh" und "Vb bis Z" klafft eine Lücke: Für Namen von Si bis Va weist der Kreis niemanden aus. Wer Siebert oder Ullrich heißt, findet sich in der Tabelle nicht wieder — ruf in dem Fall einfach die Servicenummer an. Ein Detail solltest du beim Abtippen beachten: Beim letzten Block steht die Mailadresse ohne das End-e geschrieben. Richtig ist [email protected], mit e vor dem At-Zeichen. Das Team Wohngeld sitzt in der Eichthalstraße 5 in Ebersberg und ist von Montag bis Freitag vormittags sowie von Montag bis Donnerstag am Nachmittag am Telefon. Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Kreis weist selbst auf verlängerte Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen hin. Den Antrag stellst du online, und vergessene Unterlagen kannst du nachträglich im selben Vorgang hochladen, ohne alles erneut auf den Postweg zu geben. Bei der Mietenstufe liegt der Kreis bei Stufe VI. Zwei Gemeinden liegen darüber: Vaterstetten und Markt Schwaben sind in Stufe VII eingeordnet, die höchste überhaupt. Poing und Kirchseeon bleiben bei Stufe VI wie der Kreis.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von VI bis VII. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe VI; abweichend eingestuft sind Grafing b.München, Markt Schwaben und Vaterstetten. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 75 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Ebersberg?
Stufe VI ist die zweithöchste Mietstufe. Damit ist der Landkreis Ebersberg den teureren Wohnungsmärkten zugeordnet — entsprechend weit oben liegen die Höchstbeträge der Anlage 1. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 745 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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