BundesBonus

Landkreis· Daten 2024

Dein Blick auf Landkreis Deggendorf

Empfänger

1.145

Ø Anspruch

270 €

Landkreis Deggendorf ist laut Wohngeldverordnung der Mietenstufe I zugeordnet (niedrigste Stufe). Diese Einstufung bestimmt die Höhe der anrechenbaren Miete und damit den Wohngeldanspruch. 2024 haben 1.145 Haushalte im Kreis Wohngeld bezogen mit Ø 270 €/Monat, 2023 waren es 1.070.

I

Mietstufe

Landkreis Deggendorf

Was bedeutet das? Die Mietstufe legt die Höchstmiete fest, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Höhere Stufe = höhere anerkannte Miete = mehr Wohngeld. Stufen reichen von I (günstigste Regionen, etwa ländliches Mecklenburg-Vorpommern) bis VII (teuerste Regionen wie München). Diese Region liegt in einer der günstigeren Mietstufen.

Wohngeld für Landkreis Deggendorf berechnen → Höchstbeträge aller Mietstufen (Tabelle) →

Quelle: WoGV-Anlage (gültig ab 1. Januar 2023).

Zuschuss Bund

Wohngeld in Landkreis Deggendorf

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, etwa 3 Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte. Mieter erhalten Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümer Lastenzuschuss. Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und tatsächlicher Miete und liegt im Bundesdurchschnitt bei rund 287 € pro Monat. Bürgergeld- und Grundsicherungs-Empfänger sind ausgeschlossen, weil dort die Wohnkosten bereits enthalten sind.

Zuständig
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zielgruppe Arbeitnehmer, Eigentümer, Familie, Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Mit der Wohngeld-Plus-Reform vom 01.01.2023 wurden die Beträge fast verdoppelt und eine Klima- sowie Heizkostenkomponente eingeführt. Bezogen haben es Ende 2024 vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener; die Bundes- und Länderausgaben summierten sich 2024 auf 4,7 Milliarden Euro.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Haushaltsmitglieder, monatliches Gesamteinkommen und tatsächliche Miete (bzw. Belastung bei Eigentum). Bis zu welcher Höhe die Miete dabei überhaupt berücksichtigt wird, legt die Mietstufe des Wohnorts fest — deshalb fällt Wohngeld für dieselbe Miete je nach Gemeinde unterschiedlich aus.

Schnell-Check

Passt Wohngeld zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Brutto-Haushaltseinkommen pro Monat
Anzahl der Personen im Haushalt
Tatsächliche Miete (warm)
Kein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Zuständige Wohngeldstelle im Landkreis Deggendorf finden

    Welche Verwaltung zuständig ist, steht oben auf dieser Seite. Der Antrag geht direkt an diese Stelle; gezahlt wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.

  2. 02

    Anspruch grob prüfen

    Mit dem offiziellen Wohngeldrechner des BMWSB kannst du in 5 Minuten checken, ob sich der Antrag lohnt. Die Ergebnisse sind unverbindlich, aber erfahrungsgemäß ±10 % genau.

    Offizieller Wohngeldrechner
  3. 03

    Unterlagen sammeln

    Mietvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge über Nebeneinkünfte, Nachweis über Kranken-/Pflegeversicherung, Kopie des Personalausweises.

  4. 04

    Antrag bei der Wohngeldstelle

    Viele Städte bieten Online-Antrag. Alternative: persönliche Abgabe oder Post. Wichtig: Antrag wirkt ab dem Monat der Einreichung, nicht rückwirkend.

    Wohngeldstelle per PLZ finden
  5. 05

    Bescheid prüfen

    Der Bescheid enthält den Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate), die monatliche Höhe und die Nachweispflichten. Bei Fehlern: 1 Monat Widerspruchsfrist nutzen.

  6. 06

    Auszahlung + jährliche Neuberechnung

    Wohngeld wird monatlich auf dein Konto ausgezahlt. Nach 12 Monaten neu beantragen — bei Einkommensänderung sofort melden, sonst Rückzahlung.

Wo stellst du den Antrag im Landkreis Deggendorf?

Als lokale Anlaufstelle ist für Landkreis Deggendorf Landkreis Deggendorf hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Verwaltungsrechtlich ist der Landkreis Deggendorf ein Landkreis in Bayern. Die Einwohnerzahl liegt bei 121.844. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 09271.

1.145 Empfänger verzeichnet die Statistik 2024 für den Landkreis Deggendorf. Der durchschnittlich bewilligte Betrag lag bei 270 € im Monat — das bundesweite Mittel desselben Jahres liegt mit 287 € darüber. Auf 1.000 Einwohner gerechnet sind das rund 9,4 Empfänger. Das sind rund 6 Prozent unter dem Bundesmittel desselben Jahres. Über zwölf Monate gerechnet ergibt das rund 3.240 € im Jahr.

Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Deggendorf?

Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Deggendorf rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt.

Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete in Mietstufe I (Landkreis Deggendorf) nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Höchstbetrag Kaltmiete Abstand zu Mietstufe I
1 Person 361 € pro Monat Ausgangswert der Skala
2 Personen 437 € pro Monat Ausgangswert der Skala
3 Personen 521 € pro Monat Ausgangswert der Skala
4 Personen 608 € pro Monat Ausgangswert der Skala
5 Personen 694 € pro Monat Ausgangswert der Skala

Höchstbeträge nach Anlage 1 zum Wohngeldgesetz · Mietstufen-Zuordnung nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Welche Mietstufe haben die Regionen im Umland?

Wohngeld-Mietstufen benachbarter Regionen im Vergleich zu Landkreis Deggendorf
Region Mietstufe Höchstbetrag 2 Personen
Nürnberg V 680 € pro Monat
Augsburg V 680 € pro Monat
München VII 820 € pro Monat
Landkreis Augsburg II 493 € pro Monat
Landkreis Rosenheim IV 619 € pro Monat

Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?

Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis II. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Deggendorf und Plattling. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 56 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.

Mietstufe und Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Miete je Gemeinde in Landkreis Deggendorf
GemeindeMietstufe Höchstbetrag 2 Personen
AholmingI437 € pro Monat
AuerbachI437 € pro Monat
AußernzellI437 € pro Monat
BernriedI437 € pro Monat
BuchhofenI437 € pro Monat
DeggendorfII493 € pro Monat
GraflingI437 € pro Monat
GrattersdorfI437 € pro Monat
HengersbergI437 € pro Monat
HundingI437 € pro Monat
IggensbachI437 € pro Monat
KünzingI437 € pro Monat
LallingI437 € pro Monat
MettenI437 € pro Monat
MoosI437 € pro Monat
NiederalteichI437 € pro Monat
OberpöringI437 € pro Monat
OffenbergI437 € pro Monat
OsterhofenI437 € pro Monat
OtzingI437 € pro Monat
PlattlingII493 € pro Monat
SchauflingI437 € pro Monat
SchöllnachI437 € pro Monat
StephansposchingI437 € pro Monat
WallerfingI437 € pro Monat
WinzerI437 € pro Monat

Grundlage ist die Anlage zur Wohngeldverordnung. Gemeinden, die dort nicht einzeln aufgeführt sind, übernehmen die Mietstufe des Kreises. Der Höchstbetrag gilt für einen Haushalt mit zwei Personen; bei anderer Haushaltsgröße verschiebt er sich.

Wer bekommt Wohngeld in Landkreis Deggendorf?

Daten aus 2024

Empfänger

1.145

Ø pro Monat

270 €

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Wohngeldantrag im Landkreis Deggendorf?
Der Landkreis Deggendorf ist unter den bayerischen Kreisen einer der wenigen ganz ohne digitalen Antragsweg. Weder der bayerische Formularserver noch ein eigener Onlinedienst ist verlinkt — es bleibt beim Papierantrag. Plane dafür Postlaufzeit ein, denn gezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen, und der Schnitt läuft nicht zwischen Buchstaben, sondern mitten hindurch: Drei Sachbearbeitungen teilen sich die Fälle von A bis Hof, von Hog bis Po und von Pr bis Z. Hofmann und Hogrefe landen also bei verschiedenen Stellen. Im Netz kursiert daneben noch eine ältere Fassung mit anderen Grenzen — maßgeblich ist die Aufteilung auf der Kreisseite selbst. Zwei der drei Stellen teilen sich derzeit dieselbe Rufnummer. Geschrieben wird an [email protected], zu finden ist die Stelle in der Herrenstraße 18. Vor einem Besuch solltest du anrufen, denn die Behörde beschreibt den Zugang auf drei Seiten unterschiedlich. Die Wohngeldseite sagt, die Stelle sei wegen der hohen Bearbeitungslast vorübergehend nachmittags geschlossen; die Seite des Sozialamts nennt dieselbe Schließung ohne Grund und ohne das Wort vorübergehend. Auf der Seite zum Bildungs- und Teilhabepaket steht beim selben Kontaktblock zusätzlich, ein Besuch sei aktuell nur nach Terminvereinbarung möglich — diese Einschränkung fehlt auf den beiden anderen Seiten. Welche Fassung gilt, lässt sich von außen nicht entscheiden. Bei der Mietenstufe lohnt der Blick auf den Wohnort: Für den Kreis gilt Stufe I, die Städte Deggendorf und Plattling sind dagegen in Stufe II eingeordnet, Osterhofen bleibt bei I. Zwei der drei Städte liegen also über dem Rest des Kreises.
Welche Mietstufe gilt für meine Gemeinde?
Im Kreisgebiet gilt nicht überall dieselbe Mietstufe: Sie reicht von I bis II. Die meisten Gemeinden liegen in Stufe I; abweichend eingestuft sind Deggendorf und Plattling. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das einen Unterschied von rund 56 € im Monat bei der Miete, die überhaupt angerechnet werden darf. Maßgeblich ist immer die Gemeinde, in der die Wohnung liegt — nicht der Kreissitz.
Bis zu welcher Miete rechnet das Wohngeld im Landkreis Deggendorf?
Stufe I ist die unterste der sieben Mietstufen. Für den Landkreis Deggendorf rechnet das Wohngeld damit mit den niedrigsten Höchstbeträgen, die Anlage 1 zum Wohngeldgesetz kennt. Was an Kaltmiete darüber liegt, bleibt in der Formel unberücksichtigt. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt der Höchstbetrag bei 437 € im Monat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohngeld — Informationsseite BMWSB
    bmwsb.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  2. [02]
    Wohngeldgesetz (WoGG) — konsolidierte Fassung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
  4. [04]
    Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Zusammenfassung
    bmwsb.bund.deFachartikelBMWSB
  5. [05]
    Mietstufen-Verordnung — Einstufung deiner Gemeinde
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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